Berichtsvorlage - M/16/4836-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

In der Sitzung am 21.03.2019 hat die Bezirksvertretung Sterkrade zum Antrag der Fraktion „Offen für Bürger“ gemäß § 4 der Geschäftsordnung mit dem Titel „Prüfauftrag an die Verwaltung: Freigabe einer Fläche sowie Gestaltung für die Nutzung durch die Bürger“ (Drucksache Nr. A/16/4542-01, siehe Anhang) folgenden Beschluss gefasst:

 

a)      Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob der Flur 11 mit den Flurstücken 859, 1027, 882, 1038, 1046, und 1037 im Bereich der Straßen An der Tongrube/Walsumermarkstraße/Flachstraße insgesamt oder in Teilen für eine Nutzung durch Bürger freigegeben werden können.

 

b)      Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung zu prüfen und der Bezirksvertretung vorzuschlagen, welche Nutzungsformen – zum Beispiel Spielfläche, Aufenthaltsort mit Bänken, Hundefreilauffläche, ökologisch aufzuwertender Naturraum – dort möglich sind.

 

Am 28.05.2019 wurde die in Rede stehende Fläche durch die Verwaltung und die Biologische Station Westliches Ruhrgebiet in Augenschein genommen. Die Fläche ist derzeit ausgebildet als relativ naturnahe waldähnliche Gehölzfläche mit einer Lichtung. Die Lichtung ist stark von Brombeerbewuchs geprägt, mit artenarmem Grasbestand und kaum krautigem Aufwuchs bewachsen. Der Gehölzbestand besteht aus überwiegend heimischen Laubbaumarten mit Totholzanteil. Die klassischen Neophyten sind ebenfalls anzutreffen (Späte Traubenkirsche, Japanischer Staudenknöterich, Kleines Springkraut, Silberblättrige Taubnessel). Zusätzlich wird das Gebiet durch zahlreiche Gartenabfälle verunreinigt. Von dem ausgebauten Weg zwischen Flachsstraße und An der Tongrube führen einige Trampelpfade in die Fläche.

 

Die im Prüfauftrag formulierten Anregungen zur öffentlichen Nutzung der Fläche sind aus ökologischer Sicht nicht zu befürworten. Naturschutzfachlich weist diese Fläche insbesondere im aktuell „unberührten“ Zustand eine hohe ökologische Wertigkeit im Hinblick auf die Biotopvernetzungswirkung und als Habitat für Kleintiere, Fledermausarten und heimische Vogelarten auf. Die Fläche stellt den einzigen Rückzugsort für die Tierwelt in der Umgebung dar und ist ein wesentliches Verbindungselement zum weiter nördlich gelegenen Flachsteich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 1.2.1 „Sterkrade-Nord und Schlägerheide“. Eine Öffnung und Herstellung der Fläche für die Erholungsnutzung, wie im Prüfauftrag beschrieben, würde auf Grund großflächiger Erstinstandsetzungsmaßnahmen und einer dauerhaften Inanspruchnahme von Teilflächen zu einer erheblichen Reduktion der naturschutzfachlichen Wertigkeit der Fläche führen.

 

Entwicklungspotential für die Fläche sieht die Fachverwaltung in einer ökologischen Aufwertung durch die Entfernung der Neophyten und die Entwicklung einer artenreichen extensiven Mähwiese. Die AnwohnerInnen sollen verstärkt darauf hingewiesen werden, ihre Gartenabfälle zum Wertstoffhof zu bringen und nicht illegal zu entsorgen. Eine detaillierte Konzeptentwicklung wird im Rahmen des Arbeits- und Maßnahmenprogramms der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet im Jahr 2020 erarbeitet. Eine Umsetzung wird in den nächsten Jahren angestrebt.

 

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Anlagen

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