Beschlussvorlage - B/16/4813-01
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 28.05.2019 zur Fällung eines Silberahorns an der Otto-Weddigen-Straße, gegenüber der Hausnummer 16
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Verantwortung:
- Anne Rolf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Beschlussfassung
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27.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Sterkrade genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 28.05.2019 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW.
Dringlichkeitsentscheidung
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Bezirksbürgermeister Herr Real und das Mitglied der Bezirksvertretung Sterkrade, Herr Ingendoh gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Aufgrund des anstehenden Neubaus eines Mehrparteienhause auf dem Grundstück Otto-Weddigen-Straße, Gemarkung Sterkrade, Flur 21, Flurstück 191 gegenüber dem Objekt Otto-Weddigen-Str. 16 muss ein städtischer Silberahorn gefällt werden. Dieser Silberahorn hat einen Stammumfang von 240 cm.
Die erteilte Baugenehmigung vom 05.11.2015 wurde bis zum 20.12.2019 verlängert. Mit den vorbereitenden Erdarbeiten für das Kellergeschoss wurde bereits begonnen.
Die Ersatzpflanzungen für den gefällten Silberahorn werden in Absprache mit dem Fachbereich Ökologische Planung/Grünplanung durchgeführt.
Sachverhalt
Begründung
Das Architekturbüro hat für das Grundstück Gemarkung Sterkrade, Flur 21, Flurstück 191 einen Antrag auf Fällung eines städtischen Silberahorns gestellt.
Der Baum hat von dem zu errichtenden Neubau einen Abstand von lediglich 5,0 Metern. Nach Fertigstellung des Gebäudes würde ca. ein Drittel der Baumkrone in den Gebäudekörper hinein ragen. Ein notwendiger einseitiger Rückschnitt der Baumkrone wäre einem gesunden Fortleben des Baumes nicht zuträglich. Durch die Platzierung des Baumes vor den geplanten Balkonen wären in den oberen Geschossen die Fluchtwege beeinträchtigt bzw. nicht nutzbar. Das Anleitern bei einem Rettungsversuch durch die Feuerwehr wäre hier nicht mehr möglich.
Am 21.05.2019 hat sich die Baumkommission Sterkrade an dem in Rede stehenden Objekt eingefunden. Zugegen waren ebenfalls der planende Architekt und ein Vertreter der Berufsfeuerwehr Oberhausen. Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission gaben ein einstimmiges Votum zur Fällung des Silberahorns ab. Maßgeblich für dieses Votum war der nicht gegebene Rettungsweg für das Anleitern der Berufsfeuerwehr im Notfall. Ohne diesen Rettungsweg, als zweiten Fluchtweg, kann keine Bauabnahme des genehmigten Bauvorhabens erfolgen.
Durch die Bestimmungen des § 39 Abs. 5 Ziffer 2 Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen von städtischen Bäumen grundsätzlich in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres (Vogelschutzzeit) verboten.
Gemäß Ziffer 4 besteht eine Ausnahme von diesem Verbot bei zulässigen Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbestand entfernt werden muss. Wie zuvor erläutert ist eine Umsetzung des Bauvorhabens ohne die Entfernung des Baumes nicht möglich. Daher ist im beschriebenen Fall Dringlichkeit geboten, um die Bauarbeiten nicht zu verzögern. Dem Antragsteller wird auferlegt den Silberahorn vor der Fällung auf Brut- und Niststätten zu kontrollieren.
Die Bezirksvertretung Sterkrade wird daher gebeten, der Fällung des Silberahorns zuzustimmen.
