Beschlussvorlage - B/16/4775-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt

1. die Umbenennung des u. g. Teilstücks der Gutenbergstraße

2. die Einführung einer Testphase für die geplanten verkehrlichen Maßnahmen

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen des Neubaus des Jobcenters Oberhausen im Karree Gutenbergstraße / Marktstraße / Friedrich-Karl-Straße, werden auch ein Café mit Außengastronomie sowie ein Dachgarten geschaffen. Dieser Dachgarten mit einer Fläche von 1000 qm, dessen Erzeugnisse das Café beliefern sowie auf dem Wochenmarkt verkauft werden sollen, trägt seit längerem die Projektbezeichnung „Altmarkt-Garten“.

 

Aus diesem Grunde wurde die Idee entwickelt, konsequenterweise auch den Straßenabschnitt vor diesem Gebäudekomplex, der heute unter „Gutenbergstraße“ firmiert, in „Altmarkt-Garten“ umzubenennen.

 

Die Straßenbenennung/-umbenennung ist in NRW nicht spezialgesetzlich geregelt und fällt in das Selbstverwaltungsrecht und damit in das Ermessen der Gemeinde. Im öffentlichen Interesse haben Straßenbenennung/-umbenennung zum einen Ordnungs- und Erschließungsfunktionen zu erfüllen, zum anderen dienen sie der gemeindlichen Selbstdarstellung. Die Kommune kann jedoch nach ständiger Rechtsprechung nicht willkürlich Gebrauch davon machen, sondern muss ihre Entscheidung jeweils abwägen. Dabei ist die Gemeinde verpflichtet, nachteilige Folgen für die Anwohner in die Ermessensentscheidung einzubeziehen. Da von der Umbenennung im vorliegenden Fall keine Anwohner unmittelbar betroffen sind, führt der Abwägungsprozess zu einem positiven Ergebnis. Soweit der Empfehlung der Verwaltung gefolgt werden kann, wird im Anschluss daran die beschlossene Umbenennung mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekanntgemacht. Gehen keine Widersprüche und Klagen ein, wird die Umbenennung nach Ablauf der Rechtsmittelfrist(en) umgesetzt.

 

Des Weiteren ist vorgesehen, die Gutenbergstraße in dem betroffenen Abschnitt zu sperren und die Verkehrsfunktion auf einem Teilstück aufzuheben. Eine Durchfahrtsmöglichkeit für Fahrzeuge der Müllabfuhr und der Feuerwehr soll aufrechterhalten werden.

 

Zunächst soll dem Café und Gewächshaus als Straßenanschrift die Adresse „Altmarkt-Garten 1“ zugewiesen werden.

 

Aufgrund der großzügig geplanten Außengastronomie soll dieser Abschnitt von Durchgangsverkehr freigehalten und dauerhaft gesperrt werden.

 

Die neue Verkehrsführung wird in einem Verkehrsversuch nach den Sommerferien getestet.

 

Als Anlage ist der Verkehrszeichenplan beigefügt, aus dem die geänderte Verkehrsführung ersichtlich ist.

 

Die Christof-Schlingensief-Straße wird mittels herausnehmbarer Poller (zur Gewährleistung der Durchfahrt für Müll- und Feuerwehrfahrzeuge) zur Markstraße hin abgeriegelt und in der Zufahrt das Verkehrszeichen 357-50 (für den Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse) sowie das Zusatzzeichen 1008-34 (Keine Wendemöglichkeit) aufgestellt.

 

Die gleichen Maßnahmen sind in der Gutenbergstraße durchzuführen.

 

Bei Aufrechterhaltung der beschriebenen Verkehrsführung erscheint nach Beendigung des Verkehrsversuchs die Einziehung der Verkehrsfläche zischen Marktstraße und Gutenbergstraße 5 sowie ein verkehrsgerechter Ausbau der Christof-Schlingensief-Straße und Gutenbergstraße sinnvoll.

 

Der Umbau der Christof-Schlingensief-Straße und Gutenbergstraße als Mischverkehrsflächen sind ggf. in das Straßenbauprogramm 2020 ff aufzunehmen.

 

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Anlagen

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