Berichtsvorlage - M/16/4760-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

 

  1. Ausgangslage

 

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu stärken beantragte die Koalition aus der SPD Fraktion, der Fraktion die Grünen sowie der FDP im Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen, den Bedarf der Eltern nach Früh- und Spätöffnungszeiten (Randzeitenbetreuung) in Oberhausener Kindertageseinrichtungen per Umfrage zu ermitteln (vgl. Drucksache A/16/1307-01 sowie die Niederschriften des Jugendhilfeausschusses (JHA) vom 9. Dezember 2015 und vom Rat der Stadt vom 14. Dezember 2015).

 

Mit der Veröffentlichung des Entwicklungsplanes Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung am 29. Juni 2016, nachfolgend Entwicklungsplan genannt (Drucksache – Nr. M/16/1799-01, Seite 47 ff), beschrieb der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend die zu beachtenden Aspekte für eine Flexibilisierung in der Kinderbetreuung.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 10.05.2017 (vgl. Drucksache A/16/2589-01) wurden die Eckpunkte für eine modellhafte Implementierung flexibler Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen konkretisiert.

 

 

  1. Betreuungszeiten in Oberhausener KTE

 

Ein großer Teil der Oberhausener Kindertageseinrichtungen bietet Betreuungszeiten von montags bis freitags zwischen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr an.

 

Seit 2012 besteht darüber hinaus im Stadtteil Alt-Oberhausen in der Nähe des Berocenters ein erweitertes Betreuungsangebot der Kindertageseinrichtung Löwenzahn, Standort Rombacherstraße. In zwei Gruppen wird dort eine erweiterte Öffnungszeit angeboten. Diese wurden zunächst bis 20.00 Uhr angeboten. Mittlerweile beschränkt sich die Nachfrage jedoch nur noch auf Betreuungszeiten bis 18.00 Uhr, so dass das Angebot entsprechend angepasst wurde.

 

Darüber hinaus gilt in Oberhausen folgende Regelung: Sollte der Bedarf der Eltern nicht über die regulären Betreuungszeiten der Kindertageseinrichtungen abgedeckt werden, so haben sie die Möglichkeit, ergänzende Kindertagespflege zur Betreuung in der Kindertageseinrichtung zu buchen. Hier ist die Rede vom sogenannten Kombimodell (vgl. Entwicklungsplan, Seite 53).

 

 

  1. Umfrage zur Flexibilisierung von Öffnungszeiten in 2016

 

Der Bereich 4-5/ Statistik hat im Jahr 2016 die vom Rat der Stadt beauftragte Umfrage zur Flexibilisierung von Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die Auswertung der Umfrage wurde dem Jugendhilfeausschuss am 26.10.2016 vorgestellt (vgl. Drucksache-Nr. M/16/2002-01).

Im Anschluss daran informierte der Bereich 4-5/ Statistik die Arbeitsgruppe Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflege nach § 78 SGB VIII (AG KTE/ KTP) über die Ergebnisse der Umfrage.

 

 

  1. Pilotprojekt zur Flexibilisierung von Randzeiten

 

Im Jugendhilfeausschuss vom 28.06.2017 (vgl. Drucksache Nr. M/16/2756-01) beschrieb die Fachverwaltung die konzeptionelle Umsetzung des politischen Auftrages wie folgt:

 

Die AG 78 KTE/ KTP hat sich mit der Auswertung der Befragung befasst und nach eingehender Beratung vereinbart, aufgrund der besonderen Bedarfslage für den Stadtteil Sterkrade ein Pilotprojekt in Kindertageseinrichtungen mit dem Status Familienzentrum (FZ) und einer Größe von mind. 4 Gruppen zu starten. Die Piloteinrichtung sollte Öffnungszeiten von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr anbieten.

Die Auswahl ist nach weiterer Beratung in der AG 78 KTE/ KTP sowie nach Rücksprache mit den KTE-Leitungen auf das Kath. FZ St. Clemens, Standort Eugen-zur-Nieden-Ring und das integrative FZ Alsbachtal gefallen. Beide Häuser erfüllen die o. g. Kriterien.

 

Eine Projektgruppe, bestehend aus Trägervertretern des Kita Zweckverbandes, der Alsbachtal gGmbH sowie des Bereiches 3-1/Kinder, Jugend der Stadt Oberhausen hatte anhand der Vorgaben, die durch Politik formuliert worden waren, folgendes Konzept entwickelt:

 

Grundsätzlich muss die Kontinuität innerhalb der betreffenden Kindergruppe zur Sicherung der Betreuung und Bildung gewährleistet sein. Ausgangspunkt ist eine Gruppe mit der Grundbuchungszeit von 45 Stunden/ Woche.

Eine Betreuungszeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 6.00 bis 18.00 Uhr umfasst eine Betreuungszeit von insgesamt 60 Wochenstunden. Dies bedeutet zusätzlichen Personalbedarf und somit zusätzlichen finanziellen Aufwand außerhalb der Regelfinanzierung des Kinderbildungsgesetzes.

 

Die Projektgruppe entwickelte daher die Idee, in einer der beiden Einrichtungen eine Gruppe von 6.00 bis 15.00 Uhr pro Tag und in der zweiten Einrichtung eine Gruppe mit einer Betreuungszeit von 9.00 bis 18.00 Uhr täglich anzubieten.

 

Das Kath. FZ St. Clemens, Eugen-zur-Nieden-Ring hat die Übernahme einer „frühen“ Gruppe ab 6.00 Uhr für 20 Kinder und das Integrative FZ Alsbachtal die „späte“ Gruppe bis 18.00 Uhr für 17 Kinder anvisiert. Beide Einrichtungen planten, die Eltern hinsichtlich der geplanten veränderten Öffnungszeiten zu informieren und sie zu einer möglichen Inanspruchnahme befragen.

 

Die Kostenneutralität des Projektes ist erst dann gesichert, wenn eine komplette Gruppe mit 20 Kindern einen ähnlichen zeitlichen Bedarf hat, so dass die frühe Gruppe auf 6.00 Uhr nach vorne bzw. in der späten Gruppe auf 18.00 Uhr nach hinten verschoben werden kann.

 

Der LVR sieht bei einer Verschiebung der Öffnungszeiten in einer Gruppe keine Veränderung der Betriebserlaubnis und wird auch kein zusätzliches Personal fordern.

 

 

 

 

  1. Sachstand im April 2019

 

KTE und FZ Alsbachtal

 

Der Elternbeirat der Einrichtung wurde wie zuvor dargestellt über die geplanten Änderungen informiert. Im Rahmen der jährlichen Bedarfsabfragen zur Platzplanung 2018/19 erfolgte auch die Abfrage zu Flexibilisierung der Öffnungszeiten. Diese ergab, dass lediglich eine externe Mutter über Little Bird den Bedarf zum kommenden KJ 2018/19 anmeldete. 2 Mütter, deren Kinder bereits die Einrichtung besuchen, wünschten eine Verschiebung bis 17.00 Uhr aus persönlichen Gründen, jedoch nicht zum Zwecke der Vereinbarung von Beruf und Familie (nicht berufstätig). Die jährliche Bedarfsabfrage für das kommende KJ 2019/20 zeigt vergleichbare Ergebnisse.

 

 

Kath. KTE und FZ Eugen-zur-Nieden-Ring

 

Der Elternbeirat der Einrichtung wurde in der Sitzung vom 11. Oktober 2017 über die geplanten Änderungen informiert. Im Rahmen der jährlichen Bedarfsabfragen zur Platzplanung 2018/19 erfolgte die Abfrage zu Flexibilisierung der Öffnungszeiten. Diese ergab, dass 2 externe Elternteile über Little Bird den Bedarf zum kommenden KJ 2018/19 anmeldeten. Eltern, deren Kinder bereits die Einrichtung besuchen, meldeten keinerlei Bedarf an. Auch die jährliche Bedarfsabfrage für das kommende KJ 2019/20 zeigte ähnliche Ergebnisse. Lediglich 2 Familien gaben telefonisch den Bedarf nach einer frühen Betreuungszeit bekannt. Für eine feste Gruppe besteht jedoch nach wie vor kein ausreichender Bedarf.

 

 

Fazit

 

Beide Einrichtungsleitungen berichten, dass durchaus flexible Bedarfe benannt wurden. Diese würden allerdings kurzfristig, unregelmäßig und ggf. 1- 2 Mal pro Woche bei einzelnen Familien auftreten. Der Wunsch bestehe daher in tatsächlicher Flexibilität, nicht jedoch in einer kontinuierlichen Veränderung der Betreuungszeit. Eine solche Flexibilität ist unter personalorganisatorischen sowie finanziellen Gesichtspunkten zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht zu leisten.

 

Der im Mai 2019 veröffentlichte Referentenentwurf zur Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sieht die Flexibilisierung der Betreuungszeiten während der Randzeiten explizit vor und setzt hier einen Schwerpunkt. Diese Flexibilisierung soll unter bestimmten Bedingungen auch mit einer finanziellen Unterstützung verbunden sein. In welcher Höhe diese konkret erfolgen wird und in welcher Form sie eine personelle und organisatorische Flexibilisierung der Betreuungszeiten ermöglichen kann, muss im Detail noch geprüft werden und hängt von dem schlussendlich in Kraft tretenden KiBiz ab.

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