Berichtsvorlage - M/16/4639-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

  1. Ausgangslage

 

Mit Stand 01.12.2018 leben ca. 5.000 geflohene Menschen in Oberhausen, die sowohl Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wie auch nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen,  in Oberhausen. Der überwiegende Anteil der Menschen mit Fluchthintergrund lebt mittlerweile im privaten Wohnraum.

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 14.09.2015 (Drucksache: B/16/1015-01) soll das Handlungskonzept zum Umgang mit geflohenen Menschen in Oberhausen kontinuierlich fortgeschrieben werden, um es fortlaufend den sich verändernden Rahmenbedingungen immer wieder aufs Neue anzupassen und bei neu aufkommenden Bedarfen zu ergänzen.

 

Während bisher die Erstversorgung der geflohenen Menschen mit dem Lebensnotwendigsten im Fokus aller haupt- und ehrenamtlich engagierten Akteure stand, hat sich der Schwerpunkt nun auf die Integration der geflohenen Menschen in die Stadtgesellschaft und den Arbeitsmarkt verlagert.

 

Das Konzept ist unter Federführung der Integrationsbeauftragten und unter Mitwirkung des Kommunalen Integrationszentrum (2-6) und den Bereichen Soziales (3-2), Kinder und Jugend (3-1), Schule (3-3), Bürgerservice, öffentliche Ordnung (2-4), Gesundheit (3-4), Sport (2-5), dem Büro für Chancengleichheit (0-4), dem Büro für Interkultur (7-0-30) und in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Oberhausen erarbeitet worden.

 

Im Arbeitskreis Geflüchtete, nunmehr umbenannt in Arbeitskreis Flucht und Migration, wurde jedes Handlungsfeld diskutiert und Empfehlungen erarbeitet. Mitglieder des Arbeitskreises sind die haupt- und ehrenamtlichen Akteure in der Arbeit mit geflohenen Menschen, so dass eine umfassende Beteiligung an der Fortschreibung des Handlungskonzepts Geflohene in Oberhausen sichergestellt werden konnte.

 

Die Bereiche haben die in ihrer Zuständigkeit liegenden Kapitel im Handlungskonzept zum Umgang mit geflohenen Menschen in Oberhausen bei Würdigung der Empfehlungen des fachbezogenen Arbeitskreises – Flucht und Migration - erarbeitet.

 

Weitere Beteiligte an der Fortschreibung waren darüber hinaus der Interne Runde Tisch Flüchtlinge und der Geschäftsführer des Integrationsrates.

 

  1. Erkenntnisse im Prozessverlauf

Im Prozessverlauf haben der Geschäftsführer des Integrationsrates und die Wohlfahrtsverbände, die Träger der Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen  sowie der Migrationsdienste und des Jugendmigrationsdienstes, ihre Bedenken in Bezug auf Kapitel 5.1 des Handlungskonzeptes geäußert. Kapitel 5.1 befasst sich mit der Betreuung und Versorgung der geflohenen Menschen in Gemeinschaftsunterkünften und privaten Wohnraum. Inhaltlich wird in diesem Kapitel Bezug auf das Konzept „Team Sozialarbeit“ genommen – Ratsbeschluss vom 19.11.2018 -. Der Geschäftsführer des Integrationsrates und die  Wohlfahrtsverbände fordern in Bezug auf Kapitel 5.1 die Entwicklung eines gesamtstädtischen Beratungskonzeptes für Neuzugewanderte. Hierbei soll das  Zusammenwirken des städtischen  Teams Sozialarbeit mit den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände  im Konsens konzeptionell aufgestellt werden. Dies solle im Rahmen der Fortschreibung des Handlungskonzeptes erfolgen.

 

  1. Weiteres Vorgehen

 

      Die Beschlussfassung zur Fortschreibung des Handlungskonzeptes ist bis zur konzeptionellen Klärung einer gesamtstädtischen Beratungsstruktur zurückzustellen.

      Alle beteiligten Akteure und die Gremien werden darüber in Kenntnis gesetzt.

      Die Integrationsbeauftragte entwickelt zurzeit, gemeinsam mit den Trägern der Beratungsstellen, ein gesamtstädtisches Beratungskonzept für die Zielgruppe der neuzugewanderten Menschen.

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