Beschlussvorlage - B/16/4780-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Sportausschuss beschließt, dem Verein Rehabilitations- und Behinderten-Sport-Gemeinschaft Königshardt e. V. für die regelmäßige Benutzung einer Kegelanlage einen Zuschuss Höhe von 500,00 EUR zu gewähren.

 

Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2019 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Verein RBSG Königshardt betreibt das Kegeln als Leistungssport und nimmt seit dem Jahr 2003 an den Rundenspielen des Behinderten- und Rehabilitationssportverbands Nordrhein-Westfalen (BRSNW) teil. Der Klub kann unter anderem auf Landesmeistertitel und die Deutschen Meisterschaften mit der Mannschaft in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 zurückblicken.

 

Da in Oberhausen keine geeignete und erforderliche Vier-Bahnen-Kegelanlage existiert, trainierte und bestritt der Verein seine Wettkämpfe von Anfang an unterhalb der Eishalle in Dinslaken (Am Stadtbad 1, 46537 Dinslaken). Seit Oktober 2018 musste die RBSG Königshardt ihre Aktivitäten nach Kamp-Lintfort verlagern. Wie zuvor schon in Dinslaken existiert dort ebenfalls eine Acht-Bahnen-Anlage.

 

Bei 26 aktiven Keglerinnen und Keglern entstehen dem Verein jährliche Trainingskosten in Form von Entgelten für die Benutzung der Kegelbahnen in Höhe von etwas mehr als 2.000,- EUR. Dazu entstehen ebensolche Benutzungsentgelte für Wettkämpfe von insgesamt ca. 500,- EUR/Jahr. Die Gesamtkosten in Höhe von rund 2.500,00 EUR kann der Verein durch Beiträge, Spenden und/oder Zuschüsse alleine nicht mehr aufbringen. Deshalb beantragt er einen angemessenen städtischen Zuschuss für das Jahr 2019.

 

In einem vergleichbaren Fall wurde in der Vergangenheit ebenfalls einem Sportkeglerverein für die Benutzung und Unterhaltung einer angemieteten Kegelbahn ein Zuschuss gewährt. Die Sportverwaltung schlägt in analoger Anwendung vor, auch hier einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten zu gewähren.

 

Der Stadtsportbund Oberhausen unterstützt den Zuschussantrag des Vereins RBSG Königshardt.

 

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