Beschlussvorlage - B/16/4778-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussantrag des Bürger-Schützen-Vereins 1882 Osterfeld e. V. (BSV 1882 Osterfeld) für Sportinvestitionen (Erwerb Jugend-Luftgewehre)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Sigrid Kramp
- Verantwortung:
- H.-B. Reuschenbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sportausschuss
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
13.06.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Sportausschuss beschließt, dem Bürger-Schützen-Verein 1882 Osterfeld e. V. einen Zuschuss für den Erwerb von zwei Jugend-Luftgewehren in Höhe von 950,- EUR zu gewähren.
Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2019 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Der BSV 1882 Osterfeld hat einen Zuschussantrag für den Erwerb von zwei Jugend-Luftgewehren gestellt. Diese beiden Sportgeräte werden von der Jugendabteilung zu Übungs- und Wettkampfzwecken benötigt. Dem Verein stehen aktuell zwei Gewehre für Junioren zur Verfügung. Durch den Zuwachs von Jugendlichen unter 14 Jahren von bisher vier auf zehn ist die Neuanschaffung für einen störungsfreien, geregelten Trainingsablauf unabdingbar.
Die Gesamtkosten betragen nach Angaben des Vereins ca. 2.900,- EUR. Folgende Finanzierung kann auch vor dem Hintergrund der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen:
Gesamtkosten: 2.900,- EUR
Eigenanteil (Barmittel, Selbsthilfe): 1.950,- EUR
Beantragter Zuschuss: 950,- EUR
Der BSV 1882 Osterfeld ist auf die Auszahlung des Zuschusses angewiesen. Der Stadtsportbund Oberhausen e. V. unterstützt den Zuschussantrag.
