Beschlussvorlage - B/16/4729-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung von zwei Beigeordnetenstellen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Birgit Kempkens
- Verantwortung:
- Herr Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.05.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt auf Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion (siehe Anlage 1) für den Fall der Abberufung der Beigeordneten Frau Elke Münich, bisher Leiterin des Dezernates 3/Familie, Bildung, Soziales, die Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle für den Geschäftskreis Kinder, Jugend, Schule, Integration und Sport sowie einer Beigeordnetenstelle für den Geschäftskreis Bürgerservice und öffentliche Ordnung, Personal und Organisation, Immobilien, IT und Feuerwehr sowie den zukünftigen Eigenbetrieb Gebäudemanagement und Grün.
Die beiden Stellenausschreibungen erfolgen gem. den in der Anlage beigefügten Ausschreibungstexten (siehe Anlagen 2 und 3).
Sachverhalt
Begründung
a) Ausgangslage und Antragsbegründung
Für die Ratssitzung am 20.05.2019 wurden unter der Drucksache Nr. B/16/4716-01 folgende Beschlussvorschläge vorbereitet:
1. Frau Beigeordnete Elke Münich; Leiterin des Dezernates 3/Familie, Bildung, Soziales wird abberufen.
2. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses über die Abberufung der Frau Beigeordneten Elke Münich wird gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Am 02.05.2019 haben die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Oberhausen gem. § 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Rat und § 71 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die Ausschreibung von zwei Beigeordnetenstellen beantragt (DS-Nr. A/16/4720-01).
Zur Antragsbegründung wird im v.g. Antrag Folgendes ausgeführt:
„Wenn der Rat der Stadt beschließt, Frau Elke Münich als Beigeordnete der Stadt Oberhausen abzuberufen, ist gemäß § 71 Absatz 7 GO NRW eine Nachfolgerin/ein Nachfolger innerhalb einer Frist von sechs Monaten zu wählen. Angesichts der Vielzahl und Bedeutung aktueller Aufgaben und Vorhaben im Dezernat 3 ist dabei eine möglichst unverzügliche Nachfolgeregelung anzustreben.
Mit Blick auf die Erfahrungen im Umgang mit der genannten Vielzahl und Bedeutung aktueller Aufgaben und Vorhaben im Dezernat 3 sprechen sich die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion dafür aus, die Aufgabengebiete Kinder und Jugend/Schule/Integration sowie Soziales/Jobcenter/Alteneinrichtungen zukünftig zu trennen und dies bereits bei der Nachfolgesuche zu berücksichtigen.
Bei einer entsprechenden Neuverteilung der Geschäftskreise der Beigeordneten soll die Zuständigkeit für Soziales, Jobcenter und Alteneinrichtungen in das Dezernat 2 wechseln. Die Zuständigkeit für den Sport soll in das Dezernat 3 und die Zuständigkeit für die Bereiche Bürgerservice, öffentliche Ordnung sowie Feuerwehr in das Dezernat 4 wechseln.“
b) Stellenausschreibungen
Die Stellenausschreibungen der beiden v.g. Beigeordnetenstellen (Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle für den Geschäftskreis Kinder, Jugend, Schule, Integration und Sport sowie einer Beigeordnetenstelle für den Geschäftskreis Bürgerservice und öffentliche Ordnung, Personal und Organisation, Immobilien, IT und Feuerwehr sowie den zukünftigen Eigenbetrieb Gebäudemanagement und Grün) erfolgen unter dem Vorbehalt der Änderung der Geschäftsverteilung. Der neue Dezernatsverteilungsplan soll in der Ratssitzung am 08.07.2019 beschlossen werden.
Die beiden konkreten Ausschreibungstexte sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Gemäß § 71 Absatz 3 Satz 1 GO NRW müssen die Beigeordneten die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen. Gemäß § 119 Absatz 2 Satz 3 Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW) müssen die Beigeordneten bei ihrer erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit unter Berücksichtigung der Regelaltersgrenze nach § 31 Absatz 2 LBG NRW die Voraussetzungen zur Ableistung einer Dienstzeit nach Satz 1 erfüllen können. Die beiden Beigeordnetenstellen sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Die Wahl der neuen Beigeordneten soll im öffentlichen Teil der Ratssitzung am 8.7.2019 erfolgen.
Aus diesen Rahmenbedingungen ergibt sich folgender Zeitplan:
Ratsbeschluss zur Ausschreibung: 20.05.2019
Veröffentlichung in NRZ/WAZ und auf der Homepage: Samstag, 25.05.2019
Bewerbungsfrist: bis zum 15.06.2019
Wahl: in der Ratssitzung am 08.07.2019
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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186 kB
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2
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