Beschlussvorlage - B/16/4676-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kooperationsvereinbarung über die Durchführung und Finanzierung der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ (OGS)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker , Heiligenhaus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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15.05.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.05.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Oberhausen, dem Maßnahmeträger des Offenen Ganztags und der Schule rückwirkend zum 01.01.2019.
Der Rat der Stadt nimmt die Sachstandsdarstellung zur Thematik „Mittagessen im Offenen Ganztag“ zur Kenntnis.
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Oberhausen bietet an allen Grundschulen außerunterrichtliche Angebote des Offenen Ganztages gemäß § 9 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) an.
Den rechtlichen Rahmen für das außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebot im Primarbereich bildet der Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW) vom 23.12.2010 „Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ in der jeweils gültigen Fassung.
In den letzten 15 Jahren haben sich sowohl die qualitativen Ansprüche an den Offenen Ganztag, vom Betreuungsort hin zu Bildungs- und Erziehungseinrichtung, geändert als auch die quantitative Inanspruchnahme.
Im Schuljahr 2003/2004 startete die Stadt Oberhausen mit 300 Kindern, im Schuljahr 2018/2019 werden 4.738 Kinder im Offenen Ganztag in den Grundschulen betreut. Bei einer Gesamtschülerzahl von 7.095 Grundschulkindern ergibt sich ein prozentualer Anteil von
66,8 %. Für das Schuljahr 2019/2020 werden bei einer prognostizierten Schülerzahl von 7.184 Grundschulkindern 4.892 Kinder den Offenen Ganztag besuchen. Der prozentuale Anteil liegt hier bei 68,1%.
Aufgrund der stets steigenden Anmeldezahlen haben sich Rahmenbedingungen im Offenen Ganztag verändert. Dies führt dazu, dass bestehende Vereinbarungen angepasst werden müssen.
Der Schulträger Stadt Oberhausen hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Maßnahmeträger mit der Durchführung der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ zu beauftragen.
Träger der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich sind:
- die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Oberhausen (AWO)
- das Katholische Jugendwerk Oberhausen GmbH-die Kurbel
- der Caritasverband für die Stadt Oberhausen e.V.
- der Verein zur Betreuung von Kindern der Hartmannschule e.V.
- der Verein zur Betreuung von Schulkindern der Hirschkampschule e.V.
- der Abenteuer Schule e.V./ Evgl. Jugendreferat Oberhausen
- Verein zur Betreuung von Schulkindern e.V.
Grundlage zur Zusammenarbeit bildet eine Kooperationsvereinbarung über die Durchführung und Finanzierung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich zwischen dem Schulträger, dem Träger der Jugendhilfe/Vereinen sowie der Schule.
Die Kooperationsvereinbarung beinhaltet folgende Regelungen:
- Vertragsgegenstand und –grundlagen
- Aufgaben und Leistungen des Maßnahmeträgers/ der Schule/ des Schulträgers
- Umfang der Offenen Ganztagsschule
- Versicherungsschutz
- Aufnahmen
- Finanzierung
- Mittagessen
- Verwendungsnachweis
- Laufzeit des Vertrages, Kündigungsfristen
- Datenschutz
- Schlussbestimmungen
Die Kooperationsvereinbarung wurde mit dem Qualitätszirkel des Offenen Ganztages in Oberhausen ausgiebig diskutiert. Am 08.04.2019 hat der Qualitätszirkel Offener Ganztag der überarbeiteten Ausfertigung der Kooperationsvereinbarung zugestimmt.
Der Qualitätszirkel Offener Ganztag ist ein Zusammenschluss aus Schulverwaltung, Trägern der Jugendhilfe, der Beauftragten für die OGS im Grundschulbereich (Schulleitung), Vertreterinnen/Vertretern der OGS-Leitungen sowie der Schulaufsicht.
Der Qualitätszirkel bittet dringend darum, dass die Kooperationsvereinbarung rückwirkend ab 01.01.19 abgeschlossen wird. Die Träger haben im Vertrauen auf den Ratsbeschluss aus 2018, der Mittel für den Einsatz von Küchenkräften im Offenen Ganztag ab 2019 zur Verfügung stellt, Vorkehrungen getroffen.
Ein Hauptaugenmerk wurde auf den Punkt „Mittagessen“ gelegt.
Gemäß Runderlass 12-63 Nr. 2 Ziffer 6.3 ermöglicht der Schulträger den Schülerinnen und Schülern die Einnahme eines Mittagessens oder eines Mittagsimbisses. In Ganztagsschulen stellt er dafür Räume (z.B. Mensa), Sach- und Personalausstattung (z.B. Bestuhlung der Mensa sowie Küchenkräfte) bereit. Er trägt die sächlichen Betriebskosten (z.B. Wasser, Strom, Reinigung, etc.). Die konkrete Umsetzung kann im Einvernehmen mit der Schule auch von Dritten geleistet werden, beispielsweise einem außerschulischen Träger, einem Eltern- oder Mensaverein.
Aufgrund der stets steigenden Anmeldezahlen haben sich nicht nur die räumlichen Bedingungen sondern auch die hygienischen Anforderungen in besonderem Maße gewandelt, welche im Rahmen-Hygieneplan für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen für Kinder- und Jugendliche vom 18.08.2015 vom Landeszentrum für Gesundheit NRW festgelegt wurden.
Besonders betroffen ist hier der Offene Ganztag bei der Lebensmittelverarbeitung, -zubereitung, -ausgabe und dem –verzehr. Ein Augenmerk liegt hier im Küchen- als auch im Essensbereich. Zudem unterliegt der Offenen Ganztag der Verordnung über die Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung – LMHV).
Die Verbraucherzentrale NRW hat mit Hilfe der Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW „Qualitätsstandards in der Schulverpflegung“ entwickelt.
Um die notwendigen Rahmenbedingungen auch einhalten zu können werden zusätzlich geschulte hauswirtschaftliche Kräfte in allen Oberhausener Ganztagen benötigt.
Wie aus dem oben genannten Runderlass hervorgeht, ist der Schulträger für die Sach- und Personalausstattung sowie für die sächlichen Betriebskosten zuständig.
In der Vergangenheit erfolgte die Essensausgabe durch die pädagogischen Mitarbeiter/innen des Offenen Ganztages unter dem Titel „pädagogischer Mittagstisch“.
Gemäß dem oben erwähnten Runderlass, Ziffer7, sollen „neben Lehrkräften möglichst pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte, Musikschullehrer/innen, Künstler/innen, Übungsleiter/innen im Sport sowie geeignete Fachkräfte weiterer gemeinwohlorientierter Einrichtungen eingesetzt werden.“
Unter diese Begriffsbestimmung fallen keine hauswirtschaftlichen Kräfte bzw. Mitarbeiter/innen des Offenen Ganztags, die diese Tätigkeiten wahrnehmen. Hauswirtschaftliche Kräfte dürfen nicht aus der vorgenannten Landesförderung finanziert werden.
Im Rahmen der regelmäßigen Treffen mit den Mitgliedern des Qualitätszirkels wurde die Thematik näher erörtert.
Die Träger erklären sich bereit, die Verpflegung unter Berücksichtigung der oben beschriebenen zusätzlichen Auflagen weiterhin sicherzustellen, wenn die Finanzierung dieser zusätzlichen Aufgaben durch den Schulträger sichergestellt wird.
Die Schulverwaltung hat in Rückkopplung mit Trägern des offenen Ganztags berechnet, wie hoch der Aufwand für zusätzliche hauswirtschaftliche Kräfte ist.
Danach ist eine Pauschale in Höhe von 200,00 EUR pro Kind zu zahlen, die auch aus Sicht der Träger auskömmlich ist.
Im Zuge der Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2019 wurde mit der 1. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2019, Nr. 12 ein Betrag in Höhe von 1.000.000,00 EUR zum Einsatz von geschulten Küchenkräften (hauswirtschaftliche Kräfte) in den städtischen Haushalt eingestellt. Der Rat der Stadt hat den Veränderungsnachweisungen in der Ratssitzung am 19.11.2018 zugestimmt.
Die Kooperationsvereinbarung wurde unter Beteiligung der Vergabestelle sowie dem Bereich Recht im § 9 den Gegebenheiten angepasst und tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52,7 kB
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