Beschlussvorlage - B/16/4666-01
Grunddaten
- Betreff:
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Entsendung/Bestellung von Vertretern/Vertreterinnen der Stadt Oberhausenhier: Nachbesetzungen für verschiedene Gremien
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Marion Grevenbroich
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.05.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Für den Fall der Abberufung von Frau Elke Münich als Beigeordnete in der Sitzung des Rates der Stadt am 20.05.2019, beschließt der Rat der Stadt die sofortige Abberufung von Frau Elke Münich als
a) Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH (BFO)
b) Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen gGmbH (ASO)
c) Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der ASO Service GmbH
d) Vertreterin der Stadt in der Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung gem. § 44 b SGB II „Jobcenter Oberhausen“
2. Der Rat der Stadt Oberhausen entsendet Herrn Thomas Willecke mit sofortiger Wirkung
a) zum Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH (BFO).
b) zum Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen gGmbH (ASO)
c) zum Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der ASO Service GmbH
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW wird die Stadt Oberhausen in den Organen von juristischen Personen, an denen die Stadt beteiligt ist, durch eine/n vom Rat der Stadt bestellte/n Vertreter/in vertreten.
Frau Elke Münich ist als Vertreterin der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der BFO, der ASO sowie der ASO Service GmbH vom Rat der Stadt entsandt worden. Ebenso ist sie als Mitglied in die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung gem. § 44 b SGB II „Jobcenter Oberhausen“ entsendet worden. Für die Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 20.05.2019 liegt ein Antrag zur Abberufung von Frau Münich als Beigeordnete vor. Sofern dieser Antrag die erforderliche Mehrheit des Rates der Stadt findet, sollte Frau Münich auch von Ihren Funktion als Vertreterin der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der BFO, ASO und ASO Service GmbH und der Trägerversammlung des Jobcenters entbunden werden.
Gemäß § 113 GO NRW ist der Rat der Stadt für die Bestellung und Abberufung der Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und vergleichbaren Organen und Gremien zuständig.
Zu 1:
Der Rat der Stadt Oberhausen hat mit Beschluss vom 11.11.2013 Frau Elke Münich zur Vertreterin der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der BFO, der ASO sowie der ASO Service GmbH bestellt.
In gleicher Sitzung des Rates wurde Frau Münich als Vertreterin der Stadt in der Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung gem. § 44 b SGB II „Jobcenter Oberhausen“ benannt.
Sollte Frau Münich als Beigeordnete der Stadt Oberhausen abberufen werden, ist auch eine Beendigung ihrer Funktion als Vertreterin der Stadt Oberhausen in den Gesellschafterversammlungen der BFO, der ASO und der ASO Service GmbH sowie in die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung gem. § 44 b SGB II „Jobcenter Oberhausen“ angezeigt.
Zu 2:
Die Vertretung in den Gesellschafterversammlungen der BFO, ASO und ASO Service GmbH hat der Rat der Stadt der/dem Beigeordneten übertragen, die/der im Rahmen der Geschäftsverteilung für die Aufgabe „Soziales“ zuständig war. Um für die Übergangszeit die Handlungsfähigkeit der Stadt in den o.g. Gesellschafterversammlungen sicherstellen zu können, soll der Leiter des Bereiches 9-5 / Beteiligungen Herr Thomas Willecke als Gesellschaftervertreter bestellt werden.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.11.2014 Herrn Frank Bohnes, Bereichsleiter Bereich 3-2 / Jugendamt und soziale Angelegenheiten, als stellvertretendes Mitglied in die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung gem. § 44b SGBII „Jobcenter Oberhausen“ entsandt, so dass hier eine entsprechende Vertretung der Stadt in der Trägerversammlung bis zur Entsendung eines/einer neuen Vertreters/Vertreterin gewährleistet ist.
Kurzfassung
- entfällt -
