Beschlussvorlage - B/16/4662-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Einrichtung einer Planstelle zur Wahrnehmung der Funktion eines/einer Nahmobilitätsbeauftragten innerhalb des Bereiches 5-6/Verkehrsplanung und Tiefbau.

 

Der Rat beschließt darüber hinaus die Leistung von überplanmäßigen Ausgaben/Auszahlungen in Höhe von 8.150 EUR p. a. lt. KGSt im Deckungsring Personal (D00000001).

 

Deckungsvorschlag:

Geringfügige Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X] 8.150 EUR jährlich s. Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Thema „Radverkehrsförderung“ nimmt in Oberhausen seit langem einen hohen Stellenwert in der Stadt- und Verkehrsplanung ein, denn der Radverkehr bietet im Vergleich zu den anderen Verkehrsmittelarten große Entwicklungspotenziale für die innerstädtische Mobilität und erfährt insbesondere aufgrund der wachsenden Beliebtheit der E-Bikes große Nutzungszuwächse. Die Stadt Oberhausen ist seit 2001 als fahrradfreundliche Kommune des Landes Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet und seitdem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS).

 

Innerhalb der Stadtverwaltung werden Aufgaben der Radwegeplanung und der Radverkehrsförderung derzeit im Bereich 5-1/Regional-, Stadt- und Quartiersplanung wahrgenommen. Der bis dato innerhalb des Fachbereiches 5-1-10/ Stadtentwicklung, Reg.-Planung, vorb. Bauleitplanung angesiedelte Radverkehrsbeauftragte, nahm zu rd. 50% seiner Tätigkeiten Aufgaben der Radverkehrsplanung und –förderung wahr. Die konkrete Umsetzung der Planungen erfolgt im Bereich 5-6/ Verkehrsplanung und Tiefbau.

 

Bereits im Rahmen der 2011 durchgeführten externen Organisationsuntersuchung des damaligen Dezernates 5 wurde die Empfehlung ausgesprochen, diese inhaltlich zusammenhängenden Aufgaben in einer Organisationseinheit zu bündeln und die Radverkehrsplanung vom Bereich 5-1/Regional, Stadt- und Quartiersplanung in den Fachbereich 5-6-10/Verkehrsplanung, Signalwesen zu verlagern. Mit dieser Maßnahme könnte eine ganzheitliche Verkehrsplanung und eine Reduzierung von Schnittstellen erreicht werden.

 

Der bis dato im Bereich 5-1 angesiedelte Radverkehrsbeauftragte ist am 01.03.2019 altersbedingt aus dem Dienst der Stadt Oberhausen ausgeschieden. In diesem Zusammenhang ist nunmehr geplant, die mit der Radwegeplanung wahrgenommenen Aufgaben im Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) vom Bereich 5-1 zum Bereich 5-6 zu verlagern. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Tätigkeiten:

 

  • Weiterentwicklung der Radwegenetzinfrastruktur und des Radwegesystems, Durchführung von Verkehrsuntersuchungen
  • Fortschreibung der Planungen zu Abstellanlagen für Fahrräder und zu Verknüpfungspunkten zum ÖPNV (z.B. Bike+Ride-Konzepte)
  • Mitwirkung am Aufbau eines Orientierungs- und Wegweisungssystems
  • Einführung neuer Mobilitätsformen (Fahrradverleihsysteme, Förderung der E-Mobilität, Lastenfahrräder)
  • Koordinierungsaufgaben, Öffentlichkeitsarbeit, Beschwerdemanagement

 

Mit den o.g. Aufgaben ist auch die Vertretung der Stadt Oberhausen in den Netzwerken der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte (AGFS), des Regionalverbandes Ruhr (RVR) und des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) verbunden.

 

Die Fachverwaltung beschreibt darüber hinaus folgende neue Aufgaben, deren Wahrnehmung zur Förderung der Nahmobilität in Oberhausen zwingend notwendig ist:

 

  • Durch Kampagnen und verstärkte Öffentlichkeitsarbeit sollen die Bürger/innen angehalten werden ihr Mobilitätsverhalten zu überdenken und  es sollen Anreize für eine Änderung der Verkehrsmittelwahl geschaffen werden. Ziel ist, dass  die verbesserten Radverkehrsangebote letztlich auch von den Bürgern/innen angenommen werden. Weiterhin muss das Thema „Nahmobilität“, das neben dem Rad- auch den Fußgängerverkehr umfasst, integrierter und konsequenter bearbeitet werden, als dies bisher geleistet werden konnte. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Antrag des BUND und ADFC, eine/n Nahmobilitätsmanager/in für die Stadt Oberhausen vorzusehen, verwiesen. Der Antrag wurde am 17.09.2018 in der Sitzung des Hauptausschusses (Vorlage – B/16/3972-01) zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Aufgaben sowie die Personal- und Sachkosten eines/er Nahmobilitäts-managers/in darzustellen. Im Rahmen der Neuausrichtung der Funktion des Radverkehrsbeauftragten hin zu einem Nahmobilitätsbeauftragten, sollen die vorgenannten Aspekte Berücksichtigung finden.

 

  •  Weitere Aufgaben kommen mit dem Beschluss des Rates vom 19.11.2018 (Vorlage - B/16/4071-01) zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie für einen Radschnellweg Bottrop - Oberhausen-Osterfeld - Neue Mitte Oberhausen - Alt-Oberhausen - Mülheim-Styrum hinzu, welche in diesem Jahr umgesetzt werden soll. Die Vergabe dieser Studie an ein externes Büro zieht – zumindest zeitlich befristet - auch eine fachliche Begleitung der Thematik sowie die Wahrnehmung einer Schnittstellenfunktion nach sich. Diese zusätzlichen Aufgaben können durch das vorhandene Personal nicht vollumfänglich umgesetzt, sondern zunächst nur angestoßen werden.

 

Zur Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben ist dem Fachbereich 5-6-10/ Verkehrsplanung, Signalwesen eine zusätzliche Vollzeitplanstelle mit der Funktion „Nahmobilitätsbeauftragte/r“ zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der erforderlichen fachlichen Qualifikation (wissenschaftlicher Hochschulabschluss) ist diese – vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung durch die Bewertungskommission – mit einem Stellenwert nach EG 13 TVöD bzw. A 13 h.D. LBesG auszuweisen.

 

Mit Verlagerung der o.g. Aufgaben vom Bereich 5-1 zum Bereich 5-6 wird auch der entsprechende Stellenanteil von 0,5 VZÄ verlagert. Des Weiteren wurde dezernatsintern eine halbe Schreibdienststelle zur Einsparung angeboten.

 

Die Kompensation der Stelleneinrichtung stellt sich demnach wie folgt dar:

 

Personalkosten der Neustelle EG 13 TVÖD                 79.300 EUR p.a. lt.KGSt

Kompensation durch Stellenverlagerung (50% EG 14)      - 47.000 EUR p.a. lt. KGSt

Kompensation durch 0,5 Stelle Schreibdienst (Bereich 5-4)-  24.150 EUR p.a. lt. KGSt

Verbleibende Mehrkosten                                  8.150 EUR p.a. lt. KGSt

 

Durch die vorgenannten Kompensationsmaßnahmen können die zusätzlich entstehenden Personalkosten zu 90% gedeckt werden.

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