Berichtsvorlage - M/16/4670-01
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Quartalsbericht 2019 zur Entwicklung der Erzieherischen Hilfe
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Verantwortung:
- Herr Deniz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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22.05.2019
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Sachverhalt
Sachdarstellung
1. Ausgangslage
Wie im Jahresbericht 2018 der Erzieherischen Hilfe angekündigt, wird die neue Darstellungsvariante der Quartalsberichterstattung bereits in dem nun vorliegenden Bericht verwendet.
Alle Daten entstammen den Fachverfahren LogoData und wurden zum 11.04.2019 erhoben.
2. Aufbau des Quartalsberichts
Zunächst wird unter Punkt 3 die bekannte Berichtsdarstellung gezeigt, welche zusätzlich mit den Haushaltsansätzen 2019 ergänzt wurden; dazu folgende Erläuterung:
Im Jahr 2017 wurde, mit Unterstützung von con_sens im Rahmen der Umsetzungsbegleitung, eine sogenannte „Überleitungsmatrix“ entwickelt. Dies sollte einen genaueren Abgleich der Haushaltsstellen in SAP, mit dem Fachverfahren LogoData ermöglichen. Nach einigen weiteren Anpassungen konnten nun erstmalig im Jahr 2019, sehr detaillierte Haushaltsansätze für die einzelnen Hilfen gebildet werden. Somit ist eine exaktere Steuerung möglich und wird ebenso in der Quartalsberichterstattung berücksichtigt.
Weiterhin ist in der bekannten Darstellungsvariante eine Prognose enthalten. Dabei handelt es sich um eine lineare Hochrechnung der aktuellen Quartalsdaten. In diesem Zusammenhang muss nochmal an den Verzug bei der Rechnungsstellung erinnert werden und an die damit fehlenden Zahlungen im ersten Quartal 2019.
Die zukünftige Berichterstattung wird an der grundsätzlichen Systematik (Verzug bei der Rechnungsstellung) nichts ändern, liefert aber eine exakte Darstellung des Mittelverbrauchs aus dem Haushaltsansatz und ermöglicht somit eine kurzfristigere Möglichkeit des Gegensteuerns, falls dies notwendig wird.
Diese neue Darstellungsform, wird unter Punkt 4 gezeigt.
Eine Darstellung die die einzelnen Aufträge (und die darin enthaltenen Hilfearten) detailliert zeigt, findet sich unter Punkt 8.
Im folgenden Punkt 5 werden inhaltliche Erläuterungen vorgenommen und der abschließenden Punkt 6 liefert eine nähere Betrachtung der Inobhutnahmen nach §42.
3. Quartalsbericht in gewohnter Darstellung ergänzt um die Haushaltsansätze

4. Übersicht des 1. Quartals 2019


5. Inhaltliche Bewertung / Auffälligkeiten
Grundsätzlich erscheinen die bisherigen Aufwendungen im Rahmen der Planungen so, dass nach aktuellem Kenntnisstand der Gesamthaushaltsansatz der Transferaufwendungen HzE eingehalten werden kann.
Die relativ hohen Mittelverwendungen in Sachkonto 533220 „Stationäre Hilfen“ (bei Auftrag 310006050624 und 310006050627) lassen sich wie folgt erklären:
Bei Auftrag 310006050624 handelt es sich um die Hilfen nach §33 Vollzeitpflege. Bei dieser Hilfeart, wird abweichend von sonstigen Hilfearten, das sogenannte „Pflegegeld“ im Vorfeld an die betreuenden Personen gezahlt, nicht wie generell üblich nach Rechnungsstellung.
Die hohe Mittelverwendung in Auftrag 310006050627 §34 Heimerziehung / betreutes Wohnen, ist erklärbar über die exaktere Steuerung in den Regionalteams.
Ähnlich wie bei den ambulanten Hilfen, bei denen auch die spezifische Hilfeform im Fachverfahren LogoData ausgewählt wird, werden die stationären Maßnahmen nun ebenfalls zielgerichteter zugeordnet. Deshalb „steigen“ die Ausgaben in diesem Sachkonto, fallen dann aber nicht mehr in dem anderen Sachkonto zur Heimerziehung (310006050626) an. Somit ist dies, auch analog zu dem Effekt bei den ambulanten Hilfen, eher eine Verschiebung der Ausgaben.
Zu den stationären Hilfen gehören auch die Inobhutnahmen nach §42. Im folgenden Punkt 6, wird hierzu detailliert sowohl die Fallzahl- als auch die Ausgabenentwicklung dargestellt und bewertet.
Bei den erhöhten Aufwendungen im Sachkonto 533120 „HzE-Leistungen für junge Volljährige §41“ (Auftrag 310006050618 / 310006050624 / 310006050625), treffen die zuvor genannten Erklärungen ebenso zu.
Darüber hinaus werden die Hilfen nach §41 in diesem Jahr, im Rahmen des anhaltenden und fortschreitenden Innenrevisionsprozesses, einer gründlicheren Überprüfung unterzogen um mögliche Optimierungen zu erreichen. Dies soll zum einen die fachliche Qualität weiter steigern und mögliche fiskalische Einsparpotenziale sichtbar machen.
6. Entwicklung Fallzahlen und Ausgaben §42
Fallzahlen

Die Fallzahlen bei den UMA Hilfeempfänger sind seit 2017 stark rückläufig. Waren im Jahr 2017 noch durchschnittlich etwas mehr als 23 Hilfeempfänger monatlich in Maßnahmen nach § 42, so sank diese Zahl im folgenden Jahr auf knapp 8.
Bei den Hilfeempfängern die keine UMA sind, verlief die Entwicklung etwas anders. So war die Zahl der Hilfeempfänger im Jahr 2017 ansteigend und erreichte im monatlichen Jahressdurchschnitt einen Wert von etwas über 46. Im Jahr 2018 war die Entwicklung zunächst rückläufig (deshalb wurde der Haushaltsansatz auch in Bezug zum Jahresergebnis 2018 um etwa 10 % zu knapp bemessen), stieg dann aber stärker als im Vorjahr an und erreichte einen monatlichen Jahressdurchschnitt von 58 Hilfeempfängern.
Ausgaben

Die Ausgaben verliefen analog zu den Entwicklungen bei den Fallzahlen und werden nachfolgend in tabellarischer Form dargestellt.
Dazu werden die monatlichen Ausgaben pro Quartal und differenziert nach UMA-Hilfeempfängern, sowie Hilfeempfängern die keine UMA sind gezeigt:

7. Konsequenzen/ Fazit
Nachdem in den zurückliegenden Quartalen der Fokus auf die ambulanten Hilfen gerichtet war, nimmt der vorliegende Bericht einen ersten Teilaspekt des stationären Bereichs in den Fokus - die sogenannten Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII.
Bei dieser Hilfeform werden die Entwicklungen aktuell genau beobachtet. Hier ergibt sich bei Betrachtung der aktuellen Zahlen konkreter Steuerungsbedarf. Falls die Entwicklung weiter voranschreitet wie im Jahre 2018, muss zukünftig mindestens der Haushaltsansatz angepasst werden. Davon ausgehend, dass die Ausgaben aus dem 4. Quartal 2018 repräsentativ für die zu prognostizierenden Ausgaben in 2019 sind, ergibt sich folgende Rechnung. Planerisch fehlen im Haushaltsansatz 2019 für die Hilfe gemäß § 42 (140.795,00 € monatlich x 12 = 1.689.540,00 €) rund 350.000 €. Bezogen auf den Gesamtansatz der Transferleistungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung nach LogoData ist dies zur Zeit unschädlich, da der Fehlbetrag im Gesamthaushalt durch andere Einsparungen kompensiert werden kann. Langfristig ist hier jedoch Steuerungsbedarf angezeigt.
Die Entwicklung der Inobhutnahmen lässt sich nur sehr indirekt steuern, da es sich in der Regel um Kriseninterventionen handelt, in dem Kinder und Jugendlichen in konkreten Notsituation in Obhut genommen werden müssen. Diese Ereignisse sind nicht planbar und insofern muss eine Steuerung der Fall- bzw. Kostenverläufe aufgrund anderer Fragestellungen angegangen werden. Im Rahmen des Controllings sind folgende Steuerungsfragen zu den möglichen Hintergründen entwickelt worden:
- Wurden Entgeltvereinbarungen nach § 42 in 2018 abgeschlossen, die erhöhte Sätze enthalten?
- Gibt es aus Sicht der beteiligten Akteure aus dem Bereich der Fachberatung oder der Jugendhilfeplanung Erklärungen hierzu?
- Inwiefern kann bei der Jugendhilfeplanung eine Planung in Bezug auf § 42 vorgenommen werden? Hier werden bereits mit unterschiedlichen Trägern Gespräche geführt, um das Angebot der Inobhutnahme zukünftig passgenauer und damit besser fachlich steuerbar bedienen zu können.
- Gab es Rückmeldungen aus den Teams? Ergeben sich Antworten auf die Ausgabenentwicklung aus der Umstellung bestimmter Hilfearten im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe (bspw. Bereitschaftspflegefamilien des externen Pflegekinderdienstes, die nun unter § 42 und nicht mehr § 33 laufen?
Den vorgenannten Fragestellungen wird in nächster Zeit besondere Aufmerksamkeit zu kommen, um im Rahmen der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen und der Vorbereitung derselben, auf der strategischen Ebene im Fachbereich entsprechend reagieren und umsteuern zu können. Damit sind die Hilfen gemäß § 42 ein geeignetes Modell, wie durch zeitnahes Controlling und der Einbindung aller weiteren Akteure auf der Steuerungsebene Auffälligkeiten sichtbar werden und dann umgehend umgesteuert und fachlich angemessen umgesetzt werden können.
8. Übersicht Sachkonten detailliert

Zuordnung der Maßnahmen innerhalb der Kategorien
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (inklusive EGH)
(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a ambulant /
§35a stationär / §42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32 / §35a ambulant)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a stationär / §42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (inklusive EGH)
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /
§41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 35a ambulant )
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (exklusive) EGH)
(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (exklusive EGH)
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /
§41 i.V.m. 35)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30)
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35)
Eingliederungshilfe (EGH)
(§35a ambulant / §35a stationär / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen sonstige Leistungen
(§13 / §16 / §17 / §18 / §20 / §27.2 (sonstige Hilfen))
i.V.m. = in Verbindung mit
Bedeutung der Paragrafen des SGB VIII
§ 13 Jugendsozialarbeit (Lese-Rechtschreibförderung , Schulbegleitung)
§ 16 allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Familienhebammen)
§ 17 Beratung Trennung / Scheidung
§ 18 Beratung Umgang
§ 19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder
§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (bei gesundheitlichen Ausfällen der Erziehungsberechtigten)
§ 27.2 Hilfe zur Erziehung (ambulante flexible Hilfe)
§ 27.3 Hilfe zur Erziehung (therapeutische Hilfe)
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe
§ 33.1 Vollzeitpflege (Pflegefamilie)
§ 33.2 Vollzeitpflege (Erziehungsstelle)
§ 34 Heimerziehung (ebenfalls 5-Tagesgruppe sowie betreutes Wohnen)
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
