Berichtsvorlage - M/16/4667-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

 

1. Ausgangslage

 

Ergänzend zu den regelmäßig vorgestellten Quartalsberichten für die Hilfen zur Erziehung, soll dieser Bericht das Jahr 2018 abschließend darstellen.

Alle Daten beziehen sich auf die Transferleistungen, die im Bereich der Hilfen zur Erziehung an Träger erbracht und über LogoData zahlbar gemacht wurden.

 

2. Aufbau des Jahresberichts

 

Hauptsächlich finden sich in diesem Bericht Daten zum Berichtsjahr 2018. Allerdings wird an einigen Stellen auch Bezug zu den Vorjahren genommen.

Die genannten Paragrafen beziehen sich alle auf das SGB VIII.

Zunächst wird, unter Punkt 4, die Gesamtausgabenentwicklung im Vergleich zu den Vorjahren dargestellt.

Unter Punkt 5 findet sich dann eine detaillierte Übersicht zu den Entwicklungen bei den Hilfeempfängern, sowohl die Anzahl als auch die Ausgaben pro Hilfeempfänger. 

Im folgenden Punkt 6 wird die bekannte Darstellung aus der Quartalsberichterstattung verwendet, um das Jahresergebnis zu präsentieren, sowie das erste Quartal 2019 abzubilden.

Punkt 7 erläutert die Gründe des Ergebnisses des Jahres 2018 und zeigt Entwicklungen bei den ambulanten Hilfen auf.

Nachfolgend wird im abschließenden Punkt 8 ein Fazit für das Jahr 2018 gezogen, sowie ein Ausblick auf das kommende Jahr gegeben.

 

3. Datengrundlage

 

Alle Zahlen werden auf der Grundlage von Daten aus dem EDV-Fachverfahren der Fa. LogoData ermittelt.

Erhoben wurden die Daten zum 06.03.2019, um einen fixen Stand (ähnlich wie beim Abschluss des Haushaltsjahres) für das Jahr 2018 zu gewährleisten. Die Daten zur Quartalsberichterstattung werden dynamisch und zeitnah zur Berichtserstellung erhoben, im vorliegenden Bericht ist dies der 09.04.2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Fachliche Bewertung der Entwicklung der Gesamtausgaben im Vergleich zu Vorjahren

 

 

 

Im Vergleich zu den Vorjahren lässt sich in 2018 eine erfreuliche Entwicklung feststellen.

Durch intensive Bearbeitung der laufenden Fälle im Rahmen einer „Innenrevision“, sowie die wieder stärker in den Fokus gerückte Falleingangsphase, konnte erstmalig eine rückläufige Ausgabenentwicklung festgestellt werden.

Dabei wurde trotzdem der fachliche Ansatz gewahrt und die Hilfeempfänger entsprechend ihrer Bedarfe unterstützt.

Die rückläufige Ausgabenentwicklung ist sowohl bei den UMA-Hilfeempfängern, als auch bei den Hilfeempfängern die keine UMA sind, festzustellen.

Die folgenden Tabellen, zeigen die Ausgaben der HzE (differenziert nach UMA / Keine UMA) jeweils auf die einzelnen Hilfearten aufgeteilt und für die Jahre 2017 / 2018 im Vergleich.

Die größte finanzielle Einsparung (Keine UMA) lässt sich bei den Hilfen nach § 27.2 feststellen. Dazu finden sich unter Punkt 7 weitere Darstellungen beziehungsweise Erläuterungen.

Bei den UMA fällt zunächst die Verschiebung der Ausgaben auf. Da viele Hilfeempfänger zum Jahreswechsel (2017 / 2018) volljährig wurden, finden sich die verursachten Ausgaben nun nicht mehr unter § 34 sondern unter § 41 in Ausgestaltung mit § 34. Ebenfalls sank die Zahl der Inobhutnahmen im Jahr 2018 deutlich, da die Migrationsbewegung in 2018 zurückging und somit auch zur Verringerung der Ausgaben führte.

Der Prozess der „Innenrevision“ wird stetig weiterverfolgt. Es ist anzunehmen, dass die positiven finanziellen Effekte zukünftig voraussichtlich zurückgehen werden, da verschiedene Maßnahmen nur sogenannte Einmaleffekte erzielen können. Die Ausgaben der Hilfen zur Erziehung werden, nach aktueller fachlicher Bewertung, zukünftig wieder im Rahmen der üblichen Kostensteigerungen ansteigen. Grund hierfür sind, neben möglichen steigenden Hilfeempfänger Zahlen und / oder erweiterten Bedarfen, Kostensteigerungen bei den Trägern (beispielsweise Personalkosten), die sich in den Tagessätzen sowie Fachleistungsstunden niederschlagen und durch den öffentlichen Träger zu übernehmen sind.

 

5. Fachliche Bewertung der Entwicklung der Hilfeempfänger im Vergleich zu Vorjahren

 

 

Wie zuvor bereits beschrieben, konnte durch die konsequente Steuerung ein Rückgang der Hilfeempfängerzahlen erzielt werden.

Dies wurde sowohl bei den UMA-Hilfeempfängern als auch bei den Hilfeempfängern, die keine UMA sind, erreicht.

Bei den UMA besteht die Besonderheit, dass durch die Verteilungsquote die Zahl der Hilfeempfänger „künstlich“ begrenzt wurde und auch im Jahr 2019 weiter sinken wird. Diese Prognose setzt voraus, dass keine erneute Migrationsbewegung wie in den Jahren 2015 und 2016 stattfindet.

Der deutliche Unterschied bei dem Ausgabenrückgang pro Hilfeempfänger UMA, lässt sich damit erklären, dass die Hilfen tendenziell im Zeitraum der Hilfegewährung weniger intensiv werden.

Beispielsweise startet die typische Hilfeform als sogenannte „Clearing-Gruppe“, in der die konkrete Hilfe beziehungsweise der Bedarf eruiert wird.

Diese Art der stationären Unterbringung ist deutlich kostenintensiver als eine „Standard“ Heimunterbringung, da dort zum Beispiel der Personalschlüssel höher ist. Um den pädagogischen Bedarf der UMA einschätzen zu können, sind zudem weitere Fachkräfte mit zusätzlicher Qualifikation erforderlich.

Liegen keine besonderen therapeutischen, psychologischen oder sonstig erhöhten Bedarfe vor, erfolgt der Transfer in eine Wohngruppe.

Danach folgt meist eine Unterbringung im betreuten Wohnen, in der die pädagogische Begleitung deutlich reduziert ist. Danach kann gegebenenfalls auf eine ambulante Unterstützung umgestellt werden, falls der junge Mensch in eine eigene Wohnung zieht und weiterer Unterstützungsbedarf angezeigt ist.

 

 

Bei beiden Kurven zeigt sich eine rückläufige Entwicklung. Dies wird darauf zurückgeführt, dass in allen Bereichen der Hilfen zur Erziehung erste Steuerungsansätze, wie beispielsweise eine genauere Falleingangsphase oder die regelmäßige Überprüfung im Rahmen der Hilfeplanung, wirken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6. Übersicht der Gesamtausgaben 2018 in Quartalsberichtdarstellung

 

UMA

1. Quartal 2018

2. Quartal 2018

3. Quartal 2018

4. Quartal 2018

Jahressumme 2018

Gesamtkosten Minderjährige

597.858 €

546.338 €

483.636 €

407.642 €

2.035.474 €

Gesamtkosten Minderjährige ambulant

62.443 €

58.076 €

43.658 €

42.038 €

206.215 €

Gesamtkosten Minderjährige stationär

535.415 €

488.262 €

439.978 €

365.604 €

1.829.259 €

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten Volljährige

1.072.648 €

1.040.417 €

1.001.653 €

903.232 €

4.017.950 €

Gesamtkosten Volljährige ambulant

41.049 €

28.722 €

27.415 €

21.983 €

119.169 €

Gesamtkosten Volljährige stationär

1.031.599 €

1.011.695 €

974.238 €

881.249 €

3.898.781 €

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten sonstige Leistungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten alle Maßnahmen

1.670.506 €

1.586.755 €

1.485.289 €

1.310.874 €

6.053.424 €

 

Keine UMA

1. Quartal 2018

2. Quartal 2018

3. Quartal 2018

4. Quartal 2018

Jahressumme 2018

Gesamtkosten Minderjährige  (inklusive EGH)

10.122.081 €

9.956.051 €

9.609.339 €

9.744.341 €

39.431.812 €

Gesamtkosten Minderjährige ambulant

3.867.832 €

3.728.674 €

3.274.824 €

3.325.871 €

14.197.201 €

Gesamtkosten Minderjährige stationär

6.254.249 €

6.227.377 €

6.334.515 €

6.418.470 €

25.234.611 €

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten Volljährige (inklusive EGH)

1.356.993 €

1.346.235 €

1.386.981 €

1.416.966 €

5.507.175 €

Gesamtkosten Volljährige ambulant

232.205 €

232.296 €

208.124 €

170.602 €

843.227 €

Gesamtkosten Volljährige stationär

1.124.788 €

1.113.939 €

1.178.857 €

1.246.364 €

4.663.948 €

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten Minderjährige  (exklusive) EGH)

9.115.041 €

8.997.168 €

8.896.924 €

8.909.602 €

35.918.735 €

Gesamtkosten Minderjährige ambulant

3.079.761 €

2.977.671 €

2.767.686 €

2.648.483 €

11.473.601 €

Gesamtkosten Minderjährige stationär

6.035.280 €

6.019.497 €

6.129.238 €

6.261.119 €

24.445.134 €

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten Volljährige (exklusive EGH)

943.980 €

931.932 €

1.006.625 €

1.031.620 €

3.914.157 €

Gesamtkosten Volljährige ambulant

101.356 €

102.067 €

93.625 €

82.165 €

379.213 €

Gesamtkosten Volljährige stationär

842.624 €

829.865 €

913.000 €

949.455 €

3.534.944 €

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten sonstige Leistungen

202.480 €

201.429 €

130.373 €

156.970 €

691.252 €

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten alle Maßnahmen

11.681.554 €

11.503.715 €

11.126.693 €

11.318.277 €

45.630.239 €

 

Zusätzlich zum oben dargestellten Ergebnis wird der Vergleich des Jahresergebnisses zum Haushaltsansatz erwähnt. Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Daten beziehen sich auf die Transferaufwendungen, die über LogoData abgerechnet wurden.

 

Ansatz  2018: 55.904.000 €

Ergebnis  2018: 51.683.663 €

 

Somit wurden rund vier Millionen Euro durch konsequente Steuerung, sowie die „Innenrevision“ (inhaltliche Fallüberprüfungen) „eingespart“. Wenngleich dieser Effekt sicherlich als einmalig, vor allem in dieser Größenordnung, zu bewerten ist, zeigt sich hierbei deutlich, wie wichtig die auskömmliche Personalausstattung in den Regionalteams der erzieherischen Hilfe ist. Denn lediglich diese garantiert sowohl fachliche, als auch finanziell positive Effekte und ist einer der wichtigsten Faktoren für eine gelingende Hilfe, unter Berücksichtigung der fiskalischen Ressourcen.

 

 

 

 

Nachfolgend wird die Übersicht des ersten Quartals 2019 in gewohnter Darstellung, allerdings ohne Prognosewert, dargestellt. Dieser wurde durch den Haushaltsansatz ersetzt, welcher durch die Fachverwaltung als auskömmlich angesehen wird und deshalb zur Orientierung dienen soll.

In dem Haushaltsansatz wurde eine 5%ige Steigerungsrate berücksichtigt. Dabei wurde mit der Kämmerei vereinbart, eine 2%ige Konsolidierung abzuziehen. Somit verbleibt eine berücksichtigte Steigerungsrate von 3%. Aufgrund des immer noch nicht abgeschlossenen Innenrevisionsprozesses, erscheint der Fachverwaltung diese Konsolidierung als realistisch.

Gleichwohl sollte zukünftig die 5%ige Steigerungsrate Berücksichtigung finden, da, wie in der Vergangenheit bereits mehrfach erwähnt, die Kostensteigerungen bei den Trägern (vor allem durch Personalkosten verursacht) im Rahmen der Entgeltvereinbarungen, durch den öffentlichen Träger vollständig übernommen werden müssen.  

 

UMA

4. Quartal 2018

1. Quartal 2019

Jahressumme 2019

Jahressumme 2018

Haushaltsansatz 2019

Gesamtkosten Minderjährige

407.642 €

200.879 €

207.664 €

2.035.474 €

2.428.266 €

Gesamtkosten Minderjährige ambulant

42.038 €

21.521 €

21.521 €

206.215 €

257.273 €

Gesamtkosten Minderjährige stationär

365.604 €

179.358 €

186.143 €

1.829.259 €

2.170.993 €

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten Volljährige

903.232 €

559.951 €

563.812 €

4.017.950 €

4.288.117 €

Gesamtkosten Volljährige ambulant

21.983 €

11.226 €

11.226 €

119.169 €

288.177 €

Gesamtkosten Volljährige stationär

881.249 €

548.725 €

552.586 €

3.898.781 €

4.000.000 €

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten sonstige Leistungen

0 €

621 €

621 €

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten alle Maßnahmen

1.310.874 €

761.451 €

772.097 €

6.053.424 €

6.716.383 €

 

 

Keine UMA

4. Quartal 2018

1. Quartal 2019

Jahressumme 2019

Jahressumme 2018

Haushaltsansatz 2019

Gesamtkosten Minderjährige  (inklusive EGH)

9.744.341 €

7.592.883 €

8.294.654 €

39.431.812 €

41.598.723 €

Gesamtkosten Minderjährige ambulant

3.325.871 €

2.267.618 €

2.336.752 €

14.197.201 €

15.898.637 €

Gesamtkosten Minderjährige stationär

6.418.470 €

5.325.265 €

5.957.902 €

25.234.611 €

25.700.086 €

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten Volljährige (inklusive EGH)

1.416.966 €

1.012.429 €

1.072.927 €

5.507.175 €

5.582.435 €

Gesamtkosten Volljährige ambulant

170.602 €

98.246 €

98.246 €

843.227 €

949.536 €

Gesamtkosten Volljährige stationär

1.246.364 €

914.183 €

974.681 €

4.663.948 €

4.632.899 €

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten Minderjährige  (exklusive) EGH)

8.909.602 €

7.010.977 €

7.693.112 €

35.918.735 €

37.479.939 €

Gesamtkosten Minderjährige ambulant

2.648.483 €

1.793.689 €

1.859.019 €

11.473.601 €

12.679.547 €

Gesamtkosten Minderjährige stationär

6.261.119 €

5.217.288 €

5.834.093 €

24.445.134 €

24.800.392 €

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten Volljährige (exklusive EGH)

1.031.620 €

724.287 €

778.771 €

3.914.157 €

3.887.930 €

Gesamtkosten Volljährige ambulant

82.165 €

51.255 €

51.255 €

379.213 €

417.376 €

Gesamtkosten Volljährige stationär

949.455 €

673.032 €

727.516 €

3.534.944 €

3.470.554 €

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten sonstige Leistungen

156.970 €

78.348 €

78.348 €

691.252 €

810.723 €

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten alle Maßnahmen

11.318.277 €

8.683.660 €

9.445.929 €

45.630.239 €

47.991.881 €

 

Zukünftig wird eine veränderte Berichterstattung erfolgen, die eine erhöhte Transparenz sowie detailreichere Darstellung bietet.

Die neue Darstellung findet bereits im aktuellen Quartalsbericht I/2019 Berücksichtigung.

 

7. Hintergründe Ausgabenreduzierung

 

Als zu Beginn des Jahres 2017 Überlegungen stattfanden, welche die ersten Steuerungsansätze sein sollten, wurden die ambulanten Hilfen in den Fokus genommen.

Exemplarisch ist im Folgenden eine Übersicht der Ausgabenverteilung, für die Monate März 2017 und März 2018 dargestellt, in der sich die Reduzierung der Ausgaben deutlich erkennen lässt:

 

 

Dieser Rückgang der Ausgaben (insgesamt im Vergleich der beiden Monate um 10,65 %) lässt sich nicht durchgängig im Jahresvergleich abbilden. Allerdings verdeutlicht diese Darstellung, dass der fachliche Ansatz zur Steuerung bei den ambulanten Hilfen der richtige Ansatz war.

 

Hierbei konnten im Monatsvergleich, fast 400.000 € (22,65 %) eingespart werden.

Gerade die Hilfen nach § 27.2 (ambulante flexible Hilfen), sollten einer genaueren Betrachtung unterzogen werden, da dort, so die fachliche Einschätzung, einige nicht passgenaue Hilfen vermutet wurden.

 

 

Im Jahresverlauf zeigt sich ein deutlicher Rückgang sowohl bei Fallzahl-, als auch bei der Ausgabenentwicklung.

Somit sind die nun genauer gesteuerten Hilfen nach § 27.2, der wichtigste Faktor im Jahresergebnis 2018.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der oberen Tabelle ist ebenfalls erkennbar, dass sich in den ambulanten Hilfen zur Erziehung ab Mitte des Jahres 2017 eine positive Entwicklung abzeichnet.

Bereits im Jahresvergleich 2016 / 2017 ließ sich bei den ambulanten Hilfen ein Rückgang erkennen. Dieser zeigte sich sowohl bei den Fallzahlen ( -3,73%), als auch bei den Ausgaben ( -4,87%).

Noch deutlicher fiel dieser Rückgang im Jahresvergleich 2017 / 2018 aus; dort gingen die Fallzahlen um 9 % zurück, die Ausgaben reduzierten sich um über 20 Prozent.

Daran lässt sich gut erkennen, dass mehr Hilfen beendet beziehungsweise Bedarfe über andere Jugendhilfeleistungen gedeckt werden konnten und die Intensität verringert werden konnten. So kann beispielsweise durch gut gesteuerte Hilfeplanung die Anzahl der Fachleistungsstunden sukzessive reduziert werden, da bei ambulanten Hilfen grundsätzlich die Zielsetzung „Hilfe zur Selbsthilfe“ besteht und demnach gewöhnlich die Hilfe an Intensität abnimmt und somit die Ausgaben pro Fall sinken.

 

8. Fazit und Ausblick 2019

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass alle eingesetzten Maßnahmen zur Steuerung der Erzieherischen Hilfen bereits im Jahre 2018 erste Erfolge zeigen. Nicht zuletzt durch die konsequent durchgeführte und durch das Controlling gesteuerte „Innenrevision“ konnte das insgesamt positive Jahresergebnis erzielt werden. Nunmehr gilt es die begonnenen Maßnahmen fortzuführen und weiterzuentwickeln. Deshalb wurden resultierend aus der Analyse des Jahresergebnisses 2019 diverse Maßnahmen und Zielplanungen im Fachbereich 3-1-40 für das Jahr 2019 entwickelt und im Rahmen der Dezernatsklausur als Jahresziele 2019 benannt.

 

Als Konsequenz aus der Beobachtung der Fallzahlentwicklung, nicht zuletzt auch im Vergleich zu anderen Kommunen, wurden folgende Schwerpunktthemen herausgearbeitet und bilden die definierten Kernthemen und Arbeitsschwerpunkte für das Haushaltsjahr 2019. Hier zählen neben dem Fokus auf das Pflegekindersystem, welches in Oberhausen aktuell in  Kooperation mit dem Caritasverband bearbeitet wird. Hier soll vor allem der Blick auf die Arbeit mit jungen Erwachsenen und den dementsprechenden Hilfen gemäß §41 SGB VIII gerichtet werden. Hier ist sowohl die Falleingangsphase als auch der Anschluss an Hilfen Dritter (LVR / Eingliederungshilfe / Kommunales Integrationszentrum) im Rahmen eines sogenannten Care-Leaver-Programmes neu zu entwickeln und zu intensivieren.

 

 

 

Parallel wird die Kooperation von Jugendhilfe im Kontext Schule einen weiteren Arbeitsschwerpunkt bilden. Hierzu gehört sowohl ein fachbereichs-, als bereichsübergreifendes Konzept. Hier sei exemplarisch der Einsatz von Erzieherischen Hilfen im schulischen Kontext als auch die Konzeptionierung von Modellen zur sogenannten Pool-Lösung von Integrationshelfern als Arbeitstauftrag formuliert.

 

Flankiert wird die operative Umsetzung der praktischen Arbeit vor Ort in den Regionalteams durch den Einsatz von strategischen Überlegungen und Planungen im Rahmen der Leistungs-, Qualitäts-, und Entgeltvereinbarungen, der wirtschaftlichen Jugendhilfe, der Fachberatung, der Jugendhilfeplanung, der Fachbereichsleitung und nicht zuletzt des fachspezifischen Controlling. Nur im Zusammenspiel dieser verschiedenen Akteure und Professionen wird es gelingen, weitere und nachhaltige Steuerungserfolge auch für die Folgejahre zu erzielen und zu etablieren.

 

 

Zuordnung der Maßnahmen innerhalb der Kategorien

 

Kosten / Maßnahmen Minderjährige  (inklusive EGH)   

(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a ambulant /

§35a stationär / §42)         

 

Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant   

(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32 / §35a ambulant)                                                            

Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär   

(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a stationär / §42)                                                            

Kosten / Maßnahmen Volljährige (inklusive EGH)   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /

§41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)                                                                         

Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 35a ambulant )                                                            

Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär   

(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a stationär)                                                                                                                             

Kosten / Maßnahmen Minderjährige  (exklusive) EGH)   

(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)                                                                                                   

Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant   

(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32)                                  

Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär   

(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)                                  

Kosten / Maßnahmen Volljährige (exklusive EGH)   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /

§41 i.V.m. 35)         

 

Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30)                     

 

 

 

Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär   

(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35)                                                                         

Eingliederungshilfe (EGH)   

(§35a ambulant / §35a stationär / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)                                                                                                                

Kosten / Maßnahmen sonstige Leistungen   

(§13 / §16 / §17 / §18 / §20 / §27.2 (sonstige Hilfen))

 

i.V.m. = in Verbindung mit

 

 

Bedeutung der Paragrafen des SGB VIII 

 

§ 13 Jugendsozialarbeit (Lese-Rechtschreibförderung , Schulbegleitung)                                                                                                                               

§ 16 allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Familienhebammen)                                                                                                                               

§ 17 Beratung Trennung / Scheidung                                                              

§ 18 Beratung Umgang                                    

§ 19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder                                                                                                     

§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (bei gesundheitlichen Ausfällen der Erziehungsberechtigten)                                                                                                                                                         

§ 27.2 Hilfe zur Erziehung (ambulante flexible Hilfe)                                                                                        

§ 27.3 Hilfe zur Erziehung (therapeutische Hilfe)                                                                           

§ 29 Soziale Gruppenarbeit                                                 

§ 30 Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer                                                                           

§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe                                                              

§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe                                                              

§ 33.1 Vollzeitpflege (Pflegefamilie)                                                 

§ 33.2 Vollzeitpflege (Erziehungsstelle)                                                              

§ 34 Heimerziehung (ebenfalls 5-Tagesgruppe sowie betreutes Wohnen)                                                                                                                               

§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung                                                                                        

§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte                                                                           

§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung                                                                           

§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

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