Beschlussvorlage - B/16/4621-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der JHA beschließt, dass der anerkannte Träger der Jugendhilfe Step Kids KiTas gGmbH die Trägerschaft für die geplante Kindertageseinrichtung am Standort Knappenstraße (Investorenmodell) übernehmen wird.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Laut § 24 SGB VIII hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, ab dem vollendeten 3. Lebensjahr besteht der Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Wie in der Beschlussvorlage des Rates der Stadt am 18. Februar 2019 dargestellt (vgl. Drucksache-Nummer: B/16/4358-01), erfordert der Anstieg der Kinderzahlen in Oberhausen eine Ausweitung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, um diesem Rechtsanspruch gerecht werden zu können. Neben temporären Lösungen, die den akuten Platzbedarf decken sollen, strebt die Fachverwaltung vornehmlich dauerhafte Lösungen des KTE-Ausbaus an.

 

Bereits zu Beginn des Jahres 2016 wurde mit der Berichterstattung zum „Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen 2016“ (Drucksache-Nr. M/16/1799-01) im Jugendhilfeausschuss öffentlich, dass stadtweit zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Durch die, über mehrere Jahre, steigenden Kinderzahlen, kann dieser zusätzliche Bedarf nicht kurzfristig gedeckt werden. Trotz der Schaffung weiterer Betreuungsplätze durch diverse Neubauprojekte und Erweiterungsbauten befindet sich die Stadt Oberhausen seither im KTE-Ausbau. Über Bedarfe und Baumaßnahmen im Zuge des KTE-Ausbaus wird fortlaufend im JHA berichtet. Darüber hinaus steht die Fachverwaltung über die AG nach § 78 SGB VIII Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege (KTE/KTP) im ständigen Austausch mit den Trägervertreter*innen der, in Oberhausen ansässigen, Kindertageseinrichtungen.

 

Seit Bekanntwerden des notwendigen Ausbaubedarfes zu Beginn des Jahres 2016 wurden die Träger der freien Jugendhilfe, die in der Arbeitsgruppe KTE/KTP nach § 78 SGB VIII vertreten sind, in regelmäßigen Abständen dahingehend befragt, ob grundsätzliches Interesse an der Übernahme der Trägerschaft neuer Einrichtungen besteht, bzw. ob bereits bestehende Einrichtungen erweitert werden können/sollen. Die Fachverwaltungen der Bereiche 0-7/ Strategisches Immobilienmanagement und 3-1/ Kinder, Jugend prüfen fortlaufend Flächen und Bauobjekte bezüglich ihrer Eignung als Standort einer KTE. Eröffnen sich Flächen im Oberhausener Stadtgebiet, die für den Bau einer Kindertageseinrichtung geeignet sind und in unmittelbarer Nähe zu bereits bestehenden Einrichtung liegen, so werden in einem ersten Schritt gezielt diejenigen Träger aus der direkten Nachbarschaft auf mögliche Übernahme der Trägerschaft angesprochen. Besteht kein Interesse, so werden auch die übrigen freien Träger in Oberhausen über die AG nach § 78 SGB VIII Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege (KTE/KTP) diesbezüglich befragt. Wenn kein freier Träger von Kindertageseinrichtungen Interesse bekundet, muss die Stadt als kommunaler Träger einer neuen Kindertageseinrichtung auftreten.  

 

 

Neubau Knappenstraße – Step Kids KiTas gGmbH

Der Standort Knappenstraße befindet sich im Sozialraum 72 – Oberhausen Ost. Laut Bedarfskalkulation für das Kindertageseinrichtungsjahr (KJ) 2019/20 besteht der aktuelle Bedarf in diesem Sozialraum darin, 14 zusätzliche Gruppen in Kindertageseinrichtungen zu schaffen. Dieser Bedarf wurde am 24. September 2018 in der AG nach § 78 SGB VIII Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege (KTE/KTP) vorgestellt. Ein konkretes Interesse, die Einrichtung als Träger zu übernehmen wurde von keinem bekannten Oberhausener Träger benannt. Die ursprüngliche Planung für den Neubau an der Knappenstraße sah vor, dass hier eine 7-gruppige Kindertageseinrichtung entstehen sollte (vgl. Drucksache-Nr. B/16/4358-01). Da die zur Verfügung stehende Fläche jedoch ausreichend groß ist und bislang keine weiteren Ausbauprojekte konkretisiert werden konnten, wird hier nun eine 8-gruppige Einrichtung entstehen. Um die Größe für Kinder überschaubar zu gestalten, werden zwei separate Etagen mit je 4 Gruppen entstehen (vgl. Anlage 1). Es ist vorgesehen, dass die Einrichtung mit einem Profil von 4 x Gruppentyp I, 2 x Gruppentyp II und 2 x Gruppentyp III insgesamt 40 Plätze für Kinder unter 3 Jahren sowie 110 Plätze für Kinder über 3 Jahren schafft. Dies wird auch in der Profilplanung für das KJ 2020/21 Berücksichtigung finden.

 

Der Investor des Bauvorhabens ist die GKI GmbH. Der Investor hat mit dem Träger Step Kids KiTas gGmbH, in anderen Kommunen bereits erfolgreich Neubauprojekte von Kindertageseinrichtungen umgesetzt. Die Fachverwaltung schlägt daher vor den Träger Step Kids KiTas gGmbH in die Landschaft der Oberhausener Träger aufzunehmen. Eine Beschlussfassung der Anerkennung nach § 75 SGB VIII ist nicht erforderlich, da der Träger bereits über die Anerkennung verfügt (vgl. Anlage 2).

Das Leitbild des Trägers ist dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt. In der Maisitzung der AG nach § 78 SGB VIII KTE/KTP stellt sich Step Kids KiTas gGmbH den ansässigen Trägern von Kindertageseinrichtungen in Oberhausen vor. Da der Träger keinem Dachverband angeschlossen ist, sondern selbst über ein Team pädagogischer Fachberatung verfügt, wird ein Trägervertreter regelmäßig an der AG nach § 78 SGB VIII KTE/KTP teilnehmen, sobald die Einrichtung an der Knappenstraße den Betrieb aufgenommen hat. Es werden keine zusätzlichen Elternbeiträge erhoben.

In der Fachausschusssitzung sind Vertreter*innen von Step Kids KiTas gGmbH anwesend, die den Träger vorstellen und für etwaige Fragen zur Verfügung steht.

 

Nach aktuellem Stand ist mit einer Fertigstellung im Sommer 2020 zu rechnen, so dass die Einrichtung zum Start des Kindertageseinrichtungsjahres (KJ) 2020/21 den Betrieb aufnehmen kann.

 

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Anlagen

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