Antragsvorlage - A/16/4707-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag gemäß § 4 der Geschäftsordnung der Fraktion Die LINKE.LISTEProjekt Radverkehrsförderung Bebel-/Concordiastraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Die LINKE.LISTE Fraktion
- Bearbeitung:
- Isabella Schraven
- Verantwortung:
- Karacelik
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.05.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
20.05.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
26.06.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Maßnahme „Radverkehrsförderung Bebel-/Concordiastraße“ auf die gesamte Concordiastraße – in Fahrtrichtung Lirich- und auf die Bebelstraße - im 4-spurigen Bereich – ausgeweitet werden kann.
Fördermöglichkeiten, z. B. im Rahmen vom „Brückenschlag“ sollen ebenfalls geprüft werden. Die Vorstellung der Ergebnisse soll im Planungsausschuss am 02. Juli 2019 erfolgen.
Die Radwege sollen auf der Concordiastraße und Bebelstraße als sogenannte „geschützte Radfahrstreifen“ mit optischer und gestalterischer Trennung vom Autoverkehr auf jeweils einer der jetzigen Autofahrspuren angelegt werden.
Unser Antrag wurde zusammen mit dem ADFC Oberhausen entwickelt, daher sollen die Details der Ausführung in Zusammenarbeit mit dem ADFC Oberhausen erarbeitet werden.
Sachverhalt
Begründung
Die Förderung der Nahmobilität muss aktuelles und zentrales Ziel der Stadtverwaltung bei der Verkehrsplanung sein. Mehr Wege sollen zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden, dafür muss die Stadtverwaltung Fußgängern/innen und Radfahrern/innen eine attraktive Infrastruktur anbieten. Besonders im Umfeld des Hauptbahnhofs gibt es hohen Verbesserungsbedarf, besonders in Richtung Norden.
Der Rad- und Fußweg der Concordiastraße ist im Bereich der Bahnunterführung besonders problematisch und für Fußgängern/innen und Radfahrern/innen gleichermaßen unattraktiv und unsicher. Fußgängern/innen sollten alleine auf dem Bürgersteig unterwegs sein. Der Radverkehr kann auf die rechte Fahrbahn als „geschützter Radfahrstreifen“ geführt werden.
Auf dem Abschnitt der Concordiastraße zwischen Hansastraße und Bebelstraße ist die Verkehrsführung auf der nördlichen Seite für Fußgängern/innen und Radfahrern/innen nur als Provisorium anzusehen, da sie den Vorgaben der ERA nicht annähernd entspricht und sollte schnellstens umgestaltet werden. Auch hier ist es sinnvoll, den Radverkehr auf der rechten Fahrbahn als „geschützter Radfahrstreifen“ zu führen und ihn mit dem neuen Knoten zur Bebelstraße zu verbinden.
Aufgrund der Knotengestaltung Concordia/Friedrich-Karlstr, Concordia/Hansastr. und Concordia/Bebelstr. sind zwei KFZ-Fahrspuren je Fahrtrichtung unnötig, eine reicht für die Bewältigung des KFZ-Verkehrs aus.
Die zweispurige Ausführung der Bebelstraße ist laut Ergebnissen der Verkehrszählung auch nicht notwendig und führt zu überhöhten Geschwindigkeiten der motorisierten Verkehrsteilnehmer. Dies belegen auch neuere Unfallstatistiken für Oberhausen.
