Beschlussvorlage - B/16/4613-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung eines überplanmäßigen Auszahlungsbudgets in Höhe von 470.000 EUR bei der Investitionsmaßnahme 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen.

 

Deckungsvorschlag:

Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die verbindliche Gesamtkreditvorgabe der Bezirksregierung wird beachtet.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

B/16/3568-01, B/16/4225-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit Ratsbeschluss vom 17.12.2018 (B/16/4225-01) wurde das Straßenbauprogramm 2019 - 2021 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 4.148.160 EUR und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.062.500 EUR beschlossen. Das Budget für den investiven Straßenbau 2019 wurde einmalig um 900.000 EUR von 3.700.000 EUR auf 2.800.000 EUR gekürzt. Das Straßenbauprogramm 2019 wurde aufgrund der Kürzung angepasst. Durch bereits gebundene Finanzmittel aus dem Jahre 2018 für die Baumaßnahmen „Höfmannstraße“, „Tannenbergstraße“, „Badenstraße“ und „Borkstraße“ ist das Budget des Straßenbauprogrammes 2019 komplett ausgeschöpft. Wie bereits in der o. g. Beschlussvorlage erwähnt, wird angestrebt, die Maßnahme „Im Mattensfeld“ noch im Jahre 2019 umzusetzen, sofern eine zusätzliche Mittelbereitstellung erfolgt.

 

Die Straße „Im Mattensfeld“ ist noch im Zustand einer Baustraße und wird als Wohnstraße nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen 2006 eingestuft. Die Straße „Im Mattensfeld“ soll daher als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden. Dieser wird in roter Pflasterbauweise hergestellt, in dem das Parken nur in den anthrazitfarbenen Pflasterflächen gestattet ist.

Der Straßenquerschnitt von der Waldhuckstraße bis zur Hausnummer 12 beträgt ca. 9 m. In diesem Bereich werden 12 öffentliche Stellplätze in Längsaufstellung angelegt, mit einem Abstand von 1,70 m ab Grundstücksgrenze und einer Breite von 2 m. Die Fahrbahnbreite beträgt mehr als 5 m und verschwenkt im Bereich der Hausnummer 3. Auf diesem Abschnitt ist vorgesehen 6 Blumen - Eschen (Fraxinus ornus) in 6 m² großen Grünflächen zu pflanzen.

Im Bereich der Hausnummern 11 und 20 / 20a ist der Straßenquerschnitt ca. 12 m breit. Dort sind 8 öffentliche Senkrechtstellplätze mit einer Breite von 2,50 m und einer Länge von 5 m vorgesehen. Es verbleibt eine Restfahrbahn von ca. 6 m. In diesem Bereich werden 4 Hainbuchen (Carpinus Betulus) in großzügigen Grünflächen zwischen ca. 12 m² und 16 m² gepflanzt.

Das Parken im Bereich der Häuser 22 bis 28 ist aufgrund des zu geringen Straßenquerschnitts von 4,50 m nicht möglich. Die Breite von 4,50 m ist das Mindestmaß für die Begegnung zwischen zwei PKW, bei Begegnung mit größeren Fahrzeugen kann im Bereich der Hausnummer 28 ausgewichen bzw. gewartet werden.

 

Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden per Informationsbrief am 05.11.2018 über die Planung informiert. Ergebnis der Bürgerbeteiligung ist eine Änderung im Pflanzkonzept. Die Wahl der Baumart wurde überdacht und anstelle der vorher geplanten Nordamerikanischen Roteschen werden zukünftig Blumen-Eschen gepflanzt. Des Weiteren gab es Verschiebungen in der Anordnung der Senkrechtstellplätze. Die Anzahl der Stellplätze konnte beibehalten werden, die mittlere Grünfläche wurde stattdessen verkleinert, mit dem Vorteil, eine weitere Grünfläche mit einem Baum anlegen zu können. Weitere Informationen zum konkreten Baubeginn und -ablauf erfolgen frühzeitig durch die WBO GmbH.

 

Der Baubeginn ist für Mitte 2019 geplant. Die Bauzeit beträgt etwa 6 Monate. Die Baukosten belaufen sich nach der vorliegenden Kostenschätzung auf rund 470.000 EUR brutto, welche nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch beitragspflichtig sind. Dabei werden nach der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Oberhausen 10 % der beitragsfähigen Kosten von der Stadt getragen.

 

Um im laufenden Haushaltsjahr 2019 die Umsetzung der  Straßenbaumaßnahme „Im Mattensfeld“ sicherstellen zu können, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen bei der Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen – in Höhe von 470.000 EUR erforderlich.

 

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