Berichtsvorlage - M/16/4626-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfauftrag der Bezirksvertretung Osterfeld vom 05.02.2019Vorlage A/16/4337-01Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern im Tunnel zwischen der Fahnhorststraße und dem „Kessel“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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07.05.2019
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Auf Antrag der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Osterfeld vom 05.02.2019 wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, mit welchen baulichen Maßnahmen die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern im Tunnel zwischen der Fahnhorststraße und dem „Kessel“ verbessert werden kann.
Gemäß der Vereinbarung zwischen Stadt Oberhausen und der DB AG (ehem. Deutsche Bundesbahn) ist die Stadt Oberhausen für die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht der Rampenanlage am Fußgängertunnel sowie die Verkehrsflächen, der Wand- und Deckenoberflächen in der Tunnelstrecke zuständig.
Die Unterführung ist beidseitig als gemeinsamer Geh- und Radweg mit VZ 240 ausgewiesen; das bedeutet, dass motorisierter Verkehr hier nicht zugelassen ist.
Die südliche Rampe hat eine Länge von ca. 22 m, die nördliche Rampe hat eine Länge von ca. 19 m, die Länge der Tunnelstrecke beträgt ca. 12 m. Diese Längen lassen auch für Zweiräder keine großen Beschleunigungen bzw. Geschwindigkeiten zu. Etwaige bauliche Hindernisse (z.B. Umlaufsperren) stellen ein Hindernis für Rad- und Rollstuhlfahrer dar.
Die festgestellten Mängel bei der Beleuchtung werden kurzfristig behoben (Glasreinigung bzw. Austausch der Lampen).
