Berichtsvorlage - M/16/4591-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsantrag zur Vorlage B/16/4293-01 – Aktueller Sachstand „Querungshilfe Fernewaldstraße“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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09.05.2019
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Fraktion „Offen für Bürger“ bittet um 1. Darlegung der entstandenen Kosten für die Planung der Querungshilfe Fernewaldstraße sowie 2. um Begründung der Planung der Querunghshilfe
1. Darlegung der entstandenen Kosten:
Planung
An die WBO GmbH wurden Honorarleistungen in Höhe von 18.412,82 EUR brutto gemäß des HOAI-Vertrages Straßenbau aus dem Jahre 2001 gezahlt.
Auftragskündigung
In Zusammenhang mit der Auftragskündigung entstanden Kosten aus Schadensersatzforderungen durch den beauftragten Unternehmer in Höhe von 5.051,55 EUR aufgrund des entstandenen Aufwands im Zuge der Ausschreibung und Nichtdurchführung der Baumaßnahme.
2. Begründung der Planung der Querungshilfe:
Die Planung geht zurück auf eine Protokollniederschrift zum 2. Gang über die Königshardt vom 05.06.1997. Der starke Verkehr ließe nach Aussagen von Anwohnern ein Überqueren der Straße kaum zu. Der Verkehr betrug in der maßgeblichen Spitzenstunde 1.712 Kfz. Hinzu kam die Unübersichtlichkeit des Knotenpunkts durch einen seinerzeit vorhandenen unbefestigten Parkplatz mit ca. 15 Stellplätzen sowie einen Standort für Glas- und Papiercontainer im Einmündungsbereich.
Die Verkehrsbelastung beträgt nach der letzten Messung (2014) in der Spitzenstunde nur noch 1.271 Kfz. Die Voraussetzungen für den Bau einer Querungshilfe erfordern ausweislich der aktuellen verkehrlichen Untersuchungen keinen Handlungsbedarf zur Änderung der vorhandenen Kreuzung.
Die aktuelle Gesamtbetrachtung der Randbedingungen führte schließlich zum Entschluss, die geplante Maßnahme einzustellen (s. o.g. Bezugsvorlage). Sowohl die damalige Entscheidung zur Planung der Querungshilfe als auch die Entscheidung, die Baumaßnahme nicht umzusetzen, wurden einvernehmlich von der Stadt Oberhausen und Straßen NRW getragen.
