Beschlussvorlage - B/16/4641-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederwahl des Schiedsmannes für den Bezirk 2.3Buschhausen/Schwarze Heide - in Oberhausen-Sterkrade
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Recht
- Bearbeitung:
- Sabrina Wiebe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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09.05.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.05.2019
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Sachverhalt
Begründung
Seit der Wahl des Herrn Frank Stache zum Schiedsmann durch den Rat der Stadt Oberhausen am 07.04.2014 sind fünf Jahre vergangen, sodass gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes NW eine Neu-/Wiederwahl erforderlich ist.
Da der Schiedsmann Frank Stache während seiner bisherigen Amtszeit das Schiedsamt ordnungsgemäß verwaltet hat und auch bereit ist, das Schiedsamt weiter auszuüben, wird dessen Wiederwahl vorgeschlagen.
Sowohl das Amtsgericht Oberhausen als auch die Schiedsamtsvereinigung haben auf Anfrage mitgeteilt, dass gegen die Wiederwahl des Schiedsmannes keine Bedenken bestehen.
Die Erfordernisse des § 2 des Schiedsamtsgesetzes NW werden durch den Schiedsmann Frank Stache erfüllt.
