Beschlussvorlage - B/16/4641-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Herr Frank Stache, wohnhaft Weidenstr. 79, 46149 Oberhausen wird für fünf Jahre zum Schiedsmann für seinen bisherigen Schiedsamtsbezirk 2.3 – Buschhausen/Schwarze Heide in Oberhausen-Sterkrade wiedergewählt.

Reduzieren

Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Seit der Wahl des Herrn Frank Stache zum Schiedsmann durch den Rat der Stadt Oberhausen am 07.04.2014 sind fünf Jahre vergangen, sodass gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes NW eine Neu-/Wiederwahl erforderlich ist.

 

Da der Schiedsmann Frank Stache während seiner bisherigen Amtszeit das Schiedsamt ordnungsgemäß verwaltet hat und auch bereit ist, das Schiedsamt weiter auszuüben, wird dessen Wiederwahl vorgeschlagen.

 

Sowohl das Amtsgericht Oberhausen als auch die Schiedsamtsvereinigung haben auf Anfrage mitgeteilt, dass gegen die Wiederwahl des Schiedsmannes keine Bedenken bestehen.

 

Die Erfordernisse des § 2 des Schiedsamtsgesetzes NW werden durch den Schiedsmann Frank Stache erfüllt.

 

Loading...