Beschlussvorlage - B/16/4657-01
Grunddaten
- Betreff:
-
a) Vollausbau der Liebknechtstraßeb) Herstellung von 12 Strauchbeeten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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08.05.2019
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Beschlussfassung
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14.05.2019
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Sachverhalt
Begründung
Im Kanalbauprogramm 2019 ff. und dem Straßenbauprogramm 2020 der Stadt Oberhausen wurde beschlossen, die Liebknechtstraße auszubauen. Dabei wird die Straße in zwei Bauabschnitte unterteilt. Im 1. Bauabschnitt, von der Brücktorstraße bis zur Martin-Luther-Straße, erfolgt der Straßenausbau kanalbegleitend. Im 2. Bauabschnitt, von der Martin-Luther-Straße bis zur Falkensteinstraße, erfolgt nur der Straßenausbau. Die gesamte Straße weist zahlreiche Schäden im Straßenraum auf (Ausbrüche von Hochborden, Netzrisse, Rinnenschäden und Schlaglöcher). Die derzeitige Parksituation ist ungeordnet und die Haltestellenanfahrt für Busse durch parkende Pkw problematisch.
Analyse
Die Liebknechtstraße wurde erstmalig in den 30er Jahren hergestellt und befindet sich in einem sehr schlechten Zustand (Abbildung 1).
Abbildung 1: Straßenzustand

Geprägt ist die Liebknechtstraße durch eine geschlossene, dichte Bebauung, einer hohen Parkraumnachfrage und den Schul- und Busverkehr (225 Fahrten / Tag). Die Liebknechtstraße ist eine direkte Verbindung zur ÖPNV-Trasse und deckt die Fuß-und Radwegeverbindung zwischen dem CentrO und dem Knappenviertel (Hauptroute im Radwegenetz) ab. Die Straße ist im Separationsprinzip aufgeteilt und durch Hochborde von der Fahrbahn getrennt. Derzeit ist die Fahrbahn ca. 8,50 m breit, auf der beidseitig halb Hochbord geparkt wird. Damit verbleibt eine tatsächliche Fahrbahnbreite von ca. 6,50 m. Diese Parkordnung führt dazu, dass die Bushaltestellen schwierig anfahrbar sind, der Gehweg unterschiedlichste Engstellen aufweist und beschädigt wird. Die verbleibende Gehwegbreite beträgt zwischen 1,20 m und 2,50 m. Eine Straßenbegrünung ist derzeit nicht vorhanden, private Vorgärten sind nur vereinzelt vorzufinden.
Planung
Die Aufteilung der Straße im Separationsprinzip soll beibehalten werden (siehe Abbildung 2). Die derzeitige ungeordnete Parksituation wird aufgehoben und durch Längsparkbuchten ersetzt und verbessert. Diese werden 2 m breit dimensioniert, durch anthrazitfarbene Pflastersteine kenntlich gemacht und durch einen Hochbordstein vom Gehweg getrennt. Die Zufahrten sind über einen 3 m breiten abgesenkten Schrägbordstein zu erreichen und durch graue Pflastersteine vom Parkstreifen abgesetzt. Der Gehweg wird eine Mindestbreite von ca. 1,80 m haben, im Bereich der Bushaltestellen wird dieser auf ca. 4 m verbreitert. Die Fahrbahn wird einen Querschnitt von 7,50 m aufweisen, auf der beidseitig Schutzstreifen (im Bedarfsfall überfahrbar) von je 1,50 m markiert werden. Der Straßenaufbau wird gemäß der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus für Verkehrsflächen (RStO´12) hergestellt und der Verkehrsbelastung angepasst. Die vorhandenen Bushaltestellen werden im Zuge des Straßenumbaus an die aktuellen Anforderungen für barrierefreie Haltestellen angepasst. Für die Straßenbegrünung sind 12 Strauchbeete eingeplant, in die Hartriegel sowie Felsenbirnen gepflanzt werden. Als Unterpflanzung sind Heckenkirschen vorgesehen.
Abbildung 2: Straßenraumaufteilung

Beteiligung
Die Planung wurde den Anwohnerinnen und Anwohnern am 19.09.2018 in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt. Die Anwohner kritisieren die Vielzahl an Bussen, die durch die Straße fahren und die Straße beschädigen würden. Der Ausbau der Straße wird als notwendig gesehen, sollte aber finanziell nicht zu Lasten der Eigentümer fallen. Die Grünflächen in den Nachbarstraßen seien ungepflegt, vertrocknet und dienen als Hundetoilette. Für die Liebknechtstraße werden demnach keine Pflanzbeete gewünscht, die Grünflächen in der Umgebung und in den Hinterhöfen seien ausreichend. Des Weiteren gingen durch die Pflanzbeete Stellplätze verloren, die dringend benötigt werden. Sollten doch Pflanzbeete geplant werden, so soll auf eine pflegeleichte und kleinwüchsige Bepflanzung geachtet werden.
Ein weiterer Termin mit einzelnen Anwohnern der Liebknechtstraße hat am 09.01.2019 im Technischen Rathaus stattgefunden. Bei diesem Termin wurden erneut die oben genannten Bedenken mitgeteilt und sich eindeutig gegen eine Straßenbepflanzung ausgesprochen, da die Befürchtung besteht, dass diese in Zukunft ebenfalls ungepflegt und verdreckt sein könnten. Ebenfalls wurde angemerkt, dass die Planung der Straße möglichst einfach gehalten sein soll und daher keine Begrünung gewünscht ist.
Aufgrund der zahlreichen Leitungen im Straßenraum ist eine Pflanzung von Bäumen ohnehin nicht möglich, da die Bäume mit ihrem Wurzelwerk Schäden an Ver- und Entsorgungsleitungen anrichten könnten, sofern sie auf diesen gepflanzt würden. In Abwägung zu bestehenden Beschlüssen des Rates der Stadt Oberhausen zur Begrünung bzw. zum Klimaschutz soll jedoch nicht gänzlich von einer Straßenbegrünung abgewichen werden. So ist stattdessen eine Bepflanzung mit Sträuchern wie Hartriegel und Felsenbirnen vorgesehen. Das Wurzelwerk der Sträucher stellt auf Grund des geringeren Tiefenwachstums und der geringeren Mächtigkeit keine potentielle Gefahr für die Leitungen dar. Die Strauchbeete gliedern den Straßenraum und lockern die Parkstreifen auf. Die zierenden Blüten der Sträucher im Frühjahr sowie die Herbstfärbung setzen darüber hinaus gestalterische Akzente und bieten Insekten, Vögeln und Kleintieren Nahrung sowie Lebensraum. Die Artenvielfalt wird dadurch gefördert. Darüber hinaus tragen Sträucher gerade bei Hitzeereignissen zu einem angenehmeren Klima bei. Die Pflanzbeete sind die einzigen entsiegelten Bereiche auf der Straße. Niederschlagswasser, auch bei Starkregenereignissen, kann in den Beeten versickern und bei großer Hitze wieder verdunsten.
Die Pflege und Reinigung dieser Pflanzbeete wird durch die OGM GmbH geleistet. Die Unterpflanzung mit robusten Heckenkirschen soll für ein attraktives Erscheinungsbild sorgen, da sie als relativ unempfindlich gegenüber den üblichen Einwirkungen in dicht besiedelten Straßenräumen gelten.
Die geplante Radführung wurde in Kombination mit dem Busverkehr als Gefahrenstelle gesehen. Die Anlegung von Schutzstreifen wird jedoch beibehalten, da sie die Wichtigkeit der Straße als Hauptroute im kommunalen Radwegenetz unterstreichen. Die Planung steht außerdem in keinem Konflikt zum bestehenden Busverkehr. Der Querschnitt ist nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt´06) ausreichend bemessen.
Die Einwände der Bürgerinnen und Bürger werden also teilweise berücksichtigt.
Wirtschaftlichkeit
Die technisch notwendige Erneuerungsmaßnahme der Straße richtet sich nach den anerkannten Regeln der Technik. Bei Änderungen des Straßenquerschnitts werden diese nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt´06) geplant. Der Straßenaufbau wird nach der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO´12) abhängig von der Verkehrsbelastung auf der jeweiligen Straße geplant und ausgeführt. Die Auswahl des eingesetzten Materials erfolgt nach den Vorgaben der technischen Richtlinien und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Das ausgeschriebene Material wird zudem unter dem Gesichtspunkt einer langen Lebensdauer ausgewählt. Die Vergabe von Baumaßnahmen wird entsprechend der Vergabe- und Vertragsordnung von Bauleistungen (VOB/A) im öffentlichen Wettbewerb ausgeschrieben und beauftragt. Somit wird gewährleistet, dass die Baukosten durch den vorhandenen Wettbewerb möglichst wirtschaftlich beschafft werden.
Die Bohrkernuntersuchungen haben gezeigt, dass der vorhandene Straßenoberbau hinsichtlich der Schichtstärke als auch der Materialeigenschaften nicht dem aktuell gültigen Regelwerk (RStO´12) entspricht. Die Auffüllungen sind mitteldicht bis locker gelagert und weisen Schwachzonen auf. Sie bestehen aus Sand, Schotter und einem variierendem Fremdanteil von z.B. Schlacke, Bergmaterial, Ziegel, Kohle und Asche. Die Auffüllungen sind in unterschiedlichem Umfang für eine Widerverwertung geeignet. Die untersuchten Asphaltdeckenproben wurden hinsichtlich ihres Teergehalts untersucht. Zwei von 4 Proben wurden als teerhaltig identifiziert und müssen fachgerecht entsorgt werden, eine Widerverwertung ist nicht möglich. Der Empfehlung des Gutachters wird nachgegangen, indem ein Vollausbau der Straße erfolgt. Der komplette Straßenoberbau wird aufgenommen und eine entsprechende Anpassung des Straßenoberbaus nach RStO´12 vorgenommen.
Bauzeit und Baukosten
Der Baubeginn der Maßnahme musste aufgrund der noch ausstehenden Kanalplanung verschoben werden. Daher ist der 1. Bauabschnitt für das Jahr 2020 angesetzt. Die Bauzeit beträgt etwa 12 Monate und die Baukosten belaufen sich auf rund 1.500.000 € brutto.
Der 2. Bauabschnitt beginnt nach Abschluss des 1. Bauabschnitts und wird ca. 9 Monate andauern. Die Baukosten für diesen Abschnitt belaufen sich auf rund 1.200.000 € brutto. Die WBO informiert die Anwohner im Vorfeld über den Baubeginn und -ablauf.
Die Baukosten sind nach § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes beitragspflichtig und werden über das Budget des Straßen- und Kanalbauprogramms (Finanzstelle 560012010190000 Straßenbauprogramm – Gemeindestraße; 560011030100000 - Kanalbauprogramm) finanziert. Die Liebknechtstraße wurde aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung (ÖPNV, Rad- und Schulverkehr) und ihrer Verbindungsfunktion im Quartier als Haupterschließungsstraße eingestuft. Aus der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Oberhausen ergibt sich demnach folgende prozentuale Verteilung der umlegbaren Kosten:
Anlieger Gemeinde
Fahrbahn 40 % v.H. 60 % v.H.
Entwässerung 40 % v.H. 60 % v.H.
Parkstreifen 60 % v.H. 40 % v.H.
Gehweg 60 % v.H. 40 % v.H.
Grünflächen 60 % v.H. 40 % v.H.
Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden über Ihre Beitragspflicht in der Bürgerbeteiligungsveranstaltung informiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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895,2 kB
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