Antragsvorlage - A/16/4600-01
Grunddaten
- Betreff:
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Grüne Ratsfraktion: Änderungsantrag zum SPD-Antrag A/16/4586-01 „Altschulden abbauen – Altschuldenfonds einrichten“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Fraktion DIE GRÜNEN
- Bearbeitung:
- Armin Röpell
- Verantwortung:
- Andreas Blanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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01.04.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Verschuldung in Oberhausen ist wie in zahlreichen anderen Städten in NRW aber auch in anderen Bundesländern begründet in den strukturellen Krisen der Vergangenheit und den damit zusammenhängenden Strukturbrüchen, niedriger Wirtschaftsleistung, hohen Soziallasten und einer zu geringen Steuerkraft.
Dadurch haben sich die Lebensverhältnisse und -perspektiven in den Kommunen gravierend auseinanderentwickelt. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland ist nicht mehr gewährleistet. Finanzschwache Kommunen sind nicht mehr in der Lage, aus eigener Kraft für ihre Bevölkerung vergleichbar gute Lebensbedingungen und Zukunftsaussichten zu ermöglichen.
Die hohe Verschuldung ist zugleich Belastung durch den hohen Zinsaufwand und Risiko, wenn sich die Finanzierungsbedingungen auf den Kapitalmärkten verändern. Daher ist das augenblickliche Zeitfenster der niedrigen Zinsen für eine Entschuldung der Kommunen zu nutzen, weil in Zukunft ein solcher Prozess ungleich teurer und risikoreicher werden würde.
Oberhausen hat in einem außerordentlichen Konsolidierungsprozess den Haushalt seit 2017 wieder ausgleichen können. Von einer Schuldentilgung in ausreichendem Umfang ist die Stadt aber meilenweit entfernt. Falls jetzt die Zinsen wieder ansteigen, sind alle Bemühungen umsonst gewesen.
Wenn der Abbau der Altschulden gelingen und nachhaltig gesichert werden soll, muss die Finanzausstattung der Kommunen, den Aufgaben entsprechend sichergestellt werden. Dies betrifft insbesondere die Finanzierung der Sozialleistungen und die Ermöglichung ausreichender Investitionen zur Sicherstellung der Infrastruktur. Bund und Länder müssen die aktuelle Belastung der Kommunen nachhaltig reduzieren und sich für zukünftige Aufgaben dem Prinzip der Konnexität verpflichten.
Vorschläge für einen Entschuldungsprozesses:
- Bund, Länder und Kommunen müssen diese Aufgabe gemeinsam meistern. Alle drei Ebenen tragen aufgrund ihrer politischen Entscheidungen Verantwortung für diese jahrelange Entwicklung.
- Es ist ein gemeinsamer Entschuldungsfonds beim Bund einzurichten, in den die Liquiditätskredite der Kommunen überführt werden. Das garantiert den niedrigen Zins des Bundes und erleichtert die Finanzierung.
- Bund, Länder und Kommunen treffen eine Vereinbarung über die Tilgung der Kredite in diesem Fonds, so dass nach 30 Jahren die Altschulden abgebaut werden können. Nach Ablauf der 30 Jahre übernehmen Bund und Länder die jeweils verbliebenen Restschulden.
- Entsprechend der gemeinsamen Verantwortung für die kommunale Finanzsituation trägt der Bund die Hälfte, mindestens aber ein Drittel der zur Tilgung der Altkredite erforderlichen Lasten; die Länder- und Kommunalanteile ergeben sich aus dem Anteil des jeweiligen Bundeslandes an der Gesamtverschuldung. Zur Finanzierung des Landesanteils sollen die für den Stärkungspakt jährlich aufgebrachten Mittel in Höhe von 350 Millionen Euro nach Auslaufen des Stärkungspakts an den Entschuldungs-Fonds übergeleitet werden.
- Die Bei der Belastung der Kommunen ist bei den Tilgungsleistungen, darauf zu achten, dass diese darf nicht dazu führen dürfen, dass weitere Steuererhöhungen erfolgen, weitere Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger eintreten oder ein Verzicht auf notwendige Investitionen stattfinden muss. Im Entschuldungsprozess muss sichergestellt werden, dass die kommunale Selbstverwaltung erhalten bleibt und so Handlungsspielräume für freiwillige Leistungen der Kommunen eröffnet werden. Bereits heute sind die Belastung der Menschen und die Lebensqualität in den betroffenen Städten nicht mehr vergleichbar mit den finanziell besser gestellten Kommunen.
- Sollte der Bund eine direkte Beteiligung an der Finanzierung ablehnen, wäre alternativ eine Beteiligung über eine Entlastung bei den Kosten der Unterkunft (KdU) in einer Höhe erforderlich, die die von den Altkrediten betroffenen Kommunen mindestens in gleicher Höhe und über den gleichen Zeitraum entlasten. Dies führt dann zu einer gerechten Entlastung aller Kommunen von den steigenden Kosten der Unterkunft und ermöglicht den Kommunen die Finanzierung des Abbaus der Altschulden.
- Bund und Land verpflichten sich die Finanzausstattung der Kommunen zu verbessern, so dass in Zukunft eine solche Verschuldungssituation nicht mehr eintreten kann. Der Bund übernimmt mind. 75% der Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose und Geringverdiener nach dem SGB II in Bundesauftragsverwaltung.
- Die Kommunen verpflichten sich, auch weiterhin den Konsolidierungsprozess fortzuführen, auch um die eigenen Tilgungsleistungen sicherstellen zu können. Wie im Stärkungspaktprozess in NRW wird ein Controlling ihrer Haushaltsplanung und Haushaltsumsetzung und eine umfassende Beratung und Unterstützung durch die Kommunalaufsicht sichergestellt.
Der Rat der Stadt Oberhausen fordert die Bundes- und Landesregierung auf, mit den betroffenen Kommunen in einen konstruktiven Dialog einzutreten und die Einrichtung eines Altschuldenfonds einzuleiten.
