Beschlussvorlage - B/16/4582-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer durch Gebühren refinanzierten Vollzeitplanstelle im Bereich 2-2/Umweltschutz im Sachgebiet Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Birgit Kempkens
- Beteiligt:
- Umweltschutz; Finanzen
- Verantwortung:
- Herr Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
11.04.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
09.05.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
20.05.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die Einrichtung einer unbefristeten Vollzeitplanstelle EG 8 TVöD im Fachbereich 2-2-30/Klima- und Ressourcenschutz zur Bearbeitung des Aufgabenbereiches Abfallgefäße und wilde Müllkippen
Der Rat der Stadt beschließt darüber hinaus die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 27.000,00 EUR im Deckungsring Personal (D00000001).
Deckungsvorschlag
Refinanzierung über den Gebührenhaushalt
Sachverhalt
Begründung
Für das Aufgabengebiet Abfallgefäße und wilde Müllkippen ist zurzeit eine Vollzeitplanstelle (EG 8 TVöD) im Fachbereich 2-2-30/Klima- und Ressourcenschutz vorhanden.
Der Aufgabenbereich der Stelle umfasst folgende Tätigkeiten:
- Ab-/An-/Ummeldung von Abfallgefäßen
- Beratung von Bürgerinnen und Bürgern
- Volumenabgleich
- Bearbeitung von Beschwerden (überfüllte Abfallgefäße/ dauerhaft auf dem Gehweg stehende Abfallgefäße)
- Bearbeitung der wilden Müllkippen incl. Owi-Anzeigen.
Bei der Umorganisation des Bereiches 2-2/Umweltschutz im Jahr 2015 sind die Tätigkeiten der Bearbeitung von wilden Müllkippen hinzugekommen. Zudem wurden eine zentrale Beschwerdehotline, das Ident-System sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit eingeführt. Hieraus resultieren u.a. ein erhöhter Beratungsbedarf der Bürger/innen sowie ein erhöhter Überprüfungsbedarf der Abfallgefäße. Da keine Vertretung vorhanden ist, führen Urlaubs- oder krankheitsbedingte Ausfälle dazu, dass entstehende Rückstände - zusätzlich zum normalen Arbeitspensum - abgearbeitet werden müssen.
Der Aufgabenzuwachs lässt sich u.a. an folgenden Fallzahlen beziffern:
Anträge zur Änderung der Abfallgefäße:
Juli 2017 ► durchschnittlich 11 Anträge pro Tag
Juli 2018 ► durchschnittlich 17 Anträge pro Tag
März 2019 ► durchschnittlich 17 Anträge pro Tag
Anrufe
Juli 2017 ► durchschnittlich 16 Anrufe pro Tag
Juli 2018 ► durchschnittlich 44 Anrufe pro Tag
März 2019 ► durchschnittlich 30 Anrufe pro Tag
Es ist davon auszugehen, dass die durchschnittlichen Fallzahlen aus März 2019 auch in den nächsten Jahren konstant bleiben.
Aufgrund der voran genannten Tatsachen ist das Arbeitsaufkommen im Tätigkeitsfeld stark angestiegen und übersteigt das Arbeitsvolumen einer Vollzeitplanstelle bei weitem. Durch diese Entwicklung werden Tätigkeitsbereiche wie z.B. des Volumenabgleiches zurzeit komplett vernachlässigt.
Rückstände bei der Bearbeitung von Anträgen für Abfallbehälter (Ab-/An-/Ummeldung) führen zu erheblichen Verzögerungen und zu einer Verärgerung und Unverständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Oberhausen.
Die Rückstände bei der Bearbeitung der einzuleitenden OWI-Anzeigen im Rahmen von wilden Müllkippen beliefen sich bis Ende 2018 auf knapp 250 Vorgänge (Einnahmen in Höhe von ca. 10.000,00€). Von Januar 2019 bis März 2019 sind bereits weitere 50 Vorgänge aufgelaufen.
Es ist davon auszugehen, dass das hohe Arbeitsaufkommen im Tätigkeitsfeld und insbesondere im Bereich der Ordnungswidrigkeitsverfahren zukünftig weiter anhält. Zurzeit wird geprüft, ob parallel zum Kommunalen Ordnungsdienst ein Außendienst, der sich nur um das Thema Müll, Sauberkeit etc. kümmert, eingerichtet wird. Der Rücklauf dieses Außendienstes würde auch von dieser Stelle bearbeitet werden.
Stelleneinrichtung
Um die beschriebene Aufgabenwahrnehmung im notwendigen Umfang und in entsprechender Qualität gewährleisten zu können, ist es erforderlich, dass in dem Aufgabengebiet Abfallgefäße und wilde Müllkippen des Fachbereiches 2-2-30/Klima- und Ressourcenschutz eine Vollzeitplanstelle (EG 8 TVöD) eingerichtet wird.
Aufgrund der seit vielen Jahren stattfindenden erheblichen Arbeitsverdichtung ist die derzeitige stellenplantechnische und personelle Ausstattung nicht ausreichend, um die o.g. Aufgaben zu verteilen und zügig sach- und fachgerecht abarbeiten zu können.
Die Stelle soll im Fachbereich 2-2-30/Klima- und Ressourcenschutz eingerichtet werden.
Stellenbesetzung
Die Stelle soll mit einer Nachwuchskraft des mittleren Verwaltungsdienstes (Verwaltungsfachangestellte) besetzt werden. Die Nachwuchskraft beendet im Juli 2019 ihre Ausbildung und ist im Rahmen des letzten Ausbildungsabschnittes seit dem 25.03.2019 im Bereich 2-2/Umweltschutz eingesetzt.
Da bereits eine nach EG 8 TVöD bewertete Stelle mit denselben Tätigkeiten vorhanden ist, wird der Stellenwert analog ausgewiesen.
Kosten/Refinanzierung
Die Personalkosten betragen gem. den KGST Richtwerten jährlich:
Für Tarifbeschäftigte EG 8 TVöD in Vollzeit = 54.000,00 EUR.
Da es sich um satzungsrechtliche Angelegenheiten handelt, ist eine Refinanzierung über den Gebührenhaushalt zu 100% möglich. Zudem kann die Belastung für die Gebührenzahler durch die erhöhten Einnahmen von Bußgeldern fast vollständig kompensiert werden.
Die entsprechenden Beteiligungsverfahren werden derzeit parallel durchgeführt.
