Antragsvorlage - A/16/4595-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Wir beantragen die Änderung des §8 Absatz 1 des Kommunalabgabegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, so dass die Rechtsgrundlage für Straßenbausatzungen in NRW abgeschafft wird und somit generell die Kommunen keine Ausbaubeiträge von Anliegern fordern dürfen.

Noch nicht bestandskräftige Beitragsforderungen dürfen nicht mehr vollstreckt werden. Der Einnahmeausfall ist den Städten und Gemeinden vom Land zu erstatten.

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Konsequenzen

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Straßenbaubeiträge belasten Anlieger unverhältnismäßig und teilweise existenzbedrohend und sind somit zutiefst unsozial.

 

Die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht auf die Anlieger beschränkt. Somit entspricht die derzeitige Regelung nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Deshalb ist es erforderlich, die Ermächtigungsgrundlage ersatzlos zu streichen und die Anlieger von Straßenbaubeiträgen freizustellen.

 

Die Straßenbaubeiträge erzeugen einen hohen Verwaltungsaufwand, führen zu zahlreichen Rechtsstreiten und stellen eine erhebliche finanzielle Belastung der Bürger dar.

 

Die Reformierung des Kommunalabgabengesetzes des Landes NRW wäre anzustreben. Die Abschaffung wäre ein mutiger Schritt nach vorne und genau dafür sprechen sich z. B. die CDU-Landtagsfraktion und die kommunalpolitische Vereinigung der CDU Rheinland-Pfalz aus, so nachzulesen im Internetauftritt der CDU Rheinland-Pfalz.

 

Kurze Darstellung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen in Deutschland.

(Ermittelt durch den Bund der Steuerzahler NRW)

 

Noch nie gehabt: Baden-Württemberg

Abgeschafft: Bayern, Berlin, Hamburg

Abschaffung in Vorbereitung: Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Brandenburg

Wahlrecht: Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Bremen

Debatte zur Abschaffung: Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt 

 

Kurzfassung

 

Die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht auf die Anlieger beschränkt. Somit entspricht die derzeitige Regelung nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Deshalb ist es erforderlich, die Ermächtigungsgrundlage ersatzlos zu streichen und die Anlieger von Straßenbaubeiträgen freizustellen.

 

-          Keine Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bürger, mitunter Existenzgefährdung.

-          Der wirtschaftliche Vorteil ist nicht messbar.

-          Anreiz zur Vernachlässigung von Instandhaltungsmaßnahmen.

-          Immenser Bürokratischer Aufwand.

-          Häufige Rechtsstreitigkeiten.

 

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