Antragsvorlage - A/16/4592-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Ergänzung zu 2.:

Private Unternehmen werden verpflichtet, Stellen ausschließlich in Bereichen mit nachweislich langfristiger Beschäftigungsperspektive einzurichten.

 

Änderung zu 2.1.:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, um mindestens 100 Stellen beim Konzern Stadt einrichten zu können.

 

Ergänzung zu 2.2.:

Bei der Schaffung von Arbeitsstellen sollte insbesondere auf zukünftige Bedarfe im Konzern Stadt sowie in der Stadtgesellschaft fokussiert werden, die eine langfristige Beschäftigungsperspektive garantieren.  (siehe S. 7, Punkt 2/Der Konzern Stadt als Arbeitgeber)

 

Änderung zu 2.3.:

Der Rat der Stadt besteht darauf, dass die Freiwilligkeit der Personen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung nach dem Teilhabechancengesetz erfüllen, in jedem Einzelfall gewährleistet ist.

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Das Teilhabechancengesetz ist nur dann glaubwürdig und wirksam, wenn billige Mitnahmeeffekte ausgeschlossen werden können. Es ist davon auszugehen, dass auch in Oberhausen eine hinreichende Anzahl von rund 6500 berechtigten Langzeitarbeitslosen ein hohes Interesse haben (laut Jobcenter haben sich von 3000 Befragten 800 interessiert).

Laut Mitteilung des Jobcenters ist in Oberhausen die Einrichtung von bis zu 400 Stellen möglich. Der Prüfauftrag für die Verwaltung sollte deshalb nicht (willkürlich) auf 100 (wie im SPD-Antrag) beschränkt werden.

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