Antragsvorlage - A/16/4586-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

Die Verschuldung in Oberhausen ist wie in zahlreichen anderen Städten in NRW aber auch in anderen Bundesländern begründet in den strukturellen Krisen der Ver­gangenheit und den damit zusammenhängenden Strukturbrüchen, niedriger Wirtschaftsleistung, hohen Soziallasten und einer zu geringen Steuerkraft.

 

Dadurch haben sich die Lebensverhältnisse und -perspektiven in den Kommunen gravierend auseinanderentwickelt. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland ist nicht mehr gewährleistet. Finanzschwache Kommunen sind nicht mehr in der Lage, aus eigener Kraft für ihre Bevölkerung vergleichbar gute Lebens­bedingungen und Zukunftsaussichten zu ermöglichen.

 

Die hohe Verschuldung ist zugleich Belastung durch den hohen Zinsaufwand und Risiko, wenn sich die Finanzierungsbedingungen auf den Kapitalmärkten verändern. Daher ist das augenblickliche Zeitfenster der niedrigen Zinsen für eine Entschuldung der Kommunen zu nutzen, weil in Zukunft ein solcher Pro­zess ungleich teurer und risikoreicher werden würde.

 

Oberhausen hat in einem außerordentlichen Konsolidierungsprozess den Haushalt seit 2017 wieder ausgleichen können. Von einer Schuldentilgung in ausreichendem Umfang ist die Stadt aber meilenweit entfernt. Falls jetzt die Zinsen wieder anstei­gen, sind alle Bemühungen umsonst gewesen.

 

Wenn der Abbau der Altschulden gelingen und nachhaltig gesichert werden soll, muss die Finanzausstattung der Kommunen, den Aufgaben entsprechend si­chergestellt werden. Dies betrifft insbesondere die Finanzierung der Sozialleis­tungen und die Ermöglichung ausreichender Investitionen zur Sicherstellung der Infrastruktur. Bund und Länder müssen die aktuelle Belastung der Kommunen nachhaltig reduzieren und sich für zukünftige Aufgaben dem Prinzip der Konnexität verpflichten.

 

 

Vorschläge für einen Entschuldungsprozesses:

 

  • Bund, Länder und Kommunen müssen diese Aufgabe gemeinsam meistern. Alle drei Ebenen tragen aufgrund ihrer politischen Entscheidungen Verant­wortung für diese jahrelange Entwicklung.

 

  • Es ist ein gemeinsamer Entschuldungsfonds beim Bund einzurichten, in den die Liquiditätskredite der Kommunen überführt werden. Das garantiert den niedrigen Zins des Bundes und erleichtert die Finanzierung.

 

  • Bund, Länder und Kommunen treffen eine Vereinbarung über die Tilgung der Kredite in diesem Fonds, so dass nach 30 Jahren die Altschulden abgebaut werden können. Nach Ablauf der 30 Jahre übernehmen Bund und Länder die jeweils verbliebenen Restschulden.

 

  • Die Belastung der Kommunen bei den Tilgungsleistungen, darf nicht dazu füh­ren, dass weitere Steuererhöhungen erfolgen, weitere Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger eintreten oder ein Verzicht auf notwendige In­vestitionen stattfinden muss. Im Entschuldungsprozess muss sicherge­stellt werden, dass die kommunale Selbstverwaltung erhalten bleibt und so Handlungsspielräume für freiwillige Leistungen der Kommunen eröff­net werden. Bereits heute sind die Belastung der Menschen und die Le­bensqualität in den betroffenen Städten nicht mehr vergleichbar mit den finanziell besser gestellten Kommunen.

 

  • Bund und Land verpflichten sich die Finanzausstattung der Kommunen zu verbessern, so dass in Zukunft eine solche Verschuldungssituation nicht mehr eintreten kann. Der Bund übernimmt mind. 75% der Kosten der Un­terkunft für Langzeitarbeitslose und Geringverdiener nach dem SGB II in Bundesauftragsverwaltung.

 

  • Die Kommunen verpflichten sich, auch weiterhin den Konsolidierungsprozess fortzuführen, auch um die eigenen Tilgungsleistungen sicherstellen zu können. Wie im Stärkungspaktprozess in NRW wird ein Controlling ihrer Haushaltsplanung und Haushaltsumsetzung und eine umfassende Bera­tung und Unterstützung durch die Kommunalaufsicht sichergestellt.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen fordert die Bundes- und Landesregierung auf, mit den betroffenen Kommunen in einen konstruktiven Dialog einzutreten und die Einrichtung eines Altschuldenfonds einzuleiten.

 

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Sachverhalt

 

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