Berichtsvorlage - M/16/4456-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

1)        Allgemeines

 

Jährlich kommen schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit nur geringen Kenntnissen der deutschen Sprache aus dem Ausland nach Oberhausen, viele von ihnen mit Fluchterfahrungen. Im Jahre 2018 lag die Zahl der neu zugewiesenen Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter bei 276.[1] In der Primarstufe lagen bereits 30 Zuweisungen zum Ende des Jahres 2018 für das kommende Schuljahr 2019/2020 vor (Vorschulkinder).

 

Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler im Sinne des Erlasses vom 15.10.2018 – MSB sind Schüler, „die erstmals eine deutsche Schule besuchen und noch nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht zu folgen, oder die bei einem Wechsel der Schulstufe (von der Primarstufe zur Sekundarstufe I oder von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II) oder der Schule aufgrund ihrer kurzen Verweildauer in der abgebenden Schule die notwendigen Deutschkenntnisse noch nicht ausreichend haben erwerben können“ (vgl. Erlass vom 15.10.2018, MSB; Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler).

 

Für sie gilt unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus gemäß § 37, 38 SchulG NRW die Schulpflicht. Im Bereich der Primarstufe und Sekundarstufe I/II erhalten alle neu zugewanderten Kinder und Jugendliche in Oberhausen durch das Kommunale Integrationszentrum in Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht zeitnah einen Schulplatz. Die Schülerinnen und Schüler werden im Bereich der Primarstufe i.d.R. wohnortnah beschult. Für die Sekundarstufe I gilt die Verteilung auf das gesamte Stadtgebiet. Kriterien für die Zuweisung in Sek. I sind vor allem: Jahrgangsstufe – freie Plätze in Sprachfördergruppen – Ergebnisse der Beratung in KI (Leistungseinschätzung, bisherige Schullaufbahn im Heimatland).

 

Abbildung 1: Verteilung der neu zugewiesenen Kinder- und Jugendliche im schulpflichtigen Alter (Zeitraum: Januar 01.01.2018 bis Dezember 31.12.2018)

Schulstufe

Anzahl der Kinder und Jugendliche

Primarstufe

148

Sekundarstufe I

79

Sekundarstufe II

49

Gesamt

276

Quelle: Berechnung und Darstellung Bereich 3-3 Schule / Kommunales Integrationszentrum

 

Um neu zugewanderte Kinder und Jugendliche ohne bzw. mit nur geringen Kenntnissen der deutschen Sprache zügig in das Schulleben zu integrieren und ihre erfolgreiche Teilnahme an einem Bildungsgang zu sichern, werden altersgemäße Vorbereitungsmaßnahmen an Oberhausener Schulen eingerichtet. Ziel ist der Aufbau einer kommunikativen Sprachkompetenz im Deutschen, die es den Schülerinnen und Schülern im Anschluss ermöglicht, dem Unterricht in einer ihrem Alter entsprechenden Regelklasse zu folgen und somit einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss zu erreichen. Daher liegt der Schwerpunkt des Unterrichts bei der Vermittlung der deutschen Sprache. Die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler werden nach ihrer Aufnahme im Grundschulbereich in innerer Differenzierung und im Sekundarstufen I und II- Bereich in äußerer Differenzierung beschult. Damit ist noch keine Zuordnung zu einem Bildungsgang der besuchten Schulform verbunden. Die Zuordnung zu einem Bildungsgang – unter Berücksichtigung des individuellen Lernstands, der individuellen Lernentwicklung sowie der zu erwartenden Leistungsfähigkeit - erfolgt erst am Ende der Erstförderzeit, die in der Regel nicht zwei Jahre überschreiten soll.

Die Beschulung der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen erfolgt an den Oberhausener Schulen in Anlehnung an das Duisburger- Modell.

 

2)      Organisationsformen der Erstförderung bei neu zugewanderten SuS an Oberhausener Schulen (Anlehnung an das Duisburger- Modell)

 

Zur Beschulung neu zugewanderter Kinder hat die Stadt Duisburg ein Modell unter Mitwirkung des Kommunalen Integrationszentrums, des Gesundheitsamtes, des Amtes für Schulische Bildung und der Schulaufsicht entwickelt. Aufgrund einer großen Anzahl von Seiteneinsteigern ab 2015 liegt der Fokus auf der Erstförderung von neu zugewanderten Kindern. Integration im Sinne von Inklusion wird von allen Schulen als pädagogisches Querschnittsthema verstanden. Alle vorhandenen Schulformen beteiligen sich an der Beschulung von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern.

Das Modell verfolgt das Ziel, die Anzahl der Schulformwechsler von zugewanderten SuS deutlich zu minimieren, indem - die integrierten Systeme, wie die Gesamtschule -, die Seiteneinsteiger der unteren Stufen aufnehmen. Die anderen Schulen des gegliederten Systems nehmen die Seiteneinsteiger auf, die mit Ende der Erstförderung die Schulen aufgrund der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht verlassen.

Im Rahmen der Regionalkonferenz Oberhausen am 18.06.2018 wurde das Duisburger Modell diskutiert. Die untere Schulaufsicht erläuterte die Vorteile dieses Modells für Oberhausen:

 

•                      Aufnahme der Seiteneinsteiger Klassen fünf, sechs und sieben an Gesamtschulen zur Laufbahnsicherung.

•                      Seiteneinsteiger der Klassen acht, neun und zehn besuchen die anderen Schulformen (Realschule / Gymnasium) mit dem Ziel, dort einen Abschluss zu erlangen oder im Anschluss an die Sekundarstufe I an einem Berufskolleg weiter beschult zu werden.

•                      Die Zahl der Schulformwechsler von zugewanderten SuS wird verringert.

•                      An den integrierten Systemen müssen in den Jahrgangsstufen 5 + 6 ausreichend Schulplätze vorhanden sein.

 

Zu Beginn des Schuljahres 2018/19 wurde das Duisburger Modell allen Schulleitungen von Sek I vorgestellt. Es wird sukzessive unter Berücksichtigung der schulinternen Ressourcen umgesetzt.

 

3)      Umsetzung

 

In der Sekundarstufe I werden für Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrungen Basisklassen (IVK Basis) und Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) als schulformunabhängige Klassenformen eingerichtet. In den IVK Basisklassen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die keine oder nur eine geringe schulische Vorbildung mitbringen bzw. in ihrem Herkunftsland keine grundlegenden Kenntnisse im Lesen und Schreiben erworben haben. Internationale Vorbereitungsklassen sind auf den möglichst schnellen Übergang in eine altersgerechte und den individuellen Lernmöglichkeiten entsprechende Regelklasse an einer allgemeinbildenden Schule ausgerichtet. Im Rahmen der notwendigen weiteren Förderung für diese Kinder und Jugendlichen greifen Schulen auf erprobte Konzepte zurück.

 

 

Abbildung 2: Übersicht Seiteneinsteiger – Sekundarstufe I (Stand: 05.02.2019)

 

Quelle: Berechnung und Darstellung Kommunales Integrationszentrum

 

Im Sekundarstufen II- Bereich läuft die Beschulung von Seiteneinsteigern in Oberhausen problemlos. Neu zugewanderte Jugendliche werden gemäß der Schulpflicht in der Sekundarstufe II (§ 38 SchulG NRW) zunächst in internationalen Förderklassen (IFK) beschult, mit dem primären Ziel, zeitnah die Schülerinnen und Schüler in die Bildungsgänge des Berufskollegs zu integrieren. Für die Beschulung in den internationalen Förderklassen gelten die Vorschriften der §§ 22 und 23 APO-BK Anlage A und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (BASS 13-33 Nr. 1.1/ Nr. 1.2). Folgende Berufskollegs in Oberhausen haben internationale Förderklassen (IFK) zum Schuljahr 2018/2019 neu eingerichtet bzw. fortgeführt:

 

  • Hans- Sachs Berufskolleg
  • Hans- Böckler Berufskolleg
  • Käthe- Kollwitz Berufskolleg

 

Darüber hinaus werden neu zugewanderte junge Erwachsene, die zwischen 16 und 25 Jahre alt sind, an den Berufskollegs unterjährig im Rahmen des vorgelagerten Bildungsangebotes „Fit für mehr“ (FFM) beschult. Pro Quartal wird eine FFM Klasse eröffnet. Die hier schulpflichtig eingeschulten SuS wechseln am Ende des Schuljahres in eine IFK, in der sie dann noch weitere 2 Jahre verbleiben können. Die nicht mehr schulpflichtigen SuS haben die Möglichkeit, noch ein weiteres Jahr in FFM zu verbleiben. Folgende Berufskollegs haben aktuell FFM- Klassen (BASS 13-63 Nr.4) eingerichtet:

 

  • Käthe- Kollwitz Berufskolleg (fortgeführt aus 2017/18)
  • Hans- Böckler Berufskolleg (ab 12.11.2018)
  • Hans- Sachs Berufskolleg (neu ab 11.02.2019)

 

Seit dem Beginn des Schuljahres 2016/17 besteht für neu Zugewanderte die Möglichkeit, an Weiterbildungskollegs spezifisch ausgestaltete Vorkurse zu belegen. Der Vorkurs ist auf die spezifischen Bedürfnisse der neu Zugewanderten abgestellt und vermittelt die sprachlichen und fachlichen Kenntnisse, die für den erfolgreichen Besuch des jeweiligen Bildungsganges notwendig sind. Am Niederrhein- Kolleg waren im 1. Halbjahr 2018/2019 28 Schülerinnen und Schüler in zwei Vorkursen. Die Vorkurse am Niederrheinkolleg endeten zum 31.01.2019. Das Niederrhein- Kolleg würde gerne ab dem Schuljahr 2019/20 wieder die Vorkurse starten und ist u.a. deshalb interessiert an der Landesinitiative „Gemeinsam klappt`s“ - Broschürenservice Informationsmaterial des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (www.mkffi.nrw/broschuerenservice).

 

Abbildung 3: Übersicht Seiteneinsteiger – Sekundarstufe II (Stand: 05.02.2019)

Quelle: Berechnung und Darstellung Kommunales Integrationszentrum

 

4)      Fachliche Weiterentwicklungsmaßnahme

 

Neben diesen strukturellen Veränderungen wurden auch fachlich inhaltliche Prozesse eingeleitet. Ein Fachzirkel für Lehrkräfte, die Kinder ohne Deutschkenntnisse unterrichten, wurde schulstufenübergreifend eingerichtet. Regelmäßige Treffen finden mit dem Schulamt (Bereich 3-3 Schule), mit der Fachberatung, der Schulaufsicht und mit dem Kommunalen Integrationszentrum statt. Darüber hinaus werden standort- und themenbezogene Projekte in allen Schulformen im Rahmen eines binnendifferenzierten Unterrichts gefördert. Dazu gehören auch Projekte für Kinder und Jugendliche aus Neuzuwandererfamilien sowie Maßnahmen zur Erprobung und Entwicklung neuer Projekte zur Förderung der Lese-, Sprach- und Schreibkompetenz. Da die Schulen ihre Projekte passgenau auf den individuellen Förderbedarf ihrer Schülerinnen und Schüler konzipieren, werden in enger Zusammenarbeit mit der Schule und der Schulaufsicht qualifizierte Sprachförderkräfte eingesetzt. Einige Projekte werden in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum und mit externen Anbietern durchgeführt. Z. B.

 

  • Fortbildung für Lehrkräfte
  • Sozialtraining

 

Zur Integration neu zugewanderter Kinder und Jugendliche verfügt Oberhausen über ein stadtweites Netz von Beratungs- und Unterstützungsangeboten, z.B. die Schulpsychologische Beratungsstelle, das Kommunale Integrationszentrum, den Offenen Ganztag und die Schulsozialarbeit. Eine Reihe von Schulprojekten tragen in Oberhausen dazu bei, dass sich die neu zugewanderten Kinder und Jugendliche mit den Gepflogenheiten im neuen Land vertraut machen und die Chancen zur Bildung, Integration und Teilhabe ergreifen. Die bisherigen Erfahrungen machen deutlich, dass die Erstforderung von 2 Jahren in der Regel nicht ausreicht, um die Kinder- und Jugendlichen in entsprechenden Bildungsgängen vollständig zu integrieren. Auch in den Regelklassen müssen weitere Fördermaßnahmen vor allem im sprachlichen Bereich greifen. Die ist für alle Schulen in Oberhausen eine besondere Herausforderung.


[1] Quelle: Kommunales Integrationszentrum Oberhausen

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