Beschlussvorlage - B/16/4451-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen im Deckungsring Hilfen zur Erziehung im Haushaltsjahr 2019. Inanspruchnahme von Rückstellungen aus 2018.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Verantwortung:
- Herr Deniz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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13.03.2019
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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21.03.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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01.04.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.300.000,00 EUR im Finanzplan 2019 bei dem Produkt 060506 „Erzieherische Hilfen“ zu.
Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2019 ergeben sich nicht.
Finanzposition | Bezeichnung | Betrag |
7230.00 | Erstattungen an Gemeinden | 1.300.000 EUR |
Deckungsvorschlag
Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Im Haushaltsjahr 2018 wurde aus dem Budget 2018 des Deckungsrings Hilfen zur Erziehung eine Rückstellung von 1.300.000 EUR für die kostenerstattungspflichtigen Leistungen anderer Gemeinden gebildet. Andere Gemeinden gehen z.B. in Vorleistung für Pflegekinder, bei denen eine Sonderzuständigkeit nach § 86.6 SGB VIII greift und eine Kostenerstattungspflicht nach § 89.a SGB VIII für das Jugendamt Oberhausen entsteht (nach 2 Jahren geht die örtliche Zuständigkeit an das Jugendamt, in dessen Stadt das Kind lebt, die Kosten müssen aber von der vorher zuständigen Kommune übernommen werden). Diese Gemeinden können auch noch im Laufe des Haushaltsjahres 2019 Rechnungen für das Jahr 2018 begleichen lassen, für die oben genannte Rückstellung gebildet wurde.
Im Jahr 2019 ergeben sich durch die Inanspruchnahme der Rückstellung keine Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung, gleichwohl aber auf die entsprechende Finanzrechnung, da zusätzliche liquide Mittel benötigt werden. Folglich wird der Ergebnisplan 2019 nicht belastet, es entstehen keine Mehraufwendungen.
Insgesamt sind im Rahmen des Finanzplans 2019 die Mittel zur Auszahlung der Rückstellung von 1.300.000 EUR bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch die Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit.
