Beschlussvorlage - B/16/4423-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/-innen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf werden folgende Personen benannt:

SPD-Fraktion

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CDU-Fraktion

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Fraktion DIE GRÜNEN

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LINKE.LISTE-Fraktion

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FDP im Rat (Losverfahren)

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BOB im Rat (Losverfahren)

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Offen für Bürger (Losverfahren)

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Konsequenzen

Bezug

 

B/16/0217-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [x]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

1. Rechtliche Grundlage

 

Nach der Bestimmung des § 28 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) stellen die Kreise und kreisfreien Städte in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auf. Die neue Amtszeit wird am 01.05.2020 beginnen und am 30.04.2025 enden.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist nach den Bestimmungen des § 28 VwGO mindestens die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates erforderlich.

 

2. Wählbarkeitsvoraussetzungen / Ausschluss vom Amt / Ablehnungsrecht

 

Die einschlägigen Bestimmungen der VwGO sind als Anlage 1 beigefügt.

 

3. Anzahl der vorgeschlagenen Personen

 

Der Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Zahl der für die Stadt Oberhausen in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen auf 15 festgesetzt.

 

4. Vorgeschlagene Personen / Gewählte ehrenamtliche Richter/-innen für die laufende Amtszeit

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 15.09.2014 sind die in der Anlage 2 aufgeführten Personen zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richter vorgeschlagen worden. Der Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Düsseldorf hat aus der Vorschlagsliste daraufhin 9 Personen berufen, die ebenfalls der Anlage 2 zu entnehmen sind.

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Anlagen

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