Beschlussvorlage - B/16/4343-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster werden folgende vier Personen benannt:

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [x]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

  1. Rechtliche Grundlage

 

Nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) stellen die Kreise und kreisfreien Städte eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auf. Die neue Amtszeit wird am 01.02.2020 beginnen und am 31.01.2025 enden.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nach den Bestimmungen des § 28 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft, mindestens jedoch die Hälfte ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Das OVG bittet zu beachten, dass die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Pflicht der besonderen Verfassungstreue unterliegen (BVerfS, Beschlussv. 6.5.2008.2 BvR 337/08).

 

  1. Wählbarkeitsvoraussetzungen / Ausschluss vom Amt / Ablehnungsrecht

 

Die entsprechenden Bestimmungen der VwGO sind als Anlage 1 beigefügt.

 

  1. Anzahl der vorzuschlagenden Personen

 

Der Wahlausschuss beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat die Zahl der für die Stadt Oberhausen in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen auf vier festgesetzt.

 

  1. Vorgeschlagene Personen / Gewählte ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die noch laufende Amtszeit

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 30.06.2014 sind die in der Anlage 2 aufgeführten Personen vorgeschlagen bzw. dann vom Wahlausschuss bestellt worden.

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Anlagen

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