Antragsvorlage - A/16/4574-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt nimmt das als Anlage beigefügte Konzept zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Oberhausen zur Kenntnis.
  1. Der Rat der Stadt fordert alle privaten Unternehmen auf, sich an den Förderinstrumenten „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ oder „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ aus dem Teilhabechancengesetz vom 01. Januar 2019 zu beteiligen.
  2. 2. Der Rat der Stadt unterstützt die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes im Konzern Stadt.

3.1 2.1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, ein Umsetzungskonzept zum Teilhabechancengesetz für den Konzern Stadt zu erarbeiten und zur Beschlussfassung im Rat vorzulegen.

3.2  Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie viele Beschäftigungsmöglichkeiten gem. dem Förderweg „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und wie viele Beschäftigungsmöglichkeiten gem. dem Förderweg „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beim Konzern Stadt eingerichtet werden können. Darüber hinaus soll dargestellt werden, ob und unter welchen Bedingungen eine Weiterbeschäftigung nach Ablauf des Förderzeitraums erfolgen kann. Insbesondere sollen die finanziellen Auswirkungen während und nach dem Förderzeitraum aufgezeigt werden sowie eine Liste erstellt werden, in welchen Bereichen des Konzerns Stadt die Langzeitarbeitslosen beschäftigt werden sollen. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Konzept zusammen zu fassen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

3.3   Der Rat der Stadt spricht sich dafür aus, dass die Freiwilligkeit der Personen, die die Voraussetzungen für die Beschäftigung nach dem Teilnahmechancengesetz erfüllen, im Vordergrund steht und Sanktionen weitestgehend vermieden werden sollen.

3.4  2.2 Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, eine kommunale „Koordinierungsstelle für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik“ einzurichten. Hierzu beschließt der Rat der Stadt die Einrichtung einer mit A 13 2.1 (g.D.) LBesG tg. EG 13 TVöD – vorbehaltlich der Festlegung des Stellenwertes durch die Bewertungskommission - bewerteten Vollzeitplanstelle im Dezernat 0 / Strategische Planung.

  1. 3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie die Förderung der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe Berücksichtigung finden kann.
  2. 4. Der Rat der Stadt erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, die Gründung eines trägerübergreifenden Sozialbetriebs zur Beschäftigung Langzeitarbeitsloser zu unterstützen.
  3. 5. Der Rat der Stadt beschließt, die BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH (BFO) mit Ablauf des 31.12.2019 aufzulösen.
  4. 6. Die Beratungsstelle Jugend und Beruf kehrt zum 01.01.2020 von der BFO zur Stadt zurück, die organisatorische Anbindung erfolgt im Bereich 3-1 / Kinder und Jugend. Zu diesem Zweck beschließt der Rat der Stadt die Einrichtung von 2,5 Planstellen.
  5. 7. Der Rat der Stadt beschließt für das Jahr 2019 die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 58.000 EUR im Deckungsring Personal (D00000001).
  6. 8. Die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der BFO wird angewiesen, die zur Umsetzung der vorstehenden Entscheidungen zu Punkt 6 5 und 7 6 erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
  7. 9. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der BFO wird empfohlen, die zur Umsetzung der vorstehenden Entscheidungen zu Punkt 6  5 und 7 6 erforderlichen Beschlüsse zu fassen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

„BOB im Rat“ begrüßt grundsätzlich das neue Teilhabechancengesetz, welches viele Möglichkeiten zur Förderung von Langzeitarbeitslosen bietet. Durch das neue Gesetz soll diesen Bürger*innen die Chance gegeben werden, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Aus unserer Sicht sollen vorrangig privatwirtschaftliche Arbeitgeber angesprochen werden, diese Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

Darüber hinaus könnten und sollten selbstverständlich auch kommunale und kirchliche Träger die Fördermöglichkeiten nutzen, wenn eine konkrete Umsetzung gegeben und die Finanzierung auch für eine Weiterbeschäftigung nach Ablauf des Förderzeitraums möglich ist.

Damit die Stadt Oberhausen mit gutem Beispiel vorangehen und einen Beitrag zur Arbeitsmarktintegration Langzeitarbeitsloser leisten kann, sollte zunächst überprüft werden, ob und gegebenenfalls wie viele zuschussberechtigte Personen in Aufgabenbereiche des Konzerns Stadt sinnvoll eingesetzt werden können.

Vor einem Beschluss über die Einrichtung einer konkreten Anzahl von Stellen beim Konzern Stadt muss aus unserer Sicht zunächst der Bedarf und die Einsatzmöglichkeiten geprüft und festgelegt werden.

Nur durch die Übertragung von sinnvollen und notwendigen Arbeiten kann den Langzeitarbeitslosen die Wertschätzung entgegengebracht werden, die wichtig ist, um dem Langzeitarbeitslosen eine realistische Chance auf eine Beendigung der Abhängigkeit von Hartz IV-Leistungen zu ermöglichen.

Der Sinn des Teilhabechancengesetzes wird aus unserer Sicht konterkariert, wenn zwanghaft eine gewisse Anzahl von Arbeitsplätzen im Konzern Stadt geschaffen werden, ohne dass dafür überhaupt die Möglichkeiten gegeben sind.

Des Weiteren muss ein Konzept erarbeitet werden, unter welchen Bedingungen eine Weiterbeschäftigung nach Ablauf des Förderzeitraums erfolgen kann. Wir gehen davon aus, dass der Konzern Stadt auch nach Beendigung des Förderzeitraums seiner sozialen Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung der Bürger*innen nachkommen will.

Zur Beurteilung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Oberhausen sind nicht zuletzt auch die finanziellen Auswirkungen maßgebend. Zu unserer Entscheidungsfindung benötigen wir selbstverständlich eine Darstellung des finanziellen Aufwandes im und nach dem Förderzeitraum.

Ein Beschluss über die Einrichtung einer konkreten Anzahl von Arbeitsplätzen im Konzern Stadt ohne Antworten auf die Fragen nach den Beschäftigungsmöglichkeiten, den Kosten und einer weiterführenden Beschäftigung der Langzeitarbeitslosen würde einem „Blindflug“ gleichen, bei dem wir nicht zusteigen können.

Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

 

 

 

Loading...