Berichtsvorlage - M/16/4450-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Tätigkeitsbericht „Sozialarbeit“ des Sachgebiets „Grundsicherung im Alter, Hilfen zum Lebensunterhalt“; Fachbereich 3-2-50/Existenzsichernde Leistungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Dorothea Albrecht
- Verantwortung:
- Herr Bohnes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
14.03.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Beirat für Menschen mit Behinderung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
10.04.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gleichstellungsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
02.05.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Seniorenbeirat
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
05.06.2019
|
Sachverhalt
Sachdarstellung
Sozialarbeit im Kontext der Arbeit der Regionalteams SGB XII
- Status quo
Die Aufgabenwahrnehmung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), hier 3. Kapitel „Hilfe zum Lebensunterhalt“ und 4. Kapitel „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ erfolgt in Oberhausen durch die zwei Regionalteams Nord (Rathaus Sterkrade) und Süd (Altes Arbeitsamt Danziger Straße).
Die Betreuten sind ältere, psychisch und/oder physisch kranke und behinderte Menschen, die entweder Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII erhalten. Neben rein wirtschaftlichen, „grundsichernden“ Aspekten der Versorgung erfordert die Zusammenarbeit mit der zum Teil äußerst sensiblen multibedürftigen Klientel ergänzende sozialpädagogisch-beratende Ansätze um die im SGB XII verankerten Bestimmungen gesetzeskonform umsetzen zu können. Diese Beratung „betrifft die persönliche Situation, den Bedarf sowie die eigenen Kräfte und Mittel sowie die mögliche Stärkung der Selbsthilfe zur aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und zur Überwindung der Notlage. (...) Zur Überwindung der Notlage gehört auch, die Leistungsberechtigten für den Erhalt der Sozialleistungen zu befähigen“ (§ 11 (2) SGB XII).
Jedes Regionalteam verfügt über 1,0 Planstellen „Sozialarbeit“ in kollegialer Vertretung. Zum konkreten Aufgabenportfolio der Mitarbeiter/innen gehören u.a.:
- Erstgespräch und Anamnese
Hier werden die individuellen Problemlagen der Klienten herausgearbeitet. Über die reine wirtschaftliche Versorgung hinausgehende Hilfsangebote werden unterbreitet, Handlungskonzepte erarbeitet. Der Tenor liegt hierbei auf der Stärkung des Selbsthilfepotenzials
Bei multiplen Problemlagen erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit psychosozialen Gesundheitszentren, Suchtberatungen, Schuldnerberatungen und anderen Teilen des Versorgungsnetzwerkes.
- Leistungsabsprache
In Zusammenarbeit mit den „Wirtschaftlichen Hilfen“ werden „Wege zur Überwindung der Notlage und zu gebotenen Möglichkeiten der aktiven Teilnahme in der Gemeinschaft gemeinsam festgelegt…“ (s.a. § 12 SGB XII).
Die Einhaltung der an mögliche Veränderungen der Lebenssituation des Klienten stetig anzupassenden Leistungsabsprachen wird laufend evaluiert.
Darüber hinaus:
- soziale Gruppenarbeit
- Mitarbeit im Bündnis Depression
- Maßnahmen zur Sicherung des Wohnraums und nach Möglichkeit Abwendung drohender Obdachlosigkeit
- Beantragung von Stiftungsmitteln
Im Vordergrund der Arbeit des sozialen Dienstes steht die „Aufsuchende Sozialarbeit“ in den eigenen vier Wänden der Klienten. Die zunehmende Vereinsamung der Menschen und deren fehlende Hilfe- und Mobilitätsstrukturen machen die sozialarbeiterische Betreuung der Menschen wichtiger denn je. Der soziale Dienst wird sowohl aufgrund von Hinweisen der „Wirtschaftlichen Hilfen“ als auch auf Initiative Dritter aktiv. Es findet eine enge Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 3-2-20/Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen, der Betreuungsstelle, dem Gesundheitsamt und weiteren Dienststellen innerhalb und außerhalb der Verwaltung statt.
- Interkommunaler Vergleich
Verbunden mit der Zielsetzung festzustellen, in welcher Weise andere Städte sozialarbeiterische Gesichtspunkte in die Aufgabenwahrnehmung einfließen lassen, wurden über informelle Kontakte zu den Städten Mülheim, Essen, Bottrop und Bonn mit den dortigen Fachleuten Rücksprache gehalten. Eine einheitliche Organisations- und Personalstruktur lässt sich im Rahmen der Umfrage nicht erkennen. Zum einen wird mit sozialarbeiterischen Ressourcen der Sozialverwaltung die Klientel unterstützt, zum anderen werden andere Fachdienste (Allgemeiner Sozialer Dienst des Jugendamts, Psychosozialer Dienst des Gesundheitsamts) eingebunden, ohne eigene Mitarbeiter*innen vorzuhalten. In einem Fall wird der soziale Dienst weniger für sozialpädagogisch unterstützende und aktivierende Ansätze genutzt, sondern u. a. zu Kontrollzwecken (z.B. ordnungsgemäße Verwendung von Beihilfen) eingesetzt.
Die Konzipierung der Arbeit in Oberhausen setzt auf die Unterstützung der Klientel im Rahmen der Einzelfallarbeit und deren Hinführung zu anderen Spezialdiensten im Bedarfsfall. Vor diesem Hintergrund sind die im Bericht genannten Bearbeitungsraten (495 Personen für 2 Sozialarbeiter*innen) zu bewerten. Wenngleich eine Personalausweitung wünschenswert wäre, kann mit dem derzeitigen Bestand eine auskömmliche Versorgung sichergestellt werden.
- Fazit
Unter Bezugnahme auf die Schilderungen unter I. hat sich aus Sicht der Oberhausener Sozialverwaltung der Soziale Dienst in seiner vorgehaltenen Form bewährt. Nicht zuletzt auch fiskalische Aspekte sprechen für eine verstetigte, individuell angepasste Unterstützung des leistungsberechtigten Personenkreises.
Im Jahr 2018 wurde, angeregt durch die Sozialarbeit, bei insgesamt 38 Klientinnen / Klienten eine dauerhafte Erwerbsminderung vom zuständigen Rententräger festgestellt, weil sich die gesundheitlichen Einschränkungen besonders schwerwiegend ausprägten. Die betroffenen Personen beziehen seitdem Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII wegen dauerhafter Erwerbsminderung. Seit dem Jahr 2014 erstattet der Bund den Ländern die Nettoausgaben für Geldleistungen nach diesem Kapitel.
13 Klientinnen / Klienten konnten wieder für den Erhalt von SGB II-Leistungen befähigt werden. Ihnen ist es wieder möglich, einer Tätigkeit in einem Umfang von mehr als drei Stunden pro Tag unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nachzugehen. Auch dies stellt eine fiskalische Entlastung des städtischen Haushalts dar.
Der als Anlage beigefügte Tätigkeitsbericht wird zur Kenntnis gegeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
