Berichtsvorlage - M/16/4505-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand „Neukonzeption der Schwimmzeitenvergabe für die Oberhausener Schulen“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker , Uebing
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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27.03.2019
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Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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28.03.2019
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Sachverhalt
Sachdarstellung
- Ausgangslage
Gem. dem Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen vom 02.05.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Neukonzeption der Schwimmzeitenvergabe für die Oberhausener Schulen zu prüfen. Die Neukonzeption ist noch nicht abgeschlossen. Nachfolgend wird der Sachstand zu den einzelnen Prüfaspekten gegeben.
- Sachstand
2.1 Die Verwaltung wird beauftragt, den Schulklassen während des Schwimmunterrichtes das vorrangige Nutzungsrecht der Nichtschwimmerbecken zu gewähren.
Die Verwaltung hat in einem ersten Schritt für das Schuljahr 2018/2019 die Belegung dahingehend entzerrt, dass – abweichend gegenüber der Verfahrensweise in der Vergangenheit - keine Wasserzeiten separat verbindlich einer Schule zugewiesen werden. Vielmehr stehen die Nichtschwimmerbecken bei Bedarf den Schulen zur Verfügung, die zeitgleich im Schwimmerbereich unterrichten.
Der bestehende Vertrag mit der OGM GmbH als Betreiber der Bäder lässt weder eine ausschließliche noch eine vorrangige Nutzung durch die Schulen zu. Es ist nicht möglich, öffentliche Badegäste auszuschließen. Dementsprechend wird bei Bedarf neben dem stattfindenden Schwimmunterricht eine Teilfläche für die anderen Badegäste abgetrennt.
Auch die Verwaltung sieht weiterhin Handlungsbedarf. Eine dauerhafte Verbesserung könnte nur durch eine Änderung des Bädervertrages erreicht werden.
2.2 Die Verwaltung wird beauftragt, bei der nächsten Ausschreibung der Bustransporte den Aspekt der Flexibilität höher zu gewichten.
Bei den Ausschreibungen der Bade- und Sportfahrten wurde explizit darauf hingewiesen, dass die Abholzeiten für die Schwimmfahrten flexibler gestaltet werden können. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch die jeweiligen Schulen bilateral mit dem Busunternehmen anhand des Stundenplans.
Die Schulen wurden seinerzeit über die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Untersuchung der Bergischen-Universität Wuppertal unterrichtet und darüber hinaus ausdrücklich um Umsetzung/Berücksichtigung der Empfehlungen im Rahmen der Aufstellung des Lehrplanes gebeten.
Darüber hinaus wurde in der Ausschreibung (Leistungsbeschreibung) aufgenommen, dass für alle Grundschüler in den Bussen ausreichend Sitzplätze vorhanden sein müssen.
2.3 Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Vergabe von Schwimmbecken der städtischen Bäder Oberhausen, Sterkrade und Aqua Park sowie der schulischen Lehrschwimmbecken zentral und für alle Schulen transparent erfolgen kann.
Die Vergabe der Schwimmzeiten erfolgt seit dem Schuljahr 2018/2019 zentral durch den Bereich 3-3/Schule. Hierbei wird darauf geachtet, dass die Entfernung zum nächsten Hallenbad möglichst gering gehalten wird. Änderungen sind mit dem Schulbereich durch die jeweilige Schule abzustimmen.
Die erforderliche Transparenz ist dadurch gegeben, dass nunmehr die aktuellen Schwimmpläne der einzelnen Bäder im Intranet abrufbar sind.
2.4 Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Kostenübernahme seitens der Stadt für den Bustransfer zum Schwimmunterricht am Nachmittag möglich ist.
Fahrkosten zum Schwimmen im Rahmen des Offenen Ganztages können gem. Schülerfahrkostenverordnung, da es sich nicht um lehrplanmäßigen Unterricht handelt, durch den Schulträger nicht übernommen werden.
Da derzeit an zwölf Oberhausener Grundschulen auf Grund der Nähe zu einem städtischen Hallenbad bzw. der komfortablen Situation ein Lehrschwimmbecken am Standort vorzufinden, im Nachmittagsbereich (OGS) Schwimmzeiten genutzt werden, wurde seitens der Verwaltung der grundsätzliche Bedarf an den weiteren Grundschulen abgefragt.
Auf Basis der Bedarfsanalyse und den vorhandenen freien Kapazitäten in den Hallenbädern / Lehrschwimmbecken könnten an fünfzehn weiteren Grundschulen jeweils eine Stunde in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rahmen des Offenen Ganztages bereitgestellt werden.
Dies würde, auf Basis der Ausschreibungsergebnisse im Rahmen der Bade- und Sportfahrten, mit einem Aufwand von rd. 45.000 EUR einhergehen. Mittel stehen im Haushaltsplan 2019 nicht bereit.
- Ausblick
In nächsten Schritt werden die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten mit der Kämmerei abgestimmt. Parallel dazu erfolgt eine Detailprüfung mit dem Ziel der Umsetzung zum Schuljahr 2019/2020. Die Detailprüfung wird u.a. die Abstimmung der Schwimmzeiten im Rahmen der gegebenen Kapazitäten mit den Grundschulen / den Trägern des offenen Ganztages sowie die personellen Rahmenbedingungen und formalen Voraussetzung zur Durchführung (bspw. DLRG-Schein) zum Inhalt haben.
Vor dem Hintergrund, dass die Schwimmförderung im Grundschulalter im Fokus steht, wurde bisher die Umsetzung nur im Bereich der Grundschulen geprüft. Inwieweit – unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten – der Bedarf an den weiterführenden Schulen in Oberhausen besteht, wird in einem nächsten Schritt eruiert.
