Antragsvorlage - A/16/4540-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion „Offen für Bürger“ in der Bezirksvertretung Sterkrade gem. § 2 der Geschäftsordnung für die Sitzung der Bezirksvertretung Sterkrade am 21.03.2019, hier: Sachstandsbericht Mobilitätskonzept in / für Sterkrade
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Offen für Bürger in der BV Sterkrade
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Nowak
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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21.03.2019
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09.05.2019
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Sachverhalt
Begründung
Vor zweieinhalb Jahren, in der Sitzung des Rates der Stadt am 9. Mai 2016, ist der einstimmige Beschluss gefasst worden:
„Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Aufstellung eines Kommunalen Mobilitätskonzeptes und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung.“
Das kommunale Mobilitätskonzept soll – so der Antrag – einen wichtigen Beitrag zur Förderung
der Gleichberechtigung der Verkehrsarten,
von hochwertigen Lebens- und Bewegungsräumen,
einer bewegungsaktivierenden Verkehrsplanung
des selbstverständlichen Zufußgehens sowie Radfahrens
der Nutzung von ÖPNV-Angeboten,
des Gesundheits- und Klimaschutzes,
und der Verbesserung der Barrierefreiheit
leisten.
Der Sachstandsbericht soll vermitteln, was die Verwaltung nach gut 30 Monaten erarbeitet hat. Dabei sollen unter anderen folgende Fragen bezogen auf Sterkrade beantwortet werden:
Welche konkreten Schwerpunkte im Hinblick auf die Mobilität hat die Verwaltung für Sterkrade erfasst und sich zum Ziel gesetzt?
Welche der oben genannten und von der Verwaltung möglicherweise erarbeiteten Verkehrsziele für Sterkrade sind inzwischen behandelt worden? Bitte Ergebnisse nennen.
Welche Maßnahmen sind geplant, um die im Beschluss angeführte Vorgabe der Gleichberechtigung des motorisierten Individualverkehrs, Radverkehrs, Fußverkehrs und ÖPNV mit je 25 % zu erreichen?
Wie wird der Autoverkehr – entsprechend der 25 Prozent Vorgabe – reduziert, um eine Gleichberechtigung für das Fahrrad und die Fußgänger umsetzen zu können?
Welche Konzepte werden gegen mögliche Fahrverbote erarbeitet?
Welche externen Planungsleistungen wurden in Anspruch genommen? Wie hoch waren die Kosten? Welche Bürgervorschläge sind im bisherigen Mobilitätskonzept berücksichtigt worden?
Warum werden Maßnahmen der Bürgerbeteiligung erst jetzt – zweieinhalb Jahre nach dem Ratsbeschluss – eingeleitet?
Inwiefern werden Bürgervorschläge in das vorhandene Konzept aufgenommen?
Wie lautet die weitere Planung bis zur Umsetzung?
Wann ist mit einem fertigen Mobilitätskonzept zu rechnen?
Über den aktuellen Stand soll die Öffentlichkeit informiert werden, um einer weiteren Verunsicherung vorzubeugen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
