Beschlussvorlage - B/16/4427-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung der im Rahmen der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) durch den Rat der Stadt beschlossenen Baumaßnahmenhier: Über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung im konsumtiven Haushalt 2019
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.02.2019
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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21.03.2019
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Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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28.03.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen:
1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.
2. Der Rat der Stadt stimmt einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung i. H. v. 2.000,00 EUR bei Auftrag 320005070188 (Projekte für Soziales - KIF), Kostenart 531833 (Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche - KIF) zu.
3. Der Rat der Stadt stimmt einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung i. H. v. 17.340,00 EUR bei Auftrag 310006050388 (Projekte Jugend - KIF), Kostenart 531833 (Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche - KIF) zu.
4. Der Rat der Stadt stimmt einer außerplanmäßigen Mittelbereitstellung i. H. v. 424.890,00 EUR bei Auftrag 250008010188 (Projekte Sport - KIF), Kostenart 531833 (Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche - KIF) zu.
Deckungsvorschlag:
Den über/-außerplanmäßigen Aufwendungen (insgesamt 444.230,00) EUR stehen Erträge in Form der Einzelmaßnahme-bezogenen Bundeszuschüsse in Höhe von insgesamt voraussichtlich 425.426,05 EUR gegenüber, die abhängig vom jeweiligen Baufortschritt durch das Strategische Immobilienmanagement abgerufen werden. Die Bundeszuschüsse verteilen sich auf die gebildeten Einzelaufträge Soziales, Jugend und Sport wie folgt:
Auftrag 320005070188 (Projekte für Soziales - KIF),
Kostenart 414001 (Zuweisungen vom Bund – KIF): 5.552,08 EUR
Auftrag 310006050388 (Projekte Jugend - KIF),
Kostenart 414001 (Zuweisungen vom Bund – KIF): 32.740,00 EUR
Auftrag 250008010188 (Projekte Sport - KIF),
Kostenart 414001 (Zuweisungen vom Bund – KIF): 387.133,97 EUR
Der verbleibende Eigenanteil der Stadt Oberhausen in Höhe von 18.803,95 EUR wird durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit gedeckt.
Sachverhalt
Begründung
Im Rahmen der Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFöG NRW) hat der Rat der Stadt am 03.07.2017 beschlossen, die Baumaßnahmen Dritter – Energetische Sanierung von Gebäuden, die von der Allgemeinheit genutzt werden und dem Gemeinwohl dienen - in den Bereichen Soziales, Jugend und Sport zu bezuschussen. Die im Vorfeld ermittelten voraussichtlichen Baukosten, die daran ausgerichteten Eigenanteile der Träger und Vereine sowie die Zuschüsse des Bundes wurden in den konsumtiven Haushalt 2018 eingestellt.
In Absprache mit dem jeweiligen Träger hat die Umsetzung der Baumaßnahmen in 2018 begonnen; ein Abschluss der Baumaßnahmen im Kalenderjahr 2018 konnte jedoch nicht in allen Projekten erreicht werden. Dies ist im Allgemeinen auf eine witterungsangepasste Bauphasenumsetzung und insbesondere im Sportbereich auf die Berücksichtigung von saisonalen Auslastungen der Sportstätten zurückzuführen. Darüber hinaus verhindert die aus Sicht der Bauunternehmungen ausgezeichnete Auftragslage im Bausektor im Einzelfall eine Umsetzung innerhalb des geplanten Zeitrahmens.
Nach Abstimmung mit der OGM GmbH am 06.02.2019 werden die Einzelmaßnahmen nach aktuellem Prozessstand in ihren jeweils in den Beschlussvorlagen kommunizierten Kostenrahmen umgesetzt werden können. Bei den im Beschlussvorschlag genannten Mitteln handelt es sich um die für 2018 beschlossenen und bereit gestellten Finanzmittel, die im Haushaltsjahr 2018 entgegen der ursprünglichen Finanzplanung nicht bzw. nicht in kalkulierter Höhe abgeflossen sind. Haushaltsjahrwechselübergreifend betrachtet, entsteht letztlich keine zusätzliche Belastung für die Stadt Oberhausen.
Eine über/-außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist erforderlich, um einerseits die Baumaßnahmen ordnungsgemäß in ihren jeweiligen kalkulierten Kostenrahmen abzuschließen und andererseits die Bundesmittel auch in avisierter Höhe abrufen zu können.
Im Jahr 2018 ist bei einigen Projekten bereits ein Teilabruf – abhängig vom jeweiligen Baufortschritt - vorgenommen worden, der dann im Folgejahr entsprechend berücksichtigt wird. Die Eigenanteile aller sogenannter „Vereine/Freier Träger“ wurden ordnungsgemäß bereits im Vorfeld kassenmäßig vereinnahmt.
Den jeweils aktuellen Prozessstand der beschlossenen Baumaßnahmen für Vereine und freie Träger sowie die Entwicklung der Mittelabflüsse und Zuschussanforderungen sind der Anlage zu entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,2 kB
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