Beschlussvorlage - B/16/4416-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau städtische Kindertageseinrichtung (KTE) Am Uhlandparkhier: Außerplanmäßiger Mittelbedarf
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.02.2019
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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13.03.2019
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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21.03.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen
1. verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse;
2. beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:
Investitionsnummer | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
310006010100600 | KTE Am Uhlandpark | 785100 | Auszahlungen f. Hochbau-maßnahmen | 288.000,00 |
310006010100600 | KTE Am Uhlandpark | 785101 | Auszahlungen f. Hochbau-maßnahmen Ing.Leist. | 137.000,00 |
Deckungsvorschlag:
Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe 2019 der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.
Sachverhalt
Begründung
In der ursprünglichen Kostenannahme wurden Baukosten einschließlich HOAI-Kosten in Höhe von 2.408.900,00 EUR in der Vorplanung ermittelt. Bei Kostenschätzungen sind Abweichungen von +/- 30 % gemäß einschlägiger Rechtsprechung einzuräumen. Mit der Kostenberechnung aus 2018 (Drucksache Nr.: B/16/4010-01) ist der Gesamtkostenbedarf auf 2.845.713,20 EUR angestiegen. Bei Kostenberechnungen ist weiterhin eine Abweichung von +/- 10 % gemäß einschlägiger Rechtsprechung hinzunehmen.
Den Auszahlungen stehen Einzahlungen in Form von Zuschussmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 450.000,00 EUR gegenüber, die für den U3-Ausbau mit Zuwendungsbescheid vom 09.06.2015 und dem Änderungsbescheid vom 20.10.2015 bewilligt wurden. Ein weiterer Zuschuss wurde mit Bescheid vom 22.02.2017 für den Ü3-Ausbau mit einem Volumen von 1.145,462,42 EUR bewilligt. Somit wird die Errichtung der KTE Am Uhlandpark mit insgesamt 1.595.462,42 EUR gefördert. Da die Förderung abhängig von den neu zu schaffenden KTE-Plätzen ist, führen Mehrkosten nicht zu erhöhten Fördersummen.
Anhand der jetzt eingegangenen Schlussrechnungen und der noch ausstehenden Fassadenarbeiten betragen die voraussichtlichen Gesamtkosten 3.263.880,93 EUR.
Die Erhöhung der Gesamtkosten hat verschiedene Gründe. Zum einen ist, wie bereits mehrfach berichtet, die Marktlage inzwischen sehr schwer kalkulierbar aufgrund der hohen Auftragslagen der ausführenden Firmen. Um die Aufträge bewarben sich weniger Bieter mit überwiegend höheren Kosten, als anfangs kalkuliert.
Der nochmalige zusätzliche Bedarf ergibt sich daraus, dass die Vergabe der Sanitärarbeiten in Höhe von 126.430,78 EUR bei der Bedarfskalkulation in 2018 nicht berücksichtigt wurde. Die Vergabe erforderte nachträgliche Anpassungen in der Vergabedokumentation, woraufhin erst eine Vergabe und Mittelbindung bei der Stadt Oberhausen erfolgen sollte. Eine Beauftragung der Firma ohne weitere Eintragung erfolgte durch die OGM GmbH. Die geforderte Leistung wurde erbracht. Folglich hat die Firma einen rechtlichen Anspruch auf Entlohnung.
Hinzu kommen weitere Fassadenkosten in Höhe von rund 70.000,00 EUR. Die beauftragte Firma hat die Arbeiten nach Ansicht der OGM GmbH fachlich schlecht ausgeführt und muss diese sowohl nachbessern als auch beenden. Trotz Ermahnungen reagierte die Firma nicht und wurde mittlerweile gekündigt. Eine der OGM GmbH bekannte Firma wurde mit den Arbeiten beauftragt. Zwar bestehen nun Ansprüche gegen die eigentlich beauftragte Firma, weshalb seitens der OGM GmbH ein Anwalt und Gutachter eingeschaltet worden sind, jedoch dauert dieser Rechtsstreit noch an. Eine Abrechnung kann erst nach einem endgütigen Urteil erfolgen. Die Kosten der Nachbesserung sind durch die Stadt Oberhausen vorauszuleisten. Der Rechtsstreit sorgte letztlich dafür, dass auch die Restarbeiten nicht mehr rechtzeitig fertig gestellt werden konnten. Sobald die Arbeiten an der Außenfassade wetterbedingt aufgenommen werden können, werden diese ausgeführt und abgerechnet.
Gemäß Planung sollten alle Arbeiten in 2018 abgeschlossen und abgerechnet sein. Durch zwei Betriebe wurden die Schlussrechnungen zudem erst nach dem Abschluss des investiven Haushaltes im Dezember 2018 gestellt. Die Rechnungen endeten mit einer Zahlungshöhe von rund 90.000,00 EUR, wobei die Auftragssummen um 60.000,00 EUR überschritten werden. Hierdurch war eine Anweisung in 2018 nicht mehr gegeben.
Durch die Verzögerungen konnte die OGM GmbH bislang noch keine Schlussrechnung stellen. Die HOAI-Kosten wurden somit noch nicht abgerechnet.
Entsprechend der ursprünglichen Bauzeitenplanung wurden in 2018 keine Finanzmittel für den Haushalt 2019 angemeldet.
Da die endgültigen Abrechnungssummen erst Ende Januar 2019 bekannt waren, musste auf eine Kenntnisnahme bzw. Vorberatung durch die zuständigen Gremien verzichtet werden. Die Firmen haben ihre Arbeiten geleistet und haben einen rechtlichen Anspruch auf fristgerechte Entlohnung.
