Beschlussvorlage - B/16/4489-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie der Stadt Oberhausen zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Fassaden- und Hofprogramm im Stadterneuerungsgebiet "Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag" im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt NRW“.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache B/16/2190-01, Ratsbeschluss vom 19. Dezember 2016, Integriertes Handlungskonzept Soziale Stadt Oberhausen - Brückenschlag (Oberhausen-Innenstadt/Lirich) hier: Beschluss zur Festlegung eines Programmgebietes "Soziale Stadt" sowie Beschluss über das integrierte Handlungskonzept.

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 auf der Grundlage des § 171e BauGB das „Integrierte Handlungskonzept Soziale Stadt Oberhausen - Brückenschlag (Oberhausen Innenstadt/Lirich)“ sowie das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“ beschlossen.

 

Als eine der Teilmaßnahmen hat die Verwaltung der Stadt Oberhausen per Einzelförderantrag Mittel zur Initiierung eines Fassaden- und Innenhofprogramms (Teilmaßnahme G.2) für die Aufwertung, Modernisierung und Attraktivierung des Erscheinungsbildes des Immobilienbestandes innerhalb des Programmgebiets Oberhausen Brückenschlag beantragt.

 

Mit der Richtlinie des Fassaden- und Hofprogramms regelt die Stadt Oberhausen die Vergabe finanzieller Zuschüsse an die Antragsteller. Ziel des Programms ist die nachhaltige Verbesserung des Wohnumfelds und des Erscheinungsbildes im Stadterneuerungsgebiet „Soziale Stadt Oberhausen Projektgebiet Brückenschlag.

 

Das Fassaden- und Hofprogramm wird nach Ziffer 11.2 (Profilierung und Standortaufwertung) der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 gefördert.

 

Das Fassaden- und Hofprogramm dient dem Zweck, die private Initiative und das Engagement von Immobilieneigentümer/innen, die das äußere Erscheinungsbild ihrer Gebäude und Außen-anlagen aufwerten möchten, zu aktivieren, prozessbegleitend zu beraten und finanziell im Rahmen einer Zuschussförderung zu unterstützen. Durch das Fassaden- und Hofprogramm kann eine nachhaltige Wohnumfeldverbesserung erzielt und mittelbar zu einer Aufwertung des Fördergebietes beigetragen werden.

 

Zuwendungsfähig sind 50 Prozent der als förderungsfähig anerkannten Kosten.

 

Über die Vergabe der Mittel des Fassaden- und Hofprogramms entscheidet der zuständige Fachbereich 5-1-30 der Stadtverwaltung Oberhausen nach pflichtgemäßem Ermessen auf Basis der hier zur Beschlussfassung vorliegenden Richtlinie.

 

Die durch die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschlossene Richtlinie wird im Anschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt.

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Anlagen

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