Berichtsvorlage - M/16/4469-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachdarstellung

 

1. Vorbemerkung

 

Der Jugendhilfeausschuss ermächtigte in seiner Sitzung vom 15.02.2006 die Verwaltung, die im Haushaltsplan - Sachkonto 529 100/ Spielplatzpatenschaften - zur Verfügung stehenden Mittel, an Spielplatzpatenschaften direkt zu vergeben. Über die geförderten Maßnahmen wird im Jugendhilfeausschuss berichtet werden.

 

Seit dem Haushaltsjahr 2017 befinden sich die Mittel (14.000,00 EUR) im Auftrag 310006050300 (Jugendarbeit/Jugendschutz), Sachkonto 531830. Durch die Umstrukturierung des Kinder- und Jugendförderplans stehen diese Mittel seit dem Haushaltsjahr 2019 im Auftrag 310006010290 (Spielplätze), Sachkonto 531830 (Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche – Spielplätze) zur Verfügung.

 

Die Förderung basiert auf den vom Jugendhilfeausschuss hierzu festgelegten Richtlinien:

 

a) Die Spielplatzpatinnen/ -paten erklären sich bereit, zeitweise Ansprech- und Spielpartnerinnen/ -partner für die Kinder auf einem Spielplatz zu sein. Sie bieten Spielmöglichkeiten an, wie z. B. mobile Spielgeräte, die über die Möglichkeiten eines „unbetreuten“ Spielplatzes hinausgehen und die Attraktivität der Spielfläche erhöhen.

 

b) Die Spielplatzpatinnen/ -paten melden dem Kinderbüro direkt Verunreinigungen, Beschädigungen, Vandalismus und Unfallgefahren „ihres“ Kinderspielplatzes, damit schnelle Abhilfe möglich wird.

 

c) Die Spielplatzpatinnen/ -paten sollen sich an der Planung von Spielplatzerneuerungen beteiligen.

 

d) Spielplatzpatinnen/ -paten müssen gewährleisten, dass die Förderung ausschließlich für die von der Stadt vorgegebenen Zwecke (Mobile Spielmaterialien, Spielplatzfeste etc.) auf städt. Spielplätzen eingesetzt und entsprechende Zahlungsbelege eingereicht werden.

 

2. Maßnahmen 2018

 

a) Auch 2017 arbeitete das Kinderbüro der Stadt Oberhausen mit Spielplatzpatinnen und Spielplatzpaten zusammen. Durch Werbung im Internet, direkte Ansprache auf Spielplätzen durch das „Kinderbüro unterwegs“, aber auch durch „Mund-zu-Mund-Propaganda“ unter den Patinnen und Paten auf den betreuten Spielplätzen, konnte das Kinderbüro erneut sehr erfolgreich Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen für die Übernahme eines Ehrenamtes für einen Spielplatz gewinnen.

 

b) Insgesamt existieren aktuell (Stand 12/ 2018) auf 73 der insgesamt 107 öffentlichen Spielplätze Patenschaften. Von den insgesamt 415 aktiven Patenschaften werden 14 von freien Trägern und Tagesmüttern/ -vätern, neun von Kindertageseinrichtungen und fünf von Schulen übernommen. An sechs Bolzplätzen werden Schließdienste von insgesamt sechs Patinnen und Paten übernommen. Somit existieren im Jahr 2018 insgesamt 450 Patenschaften.

 

c) Die Patinnen und Paten haben die Möglichkeit, für die Ergänzung der vorhandenen Spielmaterialien eine finanzielle Förderung zu beantragen. Mit dieser Förderung können Kleinspielmaterialien angeschafft und ggf. in einem Container vor Ort gelagert werden. Auch für die Durchführung von Spielplatzfesten können Fördermittel beantragt werden. Für diese Maßnahmen werden im Durchschnitt 150,00 Euro von den Spielplatzpatinnen und -paten beantragt.

 

d) Eine besondere Patenschaft ist die vom freien Träger terre des hommes, der die Patenschaft über die Spielfläche an der KTE-Holten an der Bahnstraße in unmittelbarer Nähe der Flüchtlingsunterkunft innehat. In den Flüchtlingsunterkünften sind vornehmlich Familien mit Kindern untergebracht. Der Träger öffnet im Zeitraum von April bis Oktober außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung die dazu gehörige Spielfläche und bietet den Kindern aus den Flüchtlingsunterkünften, sowie den Kindern aus dem Sozialraum, eine Spiel- und Betreuungsmöglichkeit. Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung werden nicht genutzt. Bei schlechtem Wetter werden die Gruppenräume der Flüchtlingsbetreuung genutzt. Zweimal wöchentlich werden drei Mitarbeiter/ -innen für jeweils drei Stunden eingesetzt. Dies ergibt einen Stundeneinsatz von 18 Wochenstunden innerhalb 35 Wochen im Zeitraum von April bis Oktober. Hieraus resultieren für den Antragszeitraum ca.°630°Betreuungsstunden. Multipliziert man diese mit einem Stundenhonorar von 13,00 Euro, ergibt sich eine Gesamtsumme von 8.190,00 Euro. Materialkosten trägt der Verein aus Eigenmitteln und/ oder Spenden.

 

e) Im Einzelnen wurden folgende Anträge gestellt und bewilligt:

 

Kinderspielplätze:

 

Betreuungspatenschaft Spielplatz KTE Holten, Öffnung für

Flüchtlingskinder durch Terres des Hommes              8.000,00 €

Antoniepark              50,00 €

Am Römerwall              335,00 €

Am Ziegelkamp              150,00 €

Barmingholtener Straße              150,00 €

Emmastraße              150,00 €

Elpenbachstraße              150,00 €

Giesbertstraße              150,00 €

Gudrunstraße              150,00 €

Hugo-Baum-Straße              150,00 €

Im Handbachtal              150,00 €

Königshütterpark              150,00 €

Pfälzerstraße              150,00 €

Rehmer              150,00 €

Scheiferskamp              150,00 €

Schönefeld              150,00 €

Sorpestraße              150,00 €

Tulpenstraße              150,00 €

Tüsselstraße              150,00 €

Uhlenbruckplatz              150,00 €

Volkspark am Teich              150,00 €

Volmestraße              150,00 €

 

Somit wurden in diesem Jahr im Rahmen der Förderung von Spielplatzpatenschaften 11.253,00 EUR verausgabt.

 

 

f) Die Patinnen und Paten leisteten in diesem Jahr erneut engagierte, ehrenamtliche Arbeit auf Oberhausener Spielplätzen. Ihnen ist es zu verdanken, dass die Attraktivität der Spielplätze im Oberhausener Stadtgebiet stetig ansteigt und auf den von ihnen betreuten Spielplätzen Vandalismusschäden kaum noch auftreten.

 

Die Patinnen und Paten sind zeitweise Ansprechpartner/ -innen für Kinder und erhöhen durch die Herausgabe von Spielmaterialien, aus dem bereitgestellten Spielcontainer, die Attraktivität der Spielfläche. Die Spielplatzpatinnen/ -paten unterstützten mit ihrem Wissen über die Spielplätze die Planungen des Kinderbüros im Rahmen des Sanierungsprogramms.

 

Die Spielplatzpatinnen/ -paten stehen im engen Kontakt mit dem städtischen Kinderbüro, um Informationen über den Zustand des jeweiligen Platzes weiter zu geben und um sich Anregungen für die Ausführung ihres Ehrenamtes einzuholen. Ihre Arbeit wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kinderbüros fachlich begleitet und unterstützt.

 

Insbesondere die aufsuchende Arbeit auf den Spielplätzen und der regelmäßige Kontakt zu den Spielplatzpatinnen/ -paten haben sich bewährt. Diese fachliche und auch die finanzielle Unterstützung sind erforderlich, damit das Konzept der Patenschaften in Oberhausen auch weiterhin ein wichtiges Standbein der Kinder- und Familienfreundlichkeit bleibt.

 

Überall dort, wo Ehrenamtliche bereit sind, sich auf Spielplätzen zu engagieren, entsteht eine verbesserte Spielsituation für die Kinder in Oberhausen.

 

Daher hat das Kinderbüro in der Vergangenheit jedes Jahr eine kleine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Spielplatzpatinnen und Spielplatzpaten organisiert.

Im Jahr 2019 hat das Kinderbüro eine größere Veranstaltung für die Familien der Patenschaften als Dankeschön für den Einsatz in den Jahren 2018 und 2019 geplant. Alle Patinnen und Paten werden gemeinsam mit Ihren Kindern zu einem Kinobesuch mit Rahmenprogramm am 17.03.2019 in den Lichtburg Filmpalast eingeladen. Es besteht die Möglichkeit entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand der Kinder zwischen zwei unterschiedlichen Filmvorschlägen zu wählen. Für die Veranstaltung kalkuliert das Kinderbüro Kosten von maximal 2.300,00 EUR ein. Die tatsächliche Summe errechnet sich aus den tatsächlichen Kinobesucherzahlen und ist auf 450 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt.

 

Die Kosten für das „Dankeschön“ werden aus den o. g. Mitteln beglichen.

 

Spielplatzpatinnen/ -paten können zudem, für ihren Einsatz die Ehrenamtskarte und den Engagement-Nachweis erhalten.

Loading...