Berichtsvorlage - M/16/4454-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist der Bereich 3-1 / Kinder und Jugend für die Prüfung von Anträgen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII zuständig.

 

Dem Jugendhilfeausschuss obliegt die Beschlussfassung der Anerkennung als freier Träger nach erfolgter Prüfung durch die Fachverwaltung.

 

Um Interessenten aus Vereinen und anderen Gruppierungen sowie der Fachöffentlichkeit Transparenz über das Verfahren zu verschaffen, legt die Fachverwaltung hiermit die „Grundsätze der Stadt Oberhausen für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII“ vor.

 

Die Grundsätze sind als Anlage angehängt. Bestandteil dieser Grundsätze ist ein Merkblatt für mögliche Antragsteller.

Reduzieren

Anlagen

Loading...