Beschlussvorlage - B/16/4414-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen

 

1. verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse;

 

2. beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

310006010101000

KTE John- Lennon-Platz

785100

Auszahlungen f. Hochbau-maßnahmen

305.000,00

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe 2019 der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksachen Nr.: B/16/1046-01 „Neubau von städtischen Kindertageseinrichtungen“

 

Drucksachen Nr.: B/16/3596-01 „Neubau städtische Kindertageseinrichtung (KTE) John-Lennon-Platz (Villa Kunterbunt II); hier: Auftragserhöhung Erdarbeiten“

 

 

Konsequenzen

 

a)   Finanzielle

 

 keine [   ]

 

 ja [ X ]

 

b)   Sonstige

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

In der ursprünglichen Kostenannahme wurden Baukosten einschließlich HOAI-Kosten in Höhe von 1.682.000,00 EUR in der Vorplanung ermittelt. Bei Kostenschätzungen sind Abweichungen von +/- 30 % gemäß einschlägiger Rechtsprechung einzuräumen. Mit einer Kostenberechnung aus 2018 ist der Gesamtkostenbedarf auf 2.190.162,86 EUR angestiegen. Darin enthalten waren aber die bisher nicht einkalkulierten Umbauten im Bestand. Die Kosten konnten mit vorhandenen Haushaltsmitteln gedeckt werden. Bei Kostenberechnungen ist weiterhin eine Abweichung von +/- 10 % gemäß einschlägiger Rechtsprechung hinzunehmen.

 

Den Auszahlungen stehen Einzahlungen in Form von Zuschussmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 306.000,00 EUR gegenüber, die für den U3-Ausbau mit Zuwendungsbescheid vom 09.06.2015 bewilligt wurden. Ein weiterer Zuschuss wurde mit Bescheid vom 07.09.2016 für den Ü3-Ausbau mit einem Volumen von 684.000,00 EUR bewilligt. Somit wird die Errichtung der KTE Villa Kunterbunt II mit insgesamt 990.000,00 EUR gefördert. Da die Förderung abhängig von den neu zu schaffenden KTE-Plätzen ist, führen Mehrkosten nicht zu erhöhten Fördersummen.

 

Anhand der jetzt eingegangenen Schlussrechnungen stehen nun die Gesamtkosten in Höhe von 2.411.917,36 EUR (brutto inkl. HOAI-Kosten) fest. Darüber hinaus fallen noch weitere Kosten hinsichtlich des Umbaus im Bestand an, der aktuell noch in Arbeit ist. Die Beauftragungen der entsprechenden Firmen sind erfolgt. Die OGM GmbH kalkuliert mit weiteren Kosten in Höhe von 33.500,00 EUR. Aufgrund des Stands der Arbeiten wird von keinen weiteren Mehrkosten ausgegangen. Somit betragen die voraussichtlichen Gesamtkosten für den Neubau der KTE, des zusätzlichen Mehrzweckraumes und die Umbauarbeiten im Bestand voraussichtlich rund 2.445.417,36 EUR.

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten hat verschiedene Gründe. Zum einen ist, wie bereits mehrfach berichtet, die Marktlage inzwischen sehr schwer kalkulierbar aufgrund der hohen Auftragslagen der ausführenden Firmen. Um die einzelnen Aufträge bewarben sich weniger Bieter mit überwiegend höheren Kosten, als anfangs kalkuliert.

 

Zum anderen entstanden bei sieben Firmen (u. a. Erd- und Trockenbauarbeiten) gravierende Mehrkosten (vgl. Drucksache-Nr. B/16/3596-01). Sechs Schlussrechnungen davon wurden erst im Dezember 2018 bzw. später gestellt. Zwei dieser Mehrkosten fielen bei den Gewerken Dachdecker- und Elektroarbeiten an, die noch nicht angewiesen werden konnten. Durch zusätzliche Forderungen seitens des Brandschutzes und der EVO GmbH (im Zuge der Bauarbeiten wurde eine Leistungserhöhung und Wandlermessung gefordert) beziehungsweise durch Planungsänderungen am Dachgefälle kamen die Mehrkosten hierbei zustande. Allein die Mehrkosten dieser beiden Gewerke umfassen rund 200.000,00 EUR. Ein separater politischer Beschluss ist zur Zahlung der einzelnen Schlussrechnungen gemäß der Zuständigkeitsordnung der Stadt Oberhausen nicht notwendig.

 

Gemäß Planung sollten die Arbeiten in 2018 abgeschlossen und abgerechnet sein, jedoch gingen mehrere Schlussrechnungen, wie auch die erwähnten Mehrkosten, erst nach dem Abschluss des investiven Haushaltes 2018 ein. Verzögerungen zum Ende der Baumaßnahmen führten dazu, dass die Umbauten im Bestand erst verspätet begonnen werden konnten und noch andauern. Entsprechend der ursprünglichen Bauzeitenplanung wurden in 2018 keine Finanzmittel für den Haushalt 2019 angemeldet.

 

Es werden zur Zahlung der Schlussrechnungen noch 305.000,00 EUR benötigt.

 

Da die endgültigen Abrechnungssummen erst Ende Januar 2019 bekannt waren, musste auf eine Kenntnisnahme bzw. Vorberatung durch die zuständigen Gremien verzichtet werden. Die Firmen haben ihre Arbeiten geleistet und haben einen rechtlichen Anspruch auf fristgerechte Entlohnung.

 

 

 

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