Beschlussvorlage - B/16/4412-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Auf die Vorberatung durch Ausschüsse wird gemäß §1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister vom 23.03.2015 verzichtet.

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen von 30.000,00 EUR in dem Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe beim Auftrag 310006010190 – Kindergärten, Kostenart: 543188 – „FL Beschaffungswesen–OGM“ für das Haushaltsjahr 2018 zu.

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Einsparungen im Rahmen der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135D.

Reduzieren

Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x ]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Am 02.01.2019 wurde für die Fertigstellung von zwei Neubauten von städtischen Kindertageseinrichtungen in 2018 überplanmäßige Aufwendungen im DR 40000031 FL Beschaffungswesen von 90.760,00 EUR beantragt und auch bereitgestellt. Die beiden Neubauten mussten mit Ge- und Verbrauchsgütern ausgestattet werden. Die hierfür anfallenden zusätzlichen Aufwendungen wurden im Haushalt 2018 nicht eingeplant und mussten überplanmäßig beantragt werden.

 

Wie sich nun herausstellt, reichen die zusätzlichen Mittel von 90.760,00 EUR nicht aus, um die vorliegenden OGM-Rechnungen für den Monat Dezember 2018 zu begleichen. Insgesamt werden weitere rd. 30.000 EUR an überplanmäßigen Aufwendungen benötigt.

 

Bei der Hochrechnung der Gesamtausgaben für den Antrag auf Gewährung von überplanmäßigen Aufwendungen vom 02.01.2019 wurden folgende Aufwendungen nicht berücksichtigt:

 

Anteile aus den Rechnungen der OGM GmbH an den Bereich 3-2/ Soziales, die dem Bereich 3-1/ Kinder, Jugend zugeordnet werden:

 

Druck/Grafik       19.100,00 EUR

Post/Botendienste      14.600,00 EUR

 

Die OGM-Rechnung Post/Botendienste, die an den Bereich 3-2/ Soziales gesandt werden, beinhalten Aufwendungen der Bereiche 3-1/Kinder, Jugend und 3-2/Soziales. Die Rechnungen, insbesondere die Rechnung Post/Botendienste können nicht näher geprüft werden, da die Leistungen nicht aufgeschlüsselt sind. Aus diesem Grunde werden die Rechnungen nach einem Verteilungsschlüssel 60% Jugend und 40 % Soziales verteilt und abgerechnet.

 

Im Monat Dezember 2018 sind diese Aufwendungen außergewöhnlich hoch, da für den Fachbereich 3-1-70/Unterhalt, Rechtliche Vertretung Mitte Dezember 6.000 Bescheide versandt wurden aufgrund der UVG-Gesetzesänderung zum 01.01.2019.

 

Insgesamt ergibt sich beim Deckungsring D40000031 FL Beschaffungswesen im Haushaltsjahr 2018 somit ein Mehrbedarf von 120.760 EUR.

 

 

Loading...