Beschlussvorlage - B/16/4421-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte „Volksfestsatzung“.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Aufgrund der notwendigen Maßnahmen zur Terrorabwehr im Rahmen des Sicherheitskonzeptes war eine Kostendeckung der Kirmessen 2017 und 2018 nicht möglich.

 

In der Folge der tragischen Terroranschläge mit Fahrzeugen in Nizza und Berlin wurden im Rahmen der Fronleichnamskirmes 2017 und 2018 in Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und Ordnungsbehörde Durchfahrtssperren an neuralgischen Punkten auf der Kirmesfläche errichtet. Diese Sperren mussten bei einer Fachfirma angemietet werden. Diese übernahm auch Anlieferung und Aufstellung. Zusätzlich mussten mobile Sperren mit zusätzlichem Sicherheitspersonal ausgestattet werden. Daraus entstand ein erheblicher Mehraufwand.

Aus den bislang veranschlagten Gebühren für die Teilnehmer der Fronleichnamskirmes sind diese Mehrausgaben nicht zu erwirtschaften. Es ist daher notwendig, eine Erhöhung der Gebühren in Form von 10 % bis 20 % vorzunehmen (siehe Anlage). Die Anhebung der Gebühren bei den verschiedenen Sparten erfolgt nicht linear. Bei der Festlegung der unterschiedlich hohen Steigerungsraten wurden die unterschiedlich hohen Investitionskosten der Teilnehmer, Attraktivität der Geschäfte für die Veranstaltung und erzielbare geschätzte Umsätze berücksichtigt, um hierdurch eine möglichst gleichmäßige Lastenverteilung der unabwendbaren Gebührenerhöhung zu erzielen. Diese Erhöhung reicht aus, um einen Mehrertrag von 35.000 Euro zu generieren.

 

Die Gebühren für die Kirmessen in Schmachtendorf und Königshardt werden gemäß der Anlage zur Volksfestsatzung auf Grundlage der Gebühren zur Sterkrader Fronleichnamskirmes berechnet. Je angefangener qm Standfläche beträgt die Gebühr für die Schmachtendorfer und Königshardter Kirmes jeweils 30 % der unter I in der Anlage aufgeführten Gebühren. Somit hat die Erhöhung der Gebühren auch direkte Auswirkungen auf die Gebühren der „Stadtteil Kirmessen“.

 

Zusätzlich werden an gewissen Positionen Einsparmaßnahmen umgesetzt (zum Beispiel Anpassung der Wasserverteilung) um die restlichen Mehrausgaben zu decken.

 

Eine Erhöhung der Gebühren darüber hinaus würde die Durchführung der Veranstaltung gefährden, da in diesem Fall attraktive Fahrgeschäfte nicht mehr bereit wären, an der Veranstaltung teilzunehmen, da sich Aufwand und Ertrag wirtschaftlich nicht rechnen würden.

 

Die Fronleichnamskirmes lebt aber explizit von Attraktionen gerade im Bereich der Großfahrgeschäfte. Die Folge wäre ein erheblicher Attraktivitätsverlust der Fronleichnamskirmes, verbunden mit einem Imageverlust für die Stadt Oberhausen, da die Fronleichnamskirmes eines der Aushängeschilder für die Stadt Oberhausen ist und etwa 1 Million Besucher generiert. Die Fronleichnamskirmes gehört nunmehr seit Jahrzehnten zu den anerkannt führenden Volksfesten in Deutschland und ist deshalb weit über die Region hinaus bekannt. Sie ist damit nicht nur für die Beschicker ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, sondern auch für die Stadt Oberhausen ein Werbeträger und nicht mehr „wegzudenkendes“ anerkanntes Kulturgut.

 

Die bislang erhobenen Gebühren sind bereits nach Art der teilnehmenden Geschäfte in Bezug auf Aufwand und Ertrag differenziert gestaltet.

 

Aufgrund des BFH-Urteils vom 13.02.2014 (V R 5/13) ist die Vermietung der Standflächen umsatzsteuerfrei. Somit müssen die in der Anlage zur Volksfestsatzung aufgeführten Absätze zur Mehrwertsteuer entfallen.

 

 

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Anlagen

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