Antragsvorlage - A/16/4432-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu prüfen

 

  1. wie eine auf die Belange der Stadt Oberhausen abgestimmte Grün- und Gestaltungssatzung für Vorgärten und gewerbliche Lager- und Ausstellungsflächen zu erlassen ist, die in künftigen Bebauungsplänen für neue Wohn- und Gewerbegebiete die Gartengestaltung mit Schotter, Kies und Split ausschließt und

 

  1. ob z.B. Hauseigentümer*innen die sich verpflichten, ihre Vorgärten ökologisch auszurichten, für die Dauer von zwei Jahren einen Zuschuss in Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer B aus einem einzurichtenden Fördertopf „Ökologische Vorgärten“ erhalten können. Zugrundeliegende Kriterien für den Zuschuss müssen dabei definiert werden. Weitere Kriterien für eine anreizorientierte Gestaltung bzw. Umgestaltung von Vorgärten sind zu erarbeiten und diese den zuständigen Gremien für den Beratungsgang Juni/Juli 2019 vorzulegen.
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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Der Verband für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau warnt, dass Schotter- und Steinflächen oft angelegt werden, da sie als pflegeleichter angesehen seien. Dabei ist das Gegenteil der Fall. Unkraut und Moos führen über die Jahre zu höherem Arbeitsaufwand. Gleichzeitig sind erhöhte Bodenaustrocknung, fehlende Nahrungsquellen und Lebensräume für Tiere und geringere Sauerstoffproduktion die Folge.

 

Aus diesem Grund beabsichtigt die DIE LINKE.LISTE den Antrag „Steinzeit in den Vorgärten beenden – Erarbeitung einer Vorgartensartensatzung für neue Wohngebiete – Anreize schaffen für die Umgestaltung von bereits versiegelten Vorgärten“ um einen Prüfauftrag für eine Gestaltungssatzung für Gewerbegebiete zu ergänzen.

 

Seit dem 14.09.2017 hat zum Beispiel die Stadt Aachen eine Grün- und Gestaltungssatzung, die auch Park- und Lagerflächen von Gewerbebetrieben einbezieht.

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