Beschlussvorlage - B/16/4417-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschläge

 

1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2. Der Rat der Stadt stimmt der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes in Höhe von 35.660,00 € im NKF- Haushalt 2018 beim Auftrag 460001110102 - Ordnungswidrigkeiten, Sachkonto 543115 - Fremdleistungen (FL) Postaufwendungen Bereich 4-6/Recht zu.

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Einsparung der Mehraufwendungen im Rahmen der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP- Maßnahme 135 D wird angestrebt, jedoch kann zum aktuellen Zeitpunkt die Umsetzbarkeit nicht abschließend verbindlich beurteilt werden.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

I) Beschlussvorschlag zu 1. (Verzicht auf Vorberatung):

 

Am 28.01.2019 sind dem Bereich 1-1/Finanzen drei (eine Rechnung bezieht sich auf November 2018) Rechnungen der OGM GmbH zugegangen, welche vom Rechtsbereich in Anspruch genommene Fremdleistungen (FL) im Abrechnungsmonat Dezember 2018 betreffen. Mit Email vom gleichen Tage hat der Bereich 1-1/Finanzen dem Rechtsbereich mitgeteilt, dass die für die Fremdleistungen (FL), Bereich 4-6/Recht, zur Verfügung stehenden Mittel annähernd erschöpft sind und gleichzeitig die Gesamthöhe der noch für Dezember 2018 eingegangenen Rechnungsbeträge mitgeteilt.

 

Aufgrund dieser zeitlichen Rahmenbedingungen war es unmöglich, die Angelegenheit auf die Tagesordnung für die Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 07.02.2019 zu setzen; die Frist hierfür bzw. für die Vorlage der vervielfältigten Drucksachen beim Schriftführer des Finanz- und Personalausschusses endete am 28.01.2019 um 07:00 Uhr. Allerdings war es wegen des aus vielfältigen Gründen im Rechtsbereich zu verzeichnenden Arbeitsanfalls auch nicht möglich, die vorliegende Drucksache für die Aufnahme in die Nachtragstagesordnung für die o. g. Sitzung aufzunehmen; die entsprechende Frist endete am 01.02.2019, 07:00 Uhr.

 

Aus diesem Grunde wird der Rat gebeten, auf die Vorberatung durch Ausschüsse zu verzichten.

 

 

II) Beschlussvorschlag zu 2. (Überplanmäßiger Aufwand):

 

Bereits im Oktober 2018 wurde der Verwaltung bewusst, dass die auf dem vorstehend genannten Sachkonto für das Haushaltsjahr 2018 für Fremdleistungen (FL) Bereich 4-6/Recht zur Verfügung stehenden Mittel nicht auskömmlich sind. Der Rechtsbereich hat daher in Abstimmung mit dem Bereich 1-1/Finanzen den Stadtkämmerer gebeten, im Rahmen seiner Zuständigkeiten einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 90.000,00 € zuzustimmen. Als wesentliche Ursache für den Mehraufwand wurde dem Stadtkämmerer seinerzeit mitgeteilt, dass im Jahre 2018 deutlich mehr Bußgeldbescheide versendet worden waren, als in den Jahren 2016 und 2017; die entsprechenden Zahlen für die Vergleichszeiträume stellten sich wie folgt dar:

 

Bußgeldbescheide 01.01.2016 – 14.10.2016        Anzahl: 27.604

Bußgeldbescheide 01.01.2017 – 14.10.2017        Anzahl: 29.279

Bußgeldbescheide 01.01.2018 – 14.10.2018        Anzahl: 32.933

 

Auf der Grundlage dieser Angaben hat der Stadtkämmerer der beantragten überplanmäßigen Mittelbereitstellung zugestimmt.

 

Nunmehr ist festzustellen, dass der zusätzliche Betrag von 90.000,00 € entgegen der im Oktober 2018 vorgenommenen Einschätzung nicht für das restliche Jahr 2018 ausreichte.

 

Die aus dem Deckungsring Fremdleistungen 4-6 (D40000046) o. g. Sachkonto zu begleichenden Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

 

-          Druck und Grafik                    7.746,17 €

-          FL Post (Porto)                     24.796,32 €

-          Beschaffungen                          562,72 €

-          Beschaffungen                       2.822,92 €

Summe                       35.928,13 €

Im Deckungsring Fremdleistungen 4-6 (D40000046) sind noch 274,13 € verfügbar, somit ergibt sich ein Fehlbedarf iHv. rund 35.660,00 €.

 

Bereits aufgrund des auf Postaufwendungen beruhenden Rechnungsbetrages iHv. 24.796,32 € kann weiterhin davon ausgegangen werden, dass der erhöhte Aufwand auf die im Vergleich zu den Vorjahren erheblich gestiegene Anzahl an Verfahren des Fachbereichs 4-6-30/Bußgeldstelle mit stadteigenen Messeinrichtungen sowie an Bußgeldbescheiden zurückzuführen ist; insofern stellen sich die Jahresstatistiken für die Jahre 2016 bis 2018 wie folgt dar:


2016:        Verfahren 4-6-30: 19.276        Bußgeldbescheide: 31.097

2017:        Verfahren 4-6-30: 34.155        Bußgeldbescheide: 35.631

2018:        Verfahren 4-6-30: 49.332        Bußgeldbescheide: 37.652

 

Der im Verhältnis zur Verfahrensanzahl geringere Anstieg der Zahl der Bußgeldbescheide ist darin begründet, dass eine Vielzahl der festgestellten Verstöße im Verwarngeldbereich angesiedelt ist; erhöhte Postaufwendungen entstehen jedoch selbstverständlich auch aufgrund dieser Fallzahlsteigerung.

 

 

Deckungsvorschlag

 

Die Einsparung der Mehraufwendungen im Rahmen der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP- Maßnahme 135 D wird angestrebt, jedoch kann zum aktuellen Zeitpunkt die Umsetzbarkeit nicht abschließend verbindlich beurteilt werden.

 

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