Beschlussvorlage - B/16/4408-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Gemäß §§ 3 und 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 07. Juli 1987 (GV. NRW S. 220) zuletzt geändert durch die Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 28.08.2018 (GV. NRW S. 468) werden zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses für die Zeit vom 10.02.2019 bis 09.02.2024 bestellt:

 

 

 

Vorsitzende:   Frau Leitende Rechtsdirektorin Christiane Wenzel

Leiterin des Rechtsamtes der Stadt Dinslaken         

 

Vertreterin:   Frau Ass. iur. Katharina Diekmann

    Juristin im Rechtsamt der Stadt Dinslaken

 

Vermessungs-   Herr Leitender Vermessungsdirektor Matthias Lincke

sachverständiger:  Amtsleiter für Geodatenmanagement, Vermessung, Kataster

und Wohnbauförderung der Stadt Mülheim an der Ruhr

 

Vertreterin:   Frau Dipl.-Ing. Christiane Michel

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen vom 03.02.2014 (Drucksache Nr. B/15/3215-01)

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ x ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07. Juli 1987 (GB. NRW S. 220) zuletzt geändert durch die Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 28.08.2018 (GV. NRW S. 468) hat der Rat der Stadt zur Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu bestellen.

 

Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern einschließlich der oder des Vorsitzenden. Die oder der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst, ein Mitglied die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen oder als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen zugelassen und ein Mitglied Sachverständige oder Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein; diese Personen dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde sein oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen. Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde angehören.

 

Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind eine oder mehrere Personen als Vertretung zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen wie das vertretene Mitglied erfüllen müssen.

Die Amtszeit der derzeitigen sachverständigen Mitglieder - mit Ausnahme der  Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten - endet am 09.02.2019. Die sachverständigen Mitglieder und ihre Vertreter müssen daher zur Fortführung der Umlegung neu bestellt werden.

 

Der bisherige Vorsitzende Herr Dr. Klemens Kreul, scheidet aus Altergründen aus. Frau Wenzel war bereits stellvertretende Vorsitzende des Umlegungsausschusses und hat sich für eine Wiederwahl zur Verfügung gestellt.

 

Frau Katharina Diekmann soll als stellvertretende Vorsitzende neu bestellt werden. Sie ist bei der Stadt Dinslaken als Juristin eingestellt und ist im Fachdienst Recht für das Baurecht zuständig.

 

Herr Lincke und Frau Michel waren bereits als Vermessungssachverständige Mitglieder des Umlegungsausschusses und haben sich für eine Wiederbestellung zur Verfügung gestellt.

 

Die aus den Mitgliedern des Rates bestellten Mitglieder des Umlegungsausschusses bleiben im Amt, bis der neugewählte Rat ihre Nachfolge geregelt hat.

Nach § 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches beträgt die Amtsdauer der neu bestellten Mitglieder des Umlegungsausschusses fünf Jahre. Die Wiederbestellung ist zulässig.

Loading...