Beschlussvorlage - B/16/4364-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Beirat des Stadtteilprojektes „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“.

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen bestimmt für die Dauer der aktuellen Wahlperiode des Rates der Stadt Oberhausen die folgenden stimmberechtigten Mitglieder des Beirates gem. § 2 Abs. 3 und § 3 der Geschäftsordnung für den Beirat des Stadterneuerungsprojektes „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“.

 

Stimmberechtigte Mitglieder:

1)   Sieben stimmberechtigte Mitglieder und ihre Stellvertreter/ Stellvertreterinnen, die der Rat der Stadt Oberhausen aus dem Kreis der Mitglieder der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen nach den Wahlgrundsätzen des § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bestellt.

 

 Stimmberechtigte Mitglieder Stellvertreter/Stellvertreterin

1. _________________________ 1. _________________________

2. _________________________ 2. _________________________

3. _________________________ 3. _________________________

4. _________________________ 4. _________________________

5. _________________________ 5. _________________________

6. _________________________ 6. _________________________

7. _________________________ 7. _________________________

 

2)   Acht stimmberechtigte Mitglieder und ihre Stellvertreter / Stellvertreterinnen, die der Rat der Stadt Oberhausen auf Vorschlag der in § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat des Stadterneuerungsprojektes „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“ genannten Institutionen, Gremien und Interessenvertretungen bestellt:

 

  • 1 Sitz für eine/n Vertreter/in der evangelischen Kirche
  • 1 Sitz für eine/n Vertreter/in der katholischen Kirche
  • 1 Sitz für eine/n Vertreter/in des Integrationsrates
  • 1 Sitz für eine/n Vertreter/in des Jugendparlamentes
  • 1 Sitz für eine/n Vertreter/in der AG der Wohlfahrtsverbände
  • 1 Sitz für eine/n Vertreter/in des CityO.-Management e.V.
  • 1 Sitz für den Berater Handelsentwicklung
  • 1 Sitz für eine/n Vertreter/in des Einzelhandelsverbands Ruhr e.V.

 

Die Vertreter / Vertreterinnen und ihre Stellvertreter / Stellvertreterinnen werden von den vorgenannten Institutionen, Gremien und Interessenvertretungen benannt.

 

3)   Vier stimmberechtigte Mitglieder und ihre Stellvertreter / Stellvertreterinnen, die der Rat der Stadt Oberhausen auf Vorschlag der in § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat des Stadterneuerungsprojektes „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“ genannten Akteure bestellt:

 

  • 1 Sitz für eine/n Vertreter/in der Akteure des Kulturbereichs
  • 1 Sitz für eine/n Vertreter/in der Vereine
  • 2 Sitze für Vertreter/innen aus der Bürgerschaft

 

Die Vertreter / Vertreterinnen und ihre Stellvertreter / Stellvertreterinnen der Akteure des Kulturbereichs, der Vereine und der Bürgerschaft werden über ein Auswahlverfahren ermittelt.

 

Beratende Mitglieder:

 

(1)     Geborenes beratendes Mitglied aus der Verwaltung ist die zuständige Beigeordnete für die Stadterneuerung.

 

(2)     Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Oberhausen entsendet ein beratendes Mitglied in den Beirat.

 

(3)     Die im Rat der Stadt Oberhausen vertretenen Parteien (Fraktionen, Gruppen), die nicht bereits durch ein stimmberechtigtes Mitglied vertreten sind, entsenden jeweils ein beratendes Mitglied in den Beirat.

 

Zusammenfassend sind folgende beratende Mitglieder zu benennen:

 

  1. Frau Beigeordnete Sabine Lauxen _________________
  2. _____________________________________________
  3. _____________________________________________
  4. _____________________________________________

 

Weitere beratende Mitglieder können bei Bedarf sowohl dauerhaft als auch themenbezogen zugelassen werden.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

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Sachverhalt

Begründung

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Brückenschlag“ beschlossen.

 

Zur Begleitung, Beratung und Steuerung des aktuell anlaufenden und sich über die nächsten Jahre vollziehenden Stadterneuerungsprozesses Brückenschlag sowie als Beschlussgremium für die Vergabe von Zuwendungen aus dem „Verfügungsfonds für bewohnerschaftliches Engagement“ (Verfügungsfonds nach Nr. 17 Städtebauförderrichtlinien 2008) soll ein Beirat eingerichtet werden. Dieser begleitet die Projektarbeit über den gesamten Zeitraum des Stadterneuerungsprozesses.

 

Der Beirat berät über alle anstehenden Projekte und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Stadterneuerungsprozess. Er nimmt eine wichtige Lenkungs- und Kontrollfunktion innerhalb des Stadterneuerungsprozesses wahr und spricht Empfehlungen an die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen aus.

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Anlagen

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