Beschlussvorlage - B/16/4353-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungProjekt mit Zuwendungsmitteln: Digitalisierung als Schlüssel zum Klimaschutz- intelligentes Energiemanagement von insbesondere Lehrschwimmbecken -Das Oberhausener Modell (DISKO)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- K. Hußmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.02.2019
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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07.03.2019
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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21.03.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 (1) S. 3 GO NW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Herrn Wolfgang Große Brömer am 07.01.2019 (Drucksache-Nr. B/16/4306) gemäß § 60 (1) S. 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister Daniel Schranz und das Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW folgende Entscheidungen:
Den außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für investive Leistungen wird wie nachfolgend aufgeführt zugestimmt:
Investitionsnummer Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag EUR brutto
330003010005000 Lehrschwimm- 785101 AiB Hochbau 290.600,00
becken HOAI
330003010005000 Lehrschwimm- 785120 AiB Hochbau 29.100,00
becken HOAI
OGM GmbH
Deckungsvorschlag:
Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die Kreditvorgabe 2019 wird eingehalten.
Sachverhalt
Begründung
Die von der Stadt Oberhausen - Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz (2-2-30) - eingereichte Umsetzungsstrategie „Digitalisierung als Schlüssel zum Klimaschutz - intelligentes Energiemanagement von Lehrschwimmbädern - Das Oberhausener Modell (DISKO)“ hat erfolgreich die erste Stufe des zweistufigen Antragsverfahrens durchlaufen und erhielt vom Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalens am 23.10.2018 als eine der 17 Gewinner-Kommunen des zweiten Förderaufrufs „KommunalerKlimaschutz.NRW“ eine Empfehlung zur weiteren Umsetzung. In der nun startenden Qualifizierungsphase muss die Stadt Oberhausen ihre Umsetzungsstrategie, die am 29.11.2018 in einer Besprechung bei der Bezirksregierung Düsseldorf konkretisiert wurde, weiterentwickeln und die endgültigen Bewerbungsunterlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf bis zum 31.03.2019 einreichen.
Für die Erstellung dieser sehr umfangreichen Unterlagen mit aktuellen Kostenschätzungen ist die Beauftragung von folgenden externen Ingenieurbüros zwingend erforderlich:
- Fachplaner Technische Gebäudeausrüstung für Planung Lüftung, Heizung und Digitalisierung
- Architekturbüro mit dem Schwerpunkt ökologische Dämmung
- Büro für Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination
- Schadstoffgutachter
- Statiker
Ein Finanzierungsbeschluss mittels Dringlichkeitsentscheidung ist zwingend notwendig, damit mit der OGM GmbH der Vertrag zur Umsetzung geschlossen und die Aufträge an die vorgenannten Ingenieurbüros Anfang/Mitte Januar 2019 vergeben werden können, um die Antragsunterlagen bis zum 31.03.2019 erstellen zu können. Die nächste zu erreichende Ratssitzung findet erst am 18.02.2019 statt, so dass eine Mittelbereitstellung zu diesem Termin erheblich zu spät wäre, um die notwendigen Arbeiten vergeben zu können.
Bereits in der durch die Bezirksregierung zwingend geforderten Qualifizierungsphase (11/2018 – 03/2019) fallen Planungskosten (HOAI-Phasen 1-3) für die detaillierte Ausarbeitung der Maßnahmen mit insbesondere Kostenberechnungen (auch qualifizierte Kostenschätzung ist nicht ausreichend) an. Diese sind – vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf - förderfähig, wenn die OGM GmbH als Generalplaner beauftragt wird und die Vergabe der externen HOAI-Leistungen nach den Vorgaben des Zuschussnehmers erfolgt. Leistungen der OGM GmbH mit z. B. der Koordination – in der Regel 10 % sowie dem Projektmanagement – sofern nicht ebenfalls extern vergeben, wenn bereits schon in der Qualifizierungsmaßnahme beantragt – sind in jedem Fall zuschussschädlich und führen zu einer Erhöhung des Eigenanteils. Die Kosten hierfür belaufen sich nach einem Angebot der OGM GmbH (inkl. dem Zuschlag für die Koordination durch die OGM GmbH) auf 290.594,14 EUR brutto für externe HOAI-Leistung und 29.059,42 EUR brutto für Leistungen der OGM GmbH als nichtzuschussfähige Kosten.
Nach juristischer Einschätzung der Kommunalagentur NRW ist eine vorzeitige Vergabe für die HOAI-Phasen 1-3 auf Basis der Vorgaben des Zuwendungsgebers förderunschädlich, wobei hier noch die Einschätzung der Bezirksregierung Düsseldorf aussteht. Bei einer evtl. Nichtförderung wäre dieses somit für die Stadt Oberhausen ein Risikobetrag, der aber im Rahmen der Gesamtumsetzung des Projektes unumgänglich vorab bereitgestellt werden muss.
Im NKF-Recht wird es im Jahr 2019 voraussichtlich zu einer gravierenden Gesetzesänderung (Verschiebung investiver/konsumtiver Anteile) kommen. Die dann eventuell neuen Rahmenbedingungen bezüglich der Gesamtfinanzierung müssten dann dementsprechend beachtet oder sogar neu bewertet werden.
Nach derzeitigen Berechnungen werden bei erfolgreicher Umsetzung der geplanten Maßnahmen Energieeinsparungen von über 70 % erreicht. Daraus resultieren im besten Fall CO2-Minderungen von ca. 1.200 t sowie Energiekosteneinsparungen von ca. 300.000 EUR im Jahr.
Die geplanten Gesamtausgaben für die Umsetzung betragen circa 7,9 Millionen EUR. Die beantragte Förderung für die Umsetzung des Vorhabens beträgt 90 %, also ca. 7,1 Millionen EUR. Die Volumina berücksichtigen eine Durchführung als Sanierungsprojekt. Bei einer Neuinvestition bei bis zu vier Lehrschwimmbecken (Prüfung diesbezüglich erfolgt derzeit bei der OGM GmbH) würde sich das Auszahlungs-/Aufwandsbudget um bis zu ca. 2,5 Mio. EUR entsprechend erhöhen und eine evtl. Förderung müsste ggf. schon im Qualifizierungsverfahren nachbeantragt werden. Die Refinanzierungsquote wäre ggf. auch niedriger als die bisher genannten 90 %. Bei der Zuwendung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren vorhabenbezogenen Zuschuss.
Die Finanzierung des Vorhabens ist im Vorfeld grundsätzlich mit der Kämmerei kommuniziert worden, wobei die Verteilung des Eigenanteils derzeit noch nicht absehbar ist. Seitens der Bezirksregierung wurde jedoch bereits zugesichert, dass anders als bei Vergaben von städtebauförderungsmitteln eine flexible Abschlagszahlung jeweils zeitnah nach Antrag der Stadt und den geleisteten Ausgaben erfolgen wird.
Die Erschließung der genannten Energieeinsparpotenziale, ist nicht nur eine Chance zur dauerhaften Entlastung des städtischen Haushalts, sondern vor allem zur erheblichen Reduzierung der CO2-Emissionen. Somit kann ein wichtiger Beitrag zum Erreichen der städtischen Klimaschutzziele geleistet werden, die ohne diese Zuschussmittel nicht realisierbar wären und ansonsten den städtischen Haushalt zu 100 % belasten würden, sollten sie durchgeführt werden.
Hintergrund:
Der Projektaufruf „KommunalerKlimaschutz.NRW“ wurde bereits zum zweiten Mal durchgeführt und richtet sich an Kommunen, die ein integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet oder am European Energy Award teilgenommen haben. 13 Projekte erhielten eine Empfehlung zur Umsetzung durch eine unabhängige Jury. Am Ende der Qualifizierungsphase können die Gewinner-Kommunen eine Förderung für konkrete Maßnahmen beantragen. Erst dann kann die genaue Förderhöhe ermittelt werden.
Im „Operationellen Programm EFRE NRW“ stehen für die Umsetzung der Projekte der 17 Gewinner-Kommunen insgesamt rund 60 Millionen Euro aus Landesmitteln und aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.
