Beschlussvorlage - B/16/4349-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Ferienspiele der Stadt Oberhausen.

 

Mehreinnahmen werden ggf. bei Auftrag 310006050303 „Ferienangebote“ Kostenart 432115 „Ben.-geb.u.ä.Entgelte-sonstige Jugendarb“ vereinnahmt.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine [ ]

 

    ja, siehe Sachdarstellung [x]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Beschreibung des Angebotes

Die Ferienspiele Oberhausen sind ein verlässliches Betreuungsangebot, das in den Oster- und Herbstferien an jeweils neun Standorten stattfindet. In der ersten Ferienhälfte der Sommerferien werden Angebote an 15 Standorten und in der zweiten Ferienhälfte Angebote an acht Standorten im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Die Anzahl der Standorte wurde im Jahr 2016 in den Oster- und Herbstferien um jeweils fünf Standorte erweitert um die Ferienbetreuung für die Kinder des Offenen Ganztages sicherzustellen.

 

An den Ferienspielen können alle Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren teilnehmen. Um den Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Schule zu unterstützen, können auch Kinder im Alter von fünf Jahren teilnehmen, sofern sie nach den Sommerferien eingeschult werden. Der Anmeldestart für das jeweilige Kalenderjahr beginnt für die Kinder aus dem Offenen Ganztag nach den Weihnachtsferien. Alle anderen Kinder können ab den vorab veröffentlichten Anmeldeterminen telefonisch oder über die Ferienspiel-Homepage angemeldet werden.

 

Um eine individuell optimale Betreuung gewährleisten zu können, bieten die Ferienspiele drei verschiedene Betreuungszeiten an:

 

Ferienspiele classic:   9:00 bis 13:00 Uhr

Ferienspiele xl:   7:30 bis 14:00 Uhr

Ferienspiele xxl:   7:30 bis 16:00 Uhr

(Teilnahme am Mittagessen nur bei xl und xxl möglich)

Das Angebot in den sechswöchigen Sommerferien ist in zwei Blöcke zu je drei Wochen aufgeteilt (Sommer 1 und Sommer 2).

 

Betreut werden die Kinder durch ehrenamtliche Teamer, die durch pädagogisch geschultes Personal angeleitet werden. Teamer und Leitungen werden durch mehrere Schulungen auf ihre Aufgabe vorbereitet. Der Betreuungsschlüssel beträgt exklusive Leitung eins zu acht.

 

2. Anlass für die Erstellung einer Benutzungs- und Entgeltordnung

 

Für die Teilnehmenden und ihre Eltern ergibt sich aus der Benutzungs- und Entgeltordnung Rechtssicherheit. An- und Abmeldemodalitäten sind erstmals rechtsverbindlich festgelegt.
Mit der Benutzungs- und Entgeltordnung, die in Abstimmung mit dem Bereich 4-6/Recht erstellt wurde, ist es der Stadt rechtsverbindlich möglich, bei Unterlassung der Zahlung der Entgelte oder Fehlverhalten der Kinder zu reagieren. Dementsprechend ist das städtisch eingesetzte Personal rechtlich abgesichert.


3. Entgelte für die Ferienspiele

3.1 Finanzielle Auswirkung

 

Die Entgelte für die Ferienspiele wurden letztmalig 2008 angepasst.

Um eine für den Nutzer nachvollziehbare Entgeltordnung zu erstellen, wurde bei den neuen Entgelten ein Stundenbasiertes Entgeltsystem entwickelt. Es wurde für Vollzahler ein Stundensatz von 0,60 EUR und für Leistungsbezieher ein um 33,3% reduzierter Stundensatz in Höhe von 0,40 EUR festgelegt. (Bisherige Entgelte: Vollzahler 0,33 – 0,62 EUR, Leistungsbezieher 0,00 – 0,43 EUR). Für das Mittagessen werden wie in den Jahren zuvor pro Mahlzeit 3,00 Euro berechnet.

Im Jahr 2018 nahmen Leistungsbezieher an folgenden Varianten an den Ferienspielen teil:

 

classic: 128

xl:    63

xxl:  121

 

Die Teilnahme an den Ferienspielen gilt als Teilhabe am kulturellen Leben. Somit kann sie mit Mitteln aus Bildung- und Teilhabe im Rahmen des persönlichen Budgets finanziert werden.

 

Eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Entgelte ab 2020 zeigt folgende Übersicht:

 

 

bisherige Entgelte

neue Entgelte

Typ

Uhrzeit

1.Kind

1.Kind

gerundet

Ostern 8 Tage

 

 

 

 

Vollzahler

 

 

 

 

classic

9:00 bis 13:00 Uhr

15,00 EUR

19,20 EUR

19,00 EUR

xl

7:30 bis 14:00 Uhr

30,00 EUR

31,20 EUR

31,00 EUR

xxl

7:30 bis 16:00 Uhr

40,00 EUR

40,80 EUR

41,00 EUR

 

 

 

 

 

Mittagessen

Nur xl & xxl

24,00 EUR

24,00 EUR

24,00 EUR

 

 

 

 

 

Leistungsbezieher

 

 

 

 

classic

9:00 bis 13:00 Uhr

0 EUR

12,80 EUR

12,50 EUR

xl

7:30 bis 14:00 Uhr

15,00 EUR

20,80 EUR

21,00 EUR

xxl

7:30 bis 16:00 Uhr

25,00 EUR

27,20 EUR

27,00 EUR

 

 

 

 

 

Mittagessen

Nur xl & xxl

24,00 EUR

24,00 EUR

24,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sommer 15 Tage

 

 

 

 

Vollzahler

 

 

 

 

classic

9:00 bis 13:00 Uhr

20,00 EUR

36,00 EUR

36,00 EUR

xl

7:30 bis 14:00 Uhr

55,00 EUR

58,50 EUR

59,00 EUR

xxl

7:30 bis 16:00 Uhr

75,00 EUR

76,50 EUR

77,00 EUR

 

 

 

 

 

Mittagessen

Nur xl & xxl

45,00 EUR

45,00 EUR

45,00 EUR

 

 

 

 

 

Leistungsbezieher

 

 

 

 

classic

9:00 bis 13:00 Uhr

0 EUR

24,00 EUR

24,00 EUR

xl

7:30 bis 14:00 Uhr

35,00 EUR

39,00 EUR

39,00 EUR

xxl

7:30 bis 16:00 Uhr

55,00 EUR

51,00 EUR

51,00 EUR

 

 

 

 

 

Mittagessen

Nur xl & xxl

45,00 EUR

45,00 EUR

45,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herbst 10 Tage

 

 

 

 

Vollzahler

 

 

 

 

classic

9:00 bis 13:00 Uhr

15,00 EUR

24,00 EUR

24,00 EUR

xl

7:30 bis 14:00 Uhr

40,00 EUR

39,00 EUR

39,00 EUR

xxl

7:30 bis 16:00 Uhr

50,00 EUR

51,00 EUR

51,00 EUR

 

 

 

 

 

Mittagessen

Nur xl & xxl

30,00 EUR

30,00 EUR

30,00 EUR

 

 

 

 

 

Leistungsbezieher

 

 

 

 

classic

9:00 bis 13:00 Uhr

0 EUR

16,00 EUR

16,00 EUR

xl

7:30 bis 14:00 Uhr

25,00 EUR

26,00 EUR

26,00 EUR

xxl

7:30 bis 16:00 Uhr

35,00 EUR

34,00 EUR

34,00 EUR

 

 

 

 

 

Mittagessen

Nur xl & xxl

30,00 EUR

30,00 EUR

30,00 EUR

 

 

 

 

 

 

Geschwisterkinder zahlen in jeder Variante das halbe Entgelt. Das Mittagessen ist davon ausgenommen.

 

Bislang hat die Stadt Kostensteigerungen, insbesondere im Personal- und Honorarbereich, selbst getragen. Darüber hinaus trägt die Entgeltanpassung dazu bei, die Haushaltssicherungsmaßnahme 88 (Kürzung Haushaltsansatz "Ferienspiele" um 10 %) einzuhalten. Bei gleichbleibenden Teilnahmezahlen ist mit Mehreinnahmen von ca. 10.000 EUR zu rechnen.

 

Die Gesamtausgaben für die Ferienspiele liegen bei ca. 300.000 EUR jährlich.

Davon werden über Nutzungsentgelte jährlich ca. 150.000 EUR vereinnahmt.

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Anlagen

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