Beschlussvorlage - B/16/4275-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtsparkasse Oberhausen (SSO)hier: Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Verwaltungsrates der SSO
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Marion Grevenbroich
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.02.2019
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Sachverhalt
Begründung
Herr Sebastian Rauhut war als Mitarbeiter der Sparkasse stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 lit. c des Sparkassengesetzes NRW (SpkG NRW) und ist seit dem 01.10.2018 nicht mehr Mitarbeiter der Sparkasse. Damit hat er die Wählbarkeitsvoraussetzung gemäß § 4 Abs. 1 der Wahlordnung für Sparkassen verloren, so dass er aus dem Verwaltungsrat der Sparkasse ausgeschieden ist. Somit muss ein neues stellvertretendes Mitglied gewählt werden.
Aufgrund der Bestimmungen des § 12 Abs. 5 des Sparkassengesetzes NRW (Anlage 1) wählt für den Fall des Ausscheidens einer Person die Vertretung des Trägers auf Vorschlag derjenigen Gruppe, von der die ausgeschiedene Person vorgeschlagen worden ist, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Diese Verfahrensweise gilt auch für die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates. Ersatzmitglieder aus dem Kreis der Dienstkräfte der Sparkasse sind aus dem Vorschlag der Personalversammlung zu wählen. Die Vorschlagsliste vom 29.04.2014 ist als Anlage 2 beigefügt.
Von den am 29.04.2014 durch die Mitarbeiter der Stadtsparkasse Oberhausen gewählten Bewerbern stehen gemäß Anschreiben der Stadtsparkasse Oberhausen (Anlage 3) die nachfolgend aufgeführten Dienstkräfte der Stadtsparkasse für eine Wahl zur Verfügung:
- Christian Goersch,
- Julia Jansen,
- Marc Schäfer,
- Frank Wrobel,
- Marcel Parussel,
- Pierre Beck,
- Frank Fröhling.
In der Sitzung des Rates am 27.03.2017 sind alle stellvertretenden Mitglieder der Dienstkräfte der Stadtsparkasse Oberhausen auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen von SPD, CDU, Grünen, FDP, der LINKE.Liste, BOB und dem Ratsmitglied Werner Nowak gewählt worden. Somit haben die vorgenannten Mitglieder der Gruppierung im Sinne des § 12 Abs. 5 Sparkassengesetz, auf deren Vorschlag die stellvertretenden Dienstkräfte gewählt wurden, auch das Vorschlagsrecht für den oder die Nachfolger/in der ausgeschiedenen Dienstkraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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28,1 kB
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2 MB
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