Beschlussvorlage - B/16/4410-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Örtliche Planung nach § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen 2018 - 2022(ehem. Alten- und Pflegeplan der Stadt Oberhausen)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Rosemarie Martin
- Verantwortung:
- Herr Bohnes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Seniorenbeirat
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Kenntnisnahme
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06.03.2019
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Vorberatung
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12.03.2019
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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14.03.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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01.04.2019
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Geplant
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Integrationsrat
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Kenntnisnahme
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09.04.2019
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Kenntnisnahme
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10.04.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die dieser Vorlage als Anlage beigefügte „Örtliche Planung nach § 7 APG NRW“ (ehem. Alten- und Pflegeplan) der Stadt Oberhausen für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2022 und beauftragt die Verwaltung mit einer Maßnahmenplanung zu den in der örtlichen Planung ausgesprochenen Handlungsempfehlungen.
Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die dieser Vorlage als Anlage beigefügte „Örtliche Planung nach § 7 APG NRW“ (ehem. Alten- und Pflegeplan) der Stadt Oberhausen für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2022 und beauftragt die Verwaltung mit einer Maßnahmenplanung zu den in der örtlichen Planung ausgesprochenen Handlungsempfehlungen.
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [x]
ja [ ]
b) Sonstige
Es handelt sich um einen Grundsatzbeschluss, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine finanziellen Auswirkungen entfaltet und die Verwaltung zunächst mit einer Maßnahmenplanung beauftragt.
Begründung
1. Ausgangslage:
Die kreisfreien Städte sind verpflichtet die Ergebnisse der örtliche Planung gem. § 7 APG NRW (ehemals „Alten- und Pflegeplanung“) zusammenzustellen. Die örtliche Planung ist zweijährlich fortzuschreiben (Daten-Stichtag: 31.12.2017). Die Planung ist sowohl dem MAGS NRW zu übersenden als auch kostenfrei im Internet und in sonstiger geeigneter Form zu veröffentlichen.
Die aktuelle örtliche Planung berücksichtigt den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2022. Mittelfristige (Jahr 2025) und langfristige (Jahr 2030) Datenprognosen gehen in die Bewertung ein. Daten zur Pflegestatistik basieren auf Auswertungen von Veröffentlichungen der Landesbehörde IT.NRW (Daten-Stichtag: 31.12.2015).
Gegenstand der örtlichen Planung ist die Bestandsaufnahme der pflegerischen Angebote sowie die Ermittlung des zukünftigen Bedarfs (Bedarfsprognose). Aspekte der Teilhabe und altengerechte Quartiersentwicklung sollen berücksichtigt werden. Eine wesentliche Grundlage der Pflegebedarfsprognose ist die Bevölkerungsentwicklung differenziert nach Altersgruppen. Daten zur Bevölkerungsentwicklung wurden vom Bereich 4-5/Statistik zum Stichtag 31.12.2017 zur Verfügung gestellt.
2. Wesentliche Erkenntnisse aus dem beigefügten Bericht sind:
2.1 Pflegebedürftige, Pflegebedürftigkeit:
- Die demografische Entwicklung lässt erwarten, dass der Frauenanteil und der Anteil der Nichtdeutschen bei den Pflegebedürftigen mittelfristig (ab dem Jahr 2025) steigen werden, so dass genderspezifische und kulturspezifische Aspekte (Religion, Ernährung, Sprache) beachtet werden müssen.
- Die vorhandenen Fallzahlen und die zu erwartende Entwicklung bei Demenzerkrankten, Jungen Pflegebedürftigen und pflegebedürftigen Behinderten sprechen bereits jetzt für eine Ausweitung des in Oberhausen vorhandenen pflegerischen Angebotes. Hier sind in Beratungsgesprächen durch die Fachverwaltung die Betreiber von Einrichtungen und Investoren aufzuklären, damit auf dem freien Pflegemarkt mehr Plätze geschaffen werden.
- Der Blick auf gleichgeschlechtliche Lebensweisen ist in der Pflege noch relativ neu. Im Rahmen der Gewährleistung des Selbstbestimmungsrechtes von älteren, pflegebedürftigen Menschen und der sexuellen Orientierung sind hier ebenfalls Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung notwendig. Erste Gespräche wurden über das Büro für Chancengleichheit initiiert.
- Zur Sicherstellung einer qualifizierten pflegerischen Versorgung ist ausreichendes Pflegefachpersonal notwendig (Fachkräftemangel). Pflegeinrichtungen wie Altenheime, ambulante Pflegedienste und Krankenhäuser sind akut vom Fachkräfte- und Nachwuchsmangel betroffen. Der demografische Wandel wird den Fachkräftemangel noch stärker ausweiten. Der Ansatz der Oberhausener „Initiative Pflegeberufe Oberhausen“ (IPO) sollte daher besonders unterstützt und erweitert werden.
2.2. Pflegerische Infrastruktur:
- Hinsichtlich der stationären Versorgung Pflegebedürftiger besteht grundsätzlich kein Handlungsbedarf, da die Anzahl der angebotenen stationären Pflegeplätze den Bedarf bis 2022 deckt.
- Bei der Betreuung durch ambulante Dienste handelt es sich um ein Angebot des freien Pflegemarktes, welches sich durch Angebot und Nachfrage regelt. Aufgrund der Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes ab 01.01.2017 durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) ist von einer steigenden Nachfrage nach ambulanten Diensten auszugehen.
- Zu dem Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen können mangels geeigneter Daten (z. B. Tagesbelegungszahlen) keine belastbaren Aussagen abgegeben werden. Erfahrungswerte und die Nachfrage (teilweise saisonal, Urlaubszeiten) sprechen für einen zusätzlichen Bedarf.
- In der Tagespflege besteht in Oberhausen Bedarf, der durch die hohen Auslastungszahlen verdeutlicht wird. Es ist daher zu begrüßen, dass seit Ende 2016 die Anzahl der Tagespflegeplätze von 102 auf 165 erhöht werden konnte. Aktuell führt die Fachverwaltung Beratungsgespräche mit potenziellen Betreibern, so dass im Jahr 2019 ggfls. ca. 40 weitere Tagespflegeplätze entstehen können. Bei Realisierung dieser Plätze wären der Bedarf und die Auslastung zu prüfen, da eine „Nachfragesättigung“ eintreten könnte.
- Bei der Hospiz- und Palliativversorgung ist Oberhausen mit einem stationären Hospiz und zwei ambulanten Hospizen sowie dem Palliativnetzwerk gut aufgestellt.
- Die Wohnberatung hat eine wichtige Bedeutung bei der Sicherstellung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“. Durch eine präventive und zugehende Beratung kann durch einen altersgerechten Umbau der Wohnung (zumindest barrierearm) ein längerer Verbleib in der eigenen Häuslichkeit erreicht und eine stationäre Versorgung hinausgezögert oder durch weitere flankierende Pflegeleistungen sogar verhindert werden. Für die Stadt Oberhausen, welche im Rahmen der Sozialhilfe erhebliche Beträge für die „Hilfe zur Pflege“ aufbringt, sollten sich durch den Ausbau einer „zugehenden“ Wohnberatung zusätzlich Einsparpotenziale realisieren lassen.
- Hinsichtlich der Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen und der Angebote des Servicewohnens sind keine statistischen Daten vorhanden, so dass keine Aussagen getroffen werden können. Für die Einrichtung weiterer Demenz-Wohngemeinschaften besteht in Oberhausen erheblicher Bedarf.
- Komplementäre ambulante Dienste (Einkauf, Begleitung, Menü-Bring-Dienste) werden in Oberhausen am freien Pflegemarkt angeboten. Mangels statistischer Daten kann keine Aussage zur Bedarfsdeckung abgegeben werden. Aufgrund der prognostizierten demografischen Entwicklung und zunehmender Alterung der Stadtgesellschaft ist mittelfristig bei der Bedarfsprognose von einem steigenden Bedarf auszugehen (gesteigerte Nachfrage).
- Über 52% (Jahr 2015) der Pflegebedürftigen werden in Oberhausen zu Hause von Angehörigen versorgt. Die Angehörigen sind ein wichtiger Garant für das Funktionieren des Pflegesystems. Angehörige (familiale, informelle Pflege) sollen in ihrer herausfordernden Tätigkeit unterstützt und entlastet werden. Qualifizierungskurse und Sprechstunden für Angehörige können angeboten werden. Die kommunale Pflegeberatung ist hier aktiv tätig und bietet auch an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet eine mobile Beratung an.
- Die Oberhausener Ansätze und Entwicklungen in der altersgerechten Quartiersentwicklung sind ausdrücklich zu begrüßen. Eine Verstetigung der Quartiersentwicklung hat erhebliche Bedeutung für gelingende Strukturen im Quartier.
2.3 Kommunale Konferenz Alter und Pflege:
Die Daten zur örtlichen Planung wurden am 27.02. und 08.10.2018 in der Sitzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege vorgestellt (Mitwirkungsrecht) und erörtert.
Anlage
Örtliche Planung gem. § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2022
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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11,2 MB
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