Beschlussvorlage - B/16/4358-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen zum Kindertageseinrichtungsjahr 2019/2020
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Daniela Kolsek
- Verantwortung:
- Herr Deniz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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07.02.2019
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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13.02.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.02.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindertageseinrichtungsjahr 2019/20 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) – unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
- Für die mit freien Trägern für das Kindertageseinrichtungsjahr 2019/20 zur Sicherstellung des Rechtsanspruches vereinbarte Bereitstellung zusätzlicher Plätze in KTE für Kinder von 1 Jahr bis zur Schulpflicht übernimmt die Stadt Oberhausen den Trägeranteil mit 110% der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen. Die mit der 110 %igen Übernahme der Trägeranteile verbundenen Aufwendungen wurden bei der Haushaltsplanung 2019 unter dem Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Kostenart: 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe 36.303.580 EUR berücksichtigt.
- Der Rat der Stadt beschließt für die plusKITA-Förderung gemäß § 16a in Verbindung mit § 21a KiBiz die Fortsetzung des Beschlusses vom 02.07.2014 (Drucksache B/16/0075-01) sowie für die Sprachfördereinrichtungen gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz die Fortsetzung des Beschlusses vom 24.02.2016 (Drucksache B/16/1532-01 in Verbindung mit Drucksache B/16/0075-01).
Sachverhalt
Begründung
1. Planungsverfahren:
Der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend trägt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe u. a. die Planungsverantwortung für die Ausgestaltung der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen (KTE) und in Kindertagespflege (KTP). Dies umfasst sowohl die quantitativen als auch qualitativen Aspekte in der Kindertagesbetreuung.
Seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes im Jahre 2008 ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, für jedes Kindertageseinrichtungsjahr (KJ) eine bedarfsgerechte Planung zu Plätzen und Betreuungsumfängen zu erstellen. Im Rahmen dieser Planung ist festzulegen, welche Platz- bzw. Gruppenformen mit welchen Betreuungsumfängen in den Einrichtungen angeboten werden sollen.
Diese Planung soll den Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung als auch Kindertagespflege) ab einem Jahr bis zur Einschulung sichern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind ebenfalls unter 1-jährige Kinder zu berücksichtigen. Diese Planung ist zum 15. März eines jeden Jahres (gemäß § 19 Abs. 3 KiBiz) mit der Meldung beim LVR abzuschließen, um die erforderlichen Betriebsmittel gemäß des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz) zu sichern. Die Meldung beim LVR erfolgt auf der Grundlage der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt.
Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde der Vorschlag zur zukünftigen Struktur der Oberhausener Kindertageseinrichtungen vom Bereich 3-1/ Kinder, Jugend der Stadt Oberhausen in Abstimmung mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in einem mehrstufigen Planungsprozess erarbeitet. Die Planungsphase beginnt im September nach der Aufnahme der neuen Kinder. Die Planung wird auch dem Jugendamtselternbeirat vorgestellt.
Grundlagen/Ziele für die Entwicklungsplanung für das Kindertageseinrichtungsjahr 2019/20 sind:
- Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt
- Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege für Kinder ab einem Jahr
- Zweckbindung der Investitionsfördermittel für U3-Plätze (Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW zur Inbetriebnahme von investiv geförderten U3-Plätzen vom 22.02.2013)
- Die Beachtung der Rahmenbedingungen für die inklusive Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen
- Die Betreuungsprofile der Kindertageseinrichtungen im laufenden Kindertageseinrichtungsjahr
- Die tatsächliche Belegung der o. g. Betreuungsprofile
- Die in der jeweiligen KTE verbleibenden Kinder, die nicht zum kommenden KJ in die Schule wechseln
- Die von den Eltern benannten Bedarfe bei den Anmeldungen in KTE und KTP
- Die Absichten und Möglichkeiten des jeweiligen Trägers Plätze vorzuhalten
- Die Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der Angebotsprofile
2. Bedarfsentwicklung:
Die Oberhausener Bevölkerungsprognose von 2018 bis 2030 (vgl. Drucksache M/16/4199-01) prognostiziert nach den stark ansteigenden Geburtenzahlen der vergangenen Jahre das Eintreten eines leichten Geburtenrückganges ab dem Jahr 2018. So wird bezogen auf die betreuungsrelevanten Altersgruppen für die unter 3-Jährigen nach dem Jahr 2018 ein moderater Rückgang errechnet und für die 3 bis 6-Jährigen ein leichtes Absinken ab dem Jahr 2020 erwartet. Ob und in welchem Maße der vorausgesagte Geburtenrückgang in Oberhausen eingetreten ist wird sich in der Bedarfskalkulation für das KJ 2020/21 zeigen.
Trotz des perspektivisch prognostizierten Geburtenrückganges ist es nach wie vor erforderlich, das Platzangebot in Oberhausen über neu zu schaffende Betreuungsplätze in KTE und KTP zu sichern. Dies ergibt sich nicht nur aus der Bedarfskalkulation für das KJ 2019/20 die nach wie vor einen Anstieg der Kinderzahlen verzeichnet, sondern auch aus der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 6 Jahren. Diese wird es langfristig erforderlich machen, die Versorgungsquoten der unter- und über Dreijährigen zu erhöhen.
Laut Bedarfskalkulation für das kommende KJ umfasst der zusätzliche Platzbedarf in Oberhausen im KJ 2019/20 insgesamt 755 Plätze, davon 721 in KTE und 34 in KTP.
In der Kindertagespflege wird das Platzangebot somit auf insgesamt 886 erweitert.
Von den benötigten 721 Plätzen in KTE können zum KJ 2019/20 temporär 397 Plätze geschaffen werden.
In den temporär geschaffenen Plätzen sind enthalten
- 55 Plätze verteilt auf 3 Not- bzw. Vorläufergruppen in verschieden KTE (Städt. KTE Rechenacker, Städt. KTE Ackerstraße, Städt. KTE Tackenberg), im Vorgriff der zu schaffenden bzw. sich im Bau befindlichen neuen Kindertageseinrichtungen sowie
- 23 Plätze, die über Einzelanträge durch den LVR genehmigungspflichtig sind (Städt. KTE Lirich, Städt. KTE Holten, Städt. KTE Königshardt, Städt. KTE Schmachtendorf)
- 319 Überschreitungen im Rahmen der Betriebserlaubnis (§18 Abs. 4 KiBiz) verteilt auf alle Oberhausener KTE nach den individuellen Möglichkeiten der jeweiligen Einrichtung.
Die zusätzlichen Platzausweitungen sind für die freien Träger mit erhöhten Betriebskosten verbunden. Da die freien Träger sich nicht in der Lage sehen, diese Mehrkosten zu tragen, wurde mit ihnen vereinbart, dass die Stadt Oberhausen als Gewährleistungsträger für den Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz den Trägeranteil für die zusätzlich zur Verfügung gestellten Plätze im kommenden Kindertageseinrichtungsjahr, wie in den vergangenen KJ auch, zu 110% übernimmt. Die Mehrbelastung an städtischen Zuschüssen für zusätzliche Platzausweitungen für freie Träger beträgt rund 202.000 EUR p.a.. Diese Aufwendungen wurden bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2019 berücksichtigt.
Für die Platzausweitung von 34 Plätzen in der Tagespflege fallen jährlich zusätzliche Aufwendungen von 366.430 EUR an. Für die Zeit vom 01.08.19 -.31.12.19 beträgt der Anteil insgesamt 152.670 EUR. Außerdem ist für die Qualifizierung weiterer Tagespflegeeltern eine zusätzliche Qualifizierung in 2019 geplant. Jede Qualifizierungsmaßnahme kostet rd. 10.000,00 EUR. Diese Mehraufwendungen wurden bei der Haushaltsplanung 2019 bzw. 2020 ff. berücksichtigt.
Zum Kindertageseinrichtungsjahr 2014/15 hatte der Jugendhilfeausschuss seinerzeit beschlossen die plusKITA – Förderung gemäß §§ 16a sowie 21a KiBiz für den max. Förderzeitraum von fünf Jahren zu gewähren (Drucksache B/16/0075-01). Die Förderung der Sprachfördereinrichtungen gemäß §§ 16b in Verbindung mit 21b KiBiz wurde zunächst auf zwei Jahre festgelegt, in Erwartung bevorstehender Entwicklung und Qualifizierungen zu neuen Sprachförderinstrumenten. Die Festlegung und Qualifizierung auf neue landesweite Sprachförderinstrumente ist jedoch nach wie vor noch nicht abgeschlossen und soll mit Inkrafttreten des novellierten KiBiz erfolgen. Die Datengrundlage zur Ermittlung neuer Kriterien für die Verteilung der Fördermittel steht daher zurzeit noch aus. Die Arbeitsgruppe „Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflege“ nach § 78 SGB VIII, in der alle Träger von Kindertageseinrichtungen vertreten sind, verständigte sich in der Vergangenheit darauf diese Förderung auf den max. Förderzeitraum von fünf Jahren fortzusetzen, analog zu den plusKITA, somit bis Ablauf des KJ 2018/19. Entgegen dem ursprünglichen Plan der Landesregierung, wird das überarbeitete Kinderbildungsgesetz jedoch erst zum KJ 2020/21 in Kraft treten. Bis dahin wird eine Übergangsfinanzierung sicherstellen, dass die pädagogische Arbeit in den geförderten Einrichtungen auch für die Dauer des KJ 2019/20 weiterlaufen kann.
3. Zusammenfassung des Planungsergebnisses:
Zusammengefasst sind mit der weiter entwickelten Struktur der Kindertageseinrichtungen und der Angebote in Kindertagespflege für das KJ 2019/20 folgende gesamtstädtische Ergebnisse verbunden:
- Die Gesamtzahl der Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in Oberhausener Kindertageseinrichtungen beträgt im kommenden Kindertageseinrichtungsjahr 5.799 Plätze. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahre wird mit einer Versorgungsquote von rd. 91,5 % gesichert.
- Für Kinder unter 3 Jahren werden 2.100 Plätze vorgehalten. Davon 1.215 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 886 Plätze in Kindertagespflege. Das entspricht einer Versorgungsquote von rd. 38,5 %.
- Das Platzangebot für Kinder mit Behinderungen in inklusiver Betreuung umfasst 222 Plätze davon 4 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Unterjährig könnte sich die Zahl der zu betreuenden inklusiven Kindern erweitern, falls in Einzelfällen der Anspruch auf Eingliederungshilfe festgestellt werden konnte.
- In der Platzplanung enthalten sind fünf Erweiterungsbauten sowie sechs Neubauprojekte, deren Fertigstellung im KJ 2019/20 avisiert ist und für die daher zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende Betriebsmittel beim LVR zu beantragen sind (Erweiterung Städt. KTE Stadtmitte, Erweiterung Städt. KTE Rechenacker, Erweiterung Städt. KTE Ackerstraße, Erweiterung Städt. KTE Biefang, Erweiterung Löwenzahn Ottilienstraße, Neubau Fröbelkindergarten Eugen-zur-Nieden-Ring/ Ecke Steinbrinkstr., Neubau Fröbelkindergarten Alstadener Straße 35, Neubau Kindergarten Grashüpfer Beethovenstr./ Ecke Obere Brüder Straße, Neubau Mellinghofer Straße, Neubau Knappenstraße, Neubau Karlstraße).
Das Betriebskostenvolumen für die 87 Kindertageseinrichtungen in Oberhausen beträgt rd. 52,0 Mio. EUR p.a.. Die städtische Belastung für die zu gewährenden Zuschüsse an die freien Träger beträgt insgesamt rd. 23,0 Mio. Euro p.a.. Für das Haushaltsjahr 2019 betragen die Gesamtaufwendungen rd. 50. Mio. EUR, da die Neubauprojekte Mellinghofer Straße, Knappenstraße und Karlstraße nach jetzigem Kenntnisstand erst im Laufe des Haushaltsjahres 2020 fertig gestellt werden. Die städtische Belastung beträgt für das Jahr 2019 insgesamt rd. 22 Mio. EUR. Die Aufwendungen wurden in der laufenden Haushaltsplanung 2019 beim Sachkonto 531 800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, berücksichtigt.
Die vom Rat der Stadt beschlossenen Angebotsprofile Oberhausener Kindertageseinrichtungen für das KJ 2019/20 wird der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend fristgerecht zum 15.03.2019 dem Land Nordrhein-Westfalen zuleiten. Eine Bestätigung durch das Landesjugendamt (gesicherter Zeitpunkt für den Abschluss von Betreuungsverträgen mit Eltern) ist im April 2019 zu erwarten.
Die Verwaltung arbeitet intensiv an der dauerhaften Schaffung neuer Betreuungsplätze. Über den Stand der weitergehenden Ausbauplanung berichtet die Fachverwaltung fortlaufend im JHA.
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